- Autopsieprinzip
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Das Autopsieprinzip oder Autopsieverfahren (kurz Autopsie) ist ein Begriff aus der Methodik der Wissenschaft. Entsprechend diesem Prinzip dürfen nur Aussagen getroffen werden, die selbst überprüft oder erfahren wurden. Werden unrichtige Angaben von anderen übernommen, kann es zu einer Art Matthäus-Effekt kommen. Oft anzutreffende Angaben werden dabei häufiger ohne eigene Überprüfung übernommen. Dieser sich selbst verstärkende Effekt führt häufig zu Fehlaussagen, wie beispielsweise der nicht belegbaren Zuschreibung von Zitaten zu berühmten Persönlichkeiten.
Speziell angewandt im Bibliothekswesen und der Dokumentation spricht man von autoptischer Bibliographierung. Dabei werden die einzelnen Dokumente wie Bücher, Aufsätze und Artikel anhand vorliegender Originale erfasst und nicht aus Vorlagen zweiter Hand. Dies verringert die Anzahl fehlerhafter Übernahmen. Eine Autopsie ist in mehreren bibliothekarischen Regelwerken vorgeschrieben. Die Deutsche Nationalbibliothek verwendet das Prinzip.[1]
Siehe auch: Verifizierung
Literatur
- J.C. Poggendorff: Biographisch-literarisches Handwörterbuch der exakten Naturwissenschaften. Band VIIa, Supplement. Akademie-Verlag, Berlin 1971, Seite V.
Weblinks
- Carmen Mayer: Wege zu bibliographischen Informationen über einen lebenden Wissenschaftler am Beispiel des Historikers Gert Audring. Letzter Zugriff am 9. September 2009.
- Kanton St. Gallen, Kantonsbibliothek: Katalogisieren nach Autopsie. Letzter Zugriff am 14. Mai 2011.
Einzelnachweise
- ↑ Deutsche Nationalbibliothek, dissonline.de. Digitale Dissertation im Internet: Meldung und Ablieferung
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