- Rentier (Person)
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Ein Rentier [rɛnˈtjeː] (von gleichbed. frz. rentier [ʀɑ̃ˈtje]) ist eine Person, die von regelmäßigen Zahlungen aus in Obligationen angelegtem Kapital oder der Verpachtung von Land lebt.
Die heute nur noch selten gebrauchte Bezeichnung „Rentier“ ähnelt inhaltlich und sprachlich dem Rentner, wogegen dieser jedoch den Großteil seines Einkommens nicht überwiegend oder ganz aus Privateinkünften bezieht, sondern in der Regel (nach bundesdeutschen Sprachgebrauch) Zahlungen aus einer staatlichen Rentenversicherung erhält. Ebenfalls verwandt ist in Deutschland der Pensionär, ein Beamter im Ruhestand, der keine Rente, sondern eine Pension erhält. Eine ähnliche Bedeutung wie „Rentier“ hat der Begriff „Privatier“.
Im mittelalterlichen Frankreich bis zur Revolution (ancien régime), gehörte das Rentier-Bürgertum zur kleinen Oberschicht, die vor allem Nutznießer der Arbeit der bäuerlichen Bevölkerung war. Die Rentiers gehörten zum wohlhabenden und eher konservativen Teil des sehr heterogenen dritten Standes und umfassten z. B. Bankiers, Grundherren und Miethausbesitzer.
Daran anschließend wurde der Begriff von Vilfredo Pareto für die Soziologie wissenschaftlich verwandt (siehe Residuum).
In der Literatur und im Theater wurde der Begriff Ende des 19. bis Anfang des 20. Jahrhunderts zur Charakterisierung benutzt: Gerhart Hauptmann lässt in seinem Drama Der Biberpelz den Rentier Krüger auftreten, Frank Wedekind in seiner 1891 erschienenen Satire Frühlings Erwachen den Rentier Stiefel, Johann Strauß in seiner 1874 uraufgeführten Operette Die Fledermaus den Rentier Eisenstein.
Siehe auch
Wiktionary: Rentier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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