Relationsnorm

Relationsnorm

Der Begriff der Relationsnorm (von lat. relatio = Verhältnis) bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, die das Verhältnis eines Rechtssatzes oder eines Rechtsaktes zu potentiell mit diesen konkurrierenden Rechtssätzen bzw. -akten regelt.

Relationsnormen kommen vor in nationalen Gesetzen

Beispiele:
  • § 474 Abs. 2 BGB: "Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung."
  • § 265 Abs. 1 StGB (am Ende): "Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überläßt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist."


und in internationalen Rechtsakten (völkerrechtlichen Verträgen, Übereinkommen, EG-Verordnungen, EG-Richtlinien etc.).

Beispiele:
  • Artikel 90 CISG: "Dieses Übereinkommen geht bereits geschlossenen oder in Zukunft zu schließenden völkerrechtlichen Übereinkünften, die Bestimmungen über in diesem Übereinkommen geregelte Gegenstände enthalten, nicht vor, sofern die Parteien ihre Niederlassung in Vertragsstaaten einer solchen Übereinkunft haben."
  • Artikel 14 Richtlinie des Rates 85/374/EWG vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (EG-Produkthaftungs-Richtlinie): "Diese Richtlinie ist nicht auf Schäden infolge eines nuklearen Zwischenfalls anwendbar, die in von den Mitgliedstaaten ratifizierten internationalen Übereinkommen erfasst sind."


Soweit eine Relationsnorm den Vorrang bzw. Nachrang eines Rechtssatzes gegenüber einem konkurrierenden Rechtssatz anordnet, bleibt für die Anwendung allgemeiner Rechtsanwendungsregeln wie lex specialis derogat legi generali oder lex posterior derogat legi priori kein Raum; sie werden verdrängt.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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