- Außenverhältnis
-
Im deutschen Gesellschaftsrecht wird das Außenverhältnis - Rechtsbeziehungen der Gesellschaft nach außen hin zu fremden Dritten - vom Innenverhältnis, also den Rechtsbeziehungen der Gesellschafter oder Bevollmächtigten der Gesellschaft zueinander und gegenüber der Gesellschaft, unterschieden.
Regelmäßig schützt das Handelsrecht, aber auch das Bürgerliche Gesetzbuch den außenstehenden Dritten stärker als die Gesellschafter zueinander im Innenverhältnis. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass ein Außenstehender nichts über die inneren Verhältnisse der Gesellschaft und die einzelnen Befugnisse von im Namen der Gesellschaft Handelnden weiß.
Siehe auch: Außenwirkung
Wikimedia Foundation.