- Schwerlastverkehr
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Unter Schwerlastverkehr - auch Schwerverkehr versteht man den Transport von Gütern und Personen mit Nutzfahrzeugen. Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt normalerweise über das Gesamtgewicht, allerdings existiert derzeit keine einheitliche Klassifizierung. Im Verkehrswesen spricht man ab einem Gewicht von 12 t von schweren Nutzfahrzeugen.[1] Im Schallschutz wird als Schwerverkehr der Anteil an leichten und schweren LKW bezeichnet.[2] Je nach Quelle und Erfassungsmethode können unter dem Begriff Schwerverkehr demnach Nutzfahrzeuge ab 2,8 t zusammengefasst sein, was bei Vergleichen zu erheblichen Abweichungen führen kann.[3] Im allgemeinen Wortgebrauch sind damit Sattel- und Lastzüge gemeint.
Der Schwerverkehr verursacht erhebliche volkswirtschaftliche und infrastrukturelle Kosten und es gibt vor allem auf nationaler Ebene Bemühungen, diesen durch Steuern einzudämmen und zu regulieren. In Deutschland und Österreich geschieht dies über die LKW-Maut, in der Schweiz über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Für die ökologisch besonders sensiblen alpenquerenden Transitrouten wird die Einführung einer Alpentransitbörse diskutiert.
Vor- und Nachteile
Vorteile:
- Grob- und Feinverteilung von Gütern aller Art, im heutigen Verständnis überall integriert, um Waren von A nach B zu transportieren, selbst dann wenn Kombinierter Verkehr dazwischengeschaltet ist.
- Verkehr mit Motorfahrzeugen ist im grenzüberschreitenden Fernverkehr preiswerter als andere Transportwege; dies wird im Nahverkehr durch die hohen Kraftstoffpreise und sonstigen Abgaben wieder ausgeglichen.
Nachteile:
- Belastung von Mensch, Tier und Umwelt durch Lärm, Ruß und Abgase [4]
- große Belastung von Infrastrukturbauten wie Straßen und Brücken [4]
- LKW sind auf Grund ihres hohen Gewichts eine Gefahr für alle schwächeren Verkehrsteilnehmer.
- LKW verlangsamen aufgrund der geringeren Geschwindigkeiten den Verkehrsfluss, insbesondere an Steigungs- und Gefällstrecken.
- aufwändigere Streckenführung: PKW und Motorräder können steilere Steigungen und Gefälle befahren; speziell für LKW-Belange müssen Fahrbahnen erweitert und begradigt werden, auch horizontal.[5] [6] Brücken müssen eine lichte Höhe von 4,10 m sowie eine lichte Weite von 3,00 m aufweisen, um von ihnen durchfahren werden zu können.
Einzelnachweise
- ↑ Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge
- ↑ Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) 04.02.11
- ↑ http://www.provinz.bz.it/lpa/service/news.asp?redas=yes&archiv_action=4&archiv_article_id=133798
- ↑ a b [1] Wie viele LKW verträgt die Stadt?
- ↑ Richtlinien für die Anlage von Straßen – Querschnitt
- ↑ Richtlinien für die Anlage von Straßen – Knotenpunkte
Kategorien:- Nutzfahrzeugtechnik
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