- Richtungsverkehr
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Unter Richtungsverkehr versteht man:
- Eine Funkverkehrsart, bei welcher eine Übertragung nur in eine Richtung möglich ist, siehe Sprechfunk.
- Im erweiterten Sinne eine Sprechfunkverkehrsform, bei welcher eine Funkstelle einen oder mehrere Partner anspricht, diese aber nicht antworten können.
- Im Eisenbahnverkehr das Betreiben das parallele Führen verschiedener Strecken bzw. Züge der gleichen Richtung, siehe Richtungsbetrieb.
- Im Straßenverkehr bei einer Teilung des Verkehrsweges über zwei unterschiedliche Strecken das Einordnen vor der gewünschten
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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