- Residenzschloss
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Ein Residenzschloss ist das Schloss eines Landesherrn, das neben seiner Wohnung und der seiner Familienmitglieder auch den Sitz der Landesverwaltungsbehörden beherbergte.
Auch Dienstwohnungen für hohe Beamte und Räumlichkeiten für die Staatsrepräsentation hatten hier oft ihren Platz. Ebenso waren Theater und Museen möglich. Alle Ministerien, staatlichen Museen und Theater sowie die Wohnung des Staatsoberhauptes und seiner Familie waren in einem Gebäude vereinigt.
Hinzu kamen verschiedene funktionale Räume wie Küchen, Speicher, eine Schlosskirche, Stallungen und Remisen sowie oft auch das Zeughaus, das Archiv und sogar Arrestzellen.
Das Residenzschloss übernahm damit nicht nur dynastische, sondern auch politische Aufgaben. Nur selten war es der Stammsitz des betreffenden Fürstenhauses. Im 19. Jahrhundert wurden zunehmend Funktionen aus dem Schloss angelagert wie Sammlungen und Verwaltungsräume. Teilweise wohnte auch die fürstliche Familie außerhalb des Schlosses.
Residenzschloss werden unter anderem genannt:
- Residenzschloss Detmold
- Residenzschloss Dresden
- Residenzschloss Geyerswörth
- Residenzschloss Ludwigsburg
- Münchner Residenz
- Fürstliches Residenzschloss Oettingen
- Würzburger Residenz
Literatur
- Horst Wolfgang Böhme, Reinhard Friedrich, Barbara Schock-Werner (Hrsg.): Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen. Philipp Reclam, Stuttgart 2004, ISBN 3-15-010547-1, S. 210–212.
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