- Rotkreuzbeauftragter
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Der Rotkreuzbeauftragte (RKB) ist auf Ebene der Kreisverbände im Deutschen Roten Kreuz verantwortlich für den Katastrophenschutz.
Seine Aufgabe wird näher definiert in der verbandsinternen „DRK K-Vorschrift“ (Vorschrift über die Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes e.V. in der Bundesrepublik Deutschland bei Katastrophen und anderen Notständen sowie über seine Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz, beschlossen durch Präsidium und Präsidialrat des DRK); die „K-Vorschrift“ stammt aus dem Jahr 1988 und soll überarbeitet werden.
Der Rotkreuzbeauftragte ist nach IV A 4 der K-Vorschrift verantwortlich für die Einsatzfähigkeit des DRK-Potentials und die Funktionsfähigkeit des DRK-Hilfeleistungssystems und vertritt den DRK-Kreisverband in allen Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes gegenüber der zuständigen Behörde. Man unterscheidet Aufgaben im Innenverhältnis (Stabsarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Funktionsträgern, Sicherstellung der Einsatzbereitschaft) und im Außenverhältnis (Vertretung gegenüber der Katastrophenschutzbehörde, Mitarbeit im Stab u.a.). Bei Bedarf arbeitet er in der DRK-Leitungsgruppe mit.
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