Richtlinien für die Anlage von Straßen - Knotenpunkte
- Richtlinien für die Anlage von Straßen - Knotenpunkte
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Die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Knotenpunkte (kurz RAS-K) sind ein technisches Regelwerk und sind Teil der für Straßenbaubehörden verbindlichen Straßenbaurichtlinien. Sie werden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben und behandeln die Bemessung und Gestaltung von Knotenpunkten.
Inhalt
Sie teilt sich auf in die beiden Abschnitte plangleiche und planfreie Knotenpunkte. Plangleiche Knotenpunkte sind Knotenpunkte, die den Verkehr auf einer Ebene abwickeln, planfreie Knotenpunkte dagegen sind zum Beispiel Autobahnkreuze oder -dreiecke, in denen der Verkehr auf mehrere Ebenen verteilt wird.
RAS-K-1
Die RAS-K-1 („Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 1: Plangleiche Knotenpunkte“) gilt für Straßen der Kategorie A−C. Für Straßen der Kategoriengruppen D und E und der Kategorie A V bzw. für land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswege gelten die technischen Regelwerke für Erschließungsstraßen (EAE) bzw. andere technische Regelwerke. Die RAS-K-1 ersetzte 1986 die RAL-K-1 („Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 1: Plangleiche Knotenpunkte“). Aktuell gültig ist die Ausgabe 2001 (berichtigter Nachdruck).
RAL-K-2
Eine RAS-K-2 wurde nicht eingeführt. Stattdessen gilt die alte Richtlinie RAL-K-2 („Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 2: Planfreie Knotenpunkte“) von 1976 (berichtigter Nachdruck von 1991) weiter, in Verbindung mit den Ergänzungen AH-RAL-K-2 („Aktuelle Hinweise zur Gestaltung planfreier Knotenpunkte außerhalb bebauter Gebiete“) von 1993 und RAS-K-2-B („Entwurfshinweise für planfreie Knotenpunkte an Straßen der Kategoriengruppe B“) von 1995. Die RAL-K-2 mit den Ergänzungen gilt für den Neu-, Aus- und Umbau von Knotenpunkten auf Autobahnen oder anderen anbaufreien Richtungsfahrbahnen.
Siehe auch
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