- Geprüfter Taucher
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Das Berufstauchen umfasst alle Arten der erwerbsmäßigen Durchführung von Taucharbeiten. Hierzu gehören insbesondere
- Bauarbeiten
- Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
- Überprüfung von Wasserläufen, baulichen und technischen Anlagen
- Bergungs- und Rettungsarbeiten
- Polizei- und Feuerwehrdienst
- Forschung
- Landesverteidigung
Allen Zweigen gemeinsam ist, dass der Berufstaucher Tätigkeiten ausführt, die sich im Grunde nicht von vergleichbaren Arbeiten an Land unterscheiden (schweißen, sägen, schrauben, messen, freilegen und zum Abtransport vorbereiten etc.), die andererseits aber durch die vorherrschenden extremen Bedingungen die Entwicklung besonderer Fertigkeiten erfordern, namentlich wegen der Arbeit in lebensfeindlicher Umgebung, unter Druck, ohne Luft, in völliger Dunkelheit und bei extremen Wassertemperaturen.
Die Ausbildung ist dementsprechend spezifisch für den Bereich, dem die Arbeiten zugehören, die der Taucher auszuführen hat.
In Deutschland ist allen Sparten der Berufstaucherei gemeinsam, dass es sich um eine Aufbauausbildung handelt. Der eigentlichen Taucherausbildung muss eine Ausbildung zu einem anderen Beruf vorausgegangen sein, welche die Kenntnisse vermittelt, die der Taucher später unter Wasser anwenden soll. Weiterhin sind natürlich sehr gute Gesundheit und psychische Stabilität erforderlich. In der Regel wird das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (Bronze) der Wasserwacht oder Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder eine vergleichbare Leistung verlangt.
Inhaltsverzeichnis
Abschluss „Geprüfter Taucher“
In Deutschland wird die Ausbildung der Berufstaucher in der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin“ vom 25. Februar 2000 (BGBl. I. S. 165) bundeseinheitlich geregelt.
Voraussetzungen
Der Bewerber muss die Ausbildung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen (zum Beispiel Zimmermann etc.), oder mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Fortbildung setzt sich aus dem Fortbildungslehrgang und der betrieblichen Fortbildung zusammen
Fortbildungslehrgang
Der Fortbildungslehrgang (320 Unterrichtsstunden) vermittelt die theoretischen Grundlagen
1. Grundlagen
- Fachtheorie (Fachrechnen und -zeichnen)
- Gerätekunde (Tauch- und Arbeitsgeräte)
- Arbeitskunde (Signalgebung, Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen, also Unterwasserarbeiten wie Suchen, Hebearbeiten, Bergung, UW-Schweißen und Schneiden)
- Medizinische Grundlagen
- Rechtsvorschriften (Unfallverhütung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz)
2. Schweißen
3. Tauchmedizin
- Wirkung der Gase unter Überdruck auf den Taucher
- Anatomie (Blutkreislauf, Atmung, Nervensystem, Taucherkrankungen
- Hygiene
- Erste Hilfe
4. Anwendungskenntnisse
- Arbeitstechniken unter Wasser
- Druckkammertechnik und -behandlung
- Austauchtabellenhandhabung
- Notfallmaßnahmen
- Simulation von Notfällen
- Durchführung von Taucherarbeiten in größeren Tiefen (mindestens 35 m)
- Atemgas und Atemgasgemische
- Fachrechnen/Fachzeichnen
Betriebliche Fortbildung
- Durchführung von Arbeiten mit autonomen und schlauchversorgten Tauchgeräten (mind. 200 Taucherstunden)
- Vermittlung von Kenntnissen in Tauchgerätekunde, Arbeitsgerätekunde, Wartungs-Inspektionskunde, Seemannschaft
- Vermittlung von Fertigkeiten bei Unterwasserarbeiten in verschiedenen Tiefen, zum Beispiel Schweißen, Schneiden, Betonieren, Schalungs- und Spülarbeiten, Messen, Durchführen von Video-, Foto- und Ultraschallaufnahmen, Hebearbeiten, Montieren, Suchen, Abdichten, Konservieren und Reinigen
- Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, zum Beispiel Arbeiten bei Strömung, „Schwarzem Wasser“ oder bei Nacht
- Durchführung von Notfallmaßnahmen, zum Beispiel Bergung eines verunfallten Tauchers, Rettungskette, Sofortmaßnahmen am Unfallort, Transport
- Durch Ausbildung zum Sprengstoffmeister, kann dies auch unter Wasser eingesetzt werden
Prüfung
Nach Durchlaufen der Fortbildungsmaßnahmen werden die Tauchanwärter vor der Industrie- und Handelskammer in den vermittelten theoretischen und praktischen Bereichen geprüft. Sie erhalten nach Bestehen den Abschluss „Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin“.
Weitere Aufstiegsmöglichkeiten
Nach dem Erwerb entsprechender Berufserfahrung kann die Prüfung zum Tauchermeister und damit die Ausbilderqualifikation für Tauchanwärter erworben werden.
Einsatzbereich
Der Einsatzbereich liegt im Wesentlichen in der gewerblichen Taucherei, d.h., bei Tauchbetrieben, welche die genannten Arbeiten ausführen. Dabei kommen die Taucher nicht allein an typischen Wasserbauwerken (Schleusen, Wehre, Brücken, Staumauern etc.) oder bei der Bergung von versunkenen Schiffen oder Kraftfahrzeugen zum Einsatz, sondern im Prinzip überall, wo Wasser gewollt oder ungewollt auftritt und es weniger Aufwand ist, einen Taucher hinabzuschicken, als das Wasser zu entfernen. So führten Taucher umfangreiche Arbeiten im Zuge der Neubebauung des Potsdamer Platzes in Berlin durch, wo das Grundwasser große Teile der Baugruben füllte. Wasserwerke lassen ebenso regelmäßig Revisionsarbeiten in Trinkwasserbrunnen von Tauchern durchführen, wie Klärwerke die Inspektion und Wartung ihrer Faultürme. Soweit es der Strahlenschutz zulässt, führen Taucher auch Arbeiten in den Abklingbecken von Kernkraftwerken durch.
Auch bei Behörden werden Taucher eingesetzt, beispielsweise bei der Unterhaltung von Schifffahrtsstraßen und ihrer technischen Einrichtungen (Schleusen, Kaimauern, Dalben), der regelmäßigen Inspektion von Wracks in Nord- und Ostsee etc. Ebenso haben sich Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg vielfach so tief in die grundwasserführenden Schichten des Erdreichs gebohrt, dass die Kampfmittelräumdienste zu ihrer Bergung Taucher einsetzen müssen.
Polizei- und Feuerwehrtaucher
Geeignete Bewerber aus dem Polizei- bzw. Feuerwehrdienst durchlaufen eine mehrwöchige Zusatzausbildung, welche sie auf die Tätigkeiten vorbereitet. Die Aufgaben entsprechen dem Bereich der jeweiligen Behörde und umfassen das Retten lebender und Bergen toter Menschen, das Suchen und Heben versunkener Gegenstände, ferner beispielsweise die Überprüfung von Schiffen auf Schmuggelgut oder Sprengsätze am Schiffsboden.
Rettungstaucher
Zu den Aufgaben eines Rettungstauchers der Wasserrettungsorganisationen gehören Personenrettung, Leichenbergung oder Bergung von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen aus dem Wasser. Rettungstauchanwärter müssen eine bis zu zwei jährige Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren.
Forschungstaucher
Eine geregelte Ausbildung zum Forschungstaucher entstand erst 1970, nachdem zwei Forschungstaucher im Jahre 1969 vor Helgoland tödlich verunglückten. Da die Tätigkeit weder der klassischen Berufstaucherei noch dem Sporttauchen zugeordnet werden konnte, wurde ein eigener Ausbildungsgang eingeführt. Der „Hauptverband für gewerbliche Berufsgenossenschaften“ hat „Richtlinien für den Einsatz von Forschungstauchern“ herausgegeben.
Anwärter kommen aus dem akademischen Bereich, beispielsweise der Biologie oder der Archäologie. Die Dauer der Ausbildung ist mit 240 Stunden kürzer als die zum Geprüften Taucher, beinhaltet aber ähnliche Inhalte. Jedoch hat die Vermittlung praktischer Fähigkeiten naturgemäß einen anderen Schwerpunkt und geht neben dem Sicherheitstraining eher in die Richtung der Suche, Vermessung und Bergung. Jedoch muss beispielsweise für die Probenentnahme auch der Umgang mit Säge, Hammer und Meißel etc. beherrscht werden.
Aufbauend auf der Ausbildung zum Forschungstaucher ist die Spezialisierung, beispielsweise zum Archäologischen Forschungstaucher möglich.
siehe auch: Unterwasserarchäologie
Taucher im Bereich der Landesverteidigung
Die Bundeswehr unterhält Einheiten mit Tauchern in der Marine Waffentaucher (Kampfschwimmer, Minentaucher)und schiffstechnische Taucher (Schwimmtaucher und Schiffstaucher) Beim Heer und in den Spezialpionierbataillonen der Streitkräftebasis kommen Pioniertaucher zum Einsatz. Schiffstaucher und Pioniertaucher entsprechen von der Aufgabenstellung her dem gewerblichen Tauchen (s.o. „Geprüfter Taucher“) und können diese Qualifikation in ihrer Ausbildung erwerben .
Ausrüstung
Hauptartikel: Tauchausrüstung
Entsprechend der vielfältigen Aufgabenstellung kommen im Bereich der Berufstaucherei die verschiedensten Ausrüstungen zum Einsatz; vom leichten Tauchgerät mit ABC-Ausrüstung, kurzärmligem Nasstauchanzug und Pressluftflasche (zum Beispiel bei Revisionsarbeiten in Hallenbädern) bis hin zum schweren schlauchversorgten Helmtauchgerät in kontaminiertem Wasser, zum Beispiel in Kläranlagen. Als „Regel-Ausrüstung“ kann am ehesten der Trockentauchanzug mit Vollgesichtsmaske, Flossen und Schlauchversorgung angesehen werden, da er hinsichtlich Luftversorgung und Kälteschutz die längsten Tauchzeiten ermöglicht und zugleich ein Optimum an Sicherheit und Beweglichkeit bietet. Jedoch hängt die Wahl des Tauchgeräts letztlich davon ab, welche Arbeiten auszuführen sind und wie die Voraussetzungen vor Ort sich gestalten.
Sicherheitsmaßnahmen
Der Grundsatz Tauche nie allein hat im Bereich des Berufstauchens in der Regel die Ausprägung, dass sich ein Taucher im Wasser befindet, von einem Signalmann und über Fernsprechverbindung geleitet wird und sich ein Sicherheitstaucher zum Einstieg bereit in Wartestellung befindet, um im Notfall binnen kürzester Zeit Hilfe leisten zu können.
Weblinks
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin (TauchPrV) 5. Februar 2006
- Informationen der IHK Kiel zum Ausbildungsgang „Geprüfter Taucher“ 5. Februar 2006
- Forschungstaucherausbildung an der Universität Rostock 5. Februar 2006
- Forschungstauchen an der Universität Konstanz 25. Oktober 2007
- Taucherausbildungszentrum für Pioniertaucher der Bundeswehr in Percha 5. Februar 2006
- Hyperbaric Training Center Deutschland 17. Oktober 2008
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