- Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
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Basisdaten der
Richtlinie 2002/96/EGTitel: Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte Kurztitel:
(nicht amtlich)WEEE Rechtsnatur: Richtlinie Geltungsbereich: Europäische Union Rechtsmaterie: Umweltrecht, Chemikalienrecht Veröffentlichung: 13. Februar 2003 Inkrafttreten: 1. Juli 2006 In nationales Recht
umzusetzen bis:13. August 2004 Umgesetzt durch: ElektroG (Deutschland) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch: (Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) ist die EG-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Die EU-Richtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten. Bis 13. August 2004 sollten die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationale Gesetze umgesetzt und ein nationales Rücknahmesystem aufgebaut haben. Ab Dezember 2006 sollen mindestens 4 kg Elektronikschrott pro Einwohner und Jahr rezykliert werden. In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, das neben der WEEE auch die EU-Direktive RoHS (Mengenbeschränkung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) in deutsches Recht umsetzte. Um auch der WEEE gerecht zu werden wurde am 21. Oktober 2003 beschlossen die VDI-Richtlinie 2343 zu überarbeiten. Diese gibt Anmerkungen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten und wird künftig die Aspekte der Grundlagen, Logistik, Demontage, Aufbereitung, Verwertung, Vermarktung und Wiederverwendung (ReUse) beinhalten.
Die WEEE-Direktive der EU unterscheidet folgende Produktgruppen:
- Große Haushaltgeräte (Backofen, Kühlschrank usw.)
- Kleine Haushaltgeräte (Toaster, Staubsauger usw.)
- Büro und Kommunikation (PC, Drucker, Telefon, Fax usw.)
- Unterhaltungselektronik (TV, HiFi, portabler CD-Player usw.)
- Leuchtmittel (vor allem Fluoreszenzröhren)
- E-Werkzeug (Bohrmaschine, Rasenmäher usw.)
- Spiel- und Freizeitgeräte (Modelleisenbahn, Fitnessmaschine usw.)
- Medizinische Geräte und Instrumente
- Überwachungsgeräte
- Automatische Ausgabesysteme (Fahrkartenautomat usw.)
WEEE-Kennzeichnung:
- Jeder Hersteller muss durch die Kennzeichnung des Geräts eindeutig zu identifizieren sein.
- Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar.
- Es ist außerdem ein Hinweis auf dem Produkt anzubringen, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 – in Deutschland nach dem 23. März 2006 in Verkehr gebracht wurde.
- durch das Datum der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens.
- durch die Kennzeichnung des Balkens unter der durchkreuzten Abfalltonne.
Literatur
- VDI Richtlinie 2343 – Recycling von elektr(on)ischen Geräten, Berlin: Beuth Verlag
Weblinks
- Richtlinie 2002/96/EG
- Richtlinien und Stand der Umsetzung zur Elektronikschrott-Thematik in der EU
- VERE e.V. Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V
- Stiftung Elektro-Altgeräte Register – Registrierung in Deutschland
- ElektroG (PDF-Datei; 63 kB)
- e-Waste Guide (englisch)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Abfallrecht (Europäische Union)
- Norm (Elektrik)
- Europäisches Sekundärrecht
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