- Rohergebnis
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Der Begriff Rohergebnis stammt aus der Bilanzierung und bezeichnet eine Größe des Erfolgsausweises.
Nach § 276 HGB dürfen kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung die Positionen
- Umsatzerlöse
- Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
- andere aktivierte Eigenleistungen
- sonstige betriebliche Erträge und den
- Materialaufwand
unter der Bezeichnung Rohergebnis zusammenfassen.
Der Begriff Rohergebnis sollte daher vom Rohertrag unabhängig behandelt werden.
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