- Rettungstaucher
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Unter Rettungstauchen oder auch Einsatztauchen versteht man das Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen. Beispielsweise können in Deutschland Taucher der Wasserwacht, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder der Feuerwehr (Feuerwehrtaucher), in Österreich unter anderem Taucher der Feuerwehr oder der Österreichische Wasserrettung (ÖWR) und in der Schweiz der Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) zum Einsatz kommen.
Zu den Aufgaben eines Rettungstauchers gehören Personenrettung, Leichenbergung oder Bergung von Fahrzeugen bzw. anderen Gütern aus dem Wasser. Die kleinste einsetzbare Einheit ist ein Tauchtrupp.Das Tauchen unter oft schwierigen Bedingungen stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen an die Einsatzkräfte. Oftmals muss unter starkem Zeitdruck gearbeitet werden und in vielen Gewässern herrschen außerdem äußerst schlechte Sichtverhältnisse. Die Taucher müssen daher eine in der Regel ein bis zwei Jahre andauernde Ausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Weiterhin müssen aktive Rettungstaucher zum Erhalt ihres Rettungstauchscheins jährlich eine bestimmte Anzahl an Tauchgängen absolviert haben. Zusätzlich müssen die geprüften Einsatztaucher jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.
In Deutschland sind, um Rettungstaucher im Sinne der GUV-Regel 2101 zu bleiben, jährlich mindestens 10 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen durchzuführen, wobei diese Tauchgänge insgesamt mindestens 300 Minuten umfassen müssen. Zusätzlich müssen die Taucher dort einmal jährlich ihre gesundheitliche Eignung gemäß G31 (Überdruck) ärztlich überprüfen lassen.
In seltenen Fällen kann ein Einsatztaucher zu Bergungszwecken eingesetzt werden. In diesen Fällen muss geprüft werden, ob der Einsatztaucher unter der verschärften Form der GUV-Regel BGV C23 der Berufstaucher eingesetzt werden muss.
Inhaltsverzeichnis
Leinenzeichen
Zur Kommunikation zwischen Signalmann und Rettungstaucher werden Leinenzeichen, oder bei modernen Vollgesichtsmasken auch eine Drahtfunkeinrichtung oder Ultraschall-Funkeinrichtung verwendet. Die verbindlichen Leinenzeichen werden in der GUV-Regel 2101 festgelegt, vor jedem Tauchgang können aber zusätzliche Zeichen festgelegt werden.
Leinenzeichen vom Taucher vom Leinenführer x Notsignal
Ich brauche Hilfe!Notsignal
Sofort Austauchen!xx - Nach links xxx - Nach rechts xxxx Ich tauche aus Austauchen xxxxx Alles in Ordnung! Alles in Ordnung? Zusätzlich werden bei den meisten Organisationen noch folgende Leinenzeichen verwendet:
Leinenzeichen vom Taucher vom Leinenführer xx - x - Vorwärts xx - xx - Zurück xx - xxx - Auf der Stelle suchen xxx - xxx Brauche Unterstützung! - x steht hierbei für einen Zug der Leine.
Ausbildung
Bei der DLRG
Die DLRG regelt die Voraussetzungen, die Ausbildung und die Prüfung der Taucher in der Prüfungsordnung 6 [1].
Das Schema wurde aus den aktuellen Prüfungsordnungen des VDST und der DLRG erzeugt. Stand 2006
Bei der Wasserwacht
Die Ausbildung zum Rettungstaucher regelt die Ausbildungs/Prüfungsvorschrift Tauchen (APV-T) und die Anlage 3 der GUV-Regel 2101. Dabei muss ein Tauchanwärter eine 1-2 jährige Ausbildung mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Um die Ausbildung als Rettungstaucher zu beginnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
- Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
- Mitgliedschaft Wasserwacht
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre) oder Erste-Hilfe-Training (nicht älter als 1 Jahr)
- Sanitätsausbildung A, B und C (Qualifikation: Wasserretter im Wasserrettungsdienst)
- Gesundheitliche Eignung nach G 31 (Überdruck)
Ausbildungsverlauf:
- 20 UE Ausbildung an Land
- 20 UE Ausbildung im Schwimmbecken
- Ausbildung mit ABC-Ausrüstung
- Ausbildung mit Tauchgerät
- 30 UE Ausbildung im Freiwasser
1 Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten
Vorschriften für den Einsatztaucher
Vorschriften der Gesetzliche Unfallversicherungen
- GUV - V A1 Allgemeine Vorschriften
- GUV - R 2101 Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen
- BGV - C 23 Unfallverhütungsvorschrift Tauchen
Gesetze
- Druckgeräteverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Produkthaftungsgesetz
- WHG Wasserhaushaltsgesetz
- ADR / GGVSE Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße / Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
Normen
- EN 250 / 2000 Autonome Leichttauchgeräte mit Druckluft
- EN 13949 Autonome Leichttauchgeräte mit Nitrox-Gasgemisch
- EN 12021 Druckluft für Atemgeräte
- EN 12628 Kombinierte Tarier- und Rettungsmittel
- EN 1809 Tariermittel (Jacket)
- EN 14225 Teil 1 Nasstauchantüge
- EN 14225 Teil 2 Trockentauchanzüge
Siehe auch
Weblinks
- Information zur Rettungstauchausbildung der Wasserwacht
- Rettungstauchinformation der DLRG
- Informationen zur Rettungstauchausbildung der ÖWR
- Die GUV-Regel 2101 (Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen) PDF-Datei: 289 KB
- BGV C23 Taucherarbeiten PDF-Datei: 367 KB
- Leitfaden für Taucher in Hilfeleistungsunternehmen
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