Zivilschutz

Zivilschutz
Internationales Zivilschutzzeichen

Zivilschutz sind alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtungen für das öffentliche Leben im Verteidigungs- oder Spannungsfall.

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Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung

Hilfskrankenhausübung für den Zivilschutz, 1989.

Der „Zivilschutz“ unterscheidet sich definitionsgemäß und vor allem hinsichtlich der staatlichen Zuständigkeiten vom Katastrophenschutz. Das wird zwar häufig verwechselt, es sind grundsätzlich aber unterschiedliche Sachverhalte und Zuständigkeitsbereiche: Der Zivilschutz gehört nach Art. 73 Nr. 1 des Grundgesetzes zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes über „die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung“.

Er ist ein Teilbereich der Zivilverteidigung für die das Bundesministerium des Innern zuständig ist. Der friedensmäßige Katastrophenschutz fällt hingegen gemäß der Art. 30, 70 Abs. 1 GG in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Ob diese Trennung perspektivisch für die Zukunft aufrechterhalten bleibt, wird jedoch zunehmend in Frage gestellt. So sagte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily 2005 auf der Fachmesse Interschutz in Hannover, die „ehemals strikte Trennung zwischen Zivilschutz im Verteidigungsfall auf der einen Seite und Katastrophenschutz für nicht-militärische Gefahren auf der anderen Seite“ sei „überholt“. Deutlich wird dies insbesondere an der Frage nach der Einordnung von terroristischen Gefahren. In der Praxis ist die Unterscheidung weitgehend bedeutungslos, die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen werden von den Ländern im Katastrophenschutz genau wie ihre eigenen Mittel eingesetzt.

Zu beachten ist an dieser Stelle auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk als Einsatzorganisation des Bundes. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern und übernimmt Zivilschutzaufgaben im Verteidigungsfall. Fälschlicherweise wird das THW häufig als „Katastrophenschutz“-Organisation bezeichnet. Dabei kann das THW gesetzlich im Katastrophenschutz nur Hilfe auf Anforderung der zuständigen Stellen (wie z. B. der Polizei, der Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden oder der Feuerwehr), also Amtshilfe, leisten.

Überdies ist es derzeit in der politischen Diskussion, die bisherigen gesetzlichen, keinesfalls aber praktisch klaren Grenzen der Zuständigkeiten (Grundgesetz) aufeinander zuzubewegen und großflächige Gefahrenlagen in Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern zu meistern. Gerade in letzter Zeit (Naturkatastrophen, Gefahr von Terroranschlägen) ist hier Bewegung in die Reformüberlegungen gekommen. Im o. g. Art. 61 des Ersten Zusatzprotokolls wird bereits ein erweiterter „Zivilschutz“-Begriff angedeutet („Feindseligkeiten oder Katastrophen“), der dazu beitragen könnte, die (so nur in Deutschland vorhandene) Trennung zwischen Zivilschutz als Bundes- und Katastrophenschutz als Landeskompetenz zu reduzieren, um ein besser funktionierendes Gesamtsystem der Gefahrenabwehr und des Bevölkerungsschutzes zu schaffen, auch im Hinblick auf allseits knappe finanzielle Ressourcen.

In anderen Staaten (z. B. in Dänemark oder Finnland) wird er zum Teil legal anders abgegrenzt. International ist der Aufbau von Maßnahmen zum Zivilschutz Aufgabe der International Civil Defence Organisation.

Deutschland

Zivilschutzbunker im Jahre 1975.

Rechtsgrundlagen für den Zivilschutz sind u. a. das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)[1] und die so genannten Sicherstellungsgesetze (z.B. zur Ernährungsvorsorge, Transportorganisation).

Auf Bundesebene ist seit dem 1. Mai 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für den Zivilschutz zuständig. Das BBK ist damit auch für die Instandhaltung der 2.300 öffentlichen Zivilschutzbunker in Deutschland verantwortlich. Weitere Zuständigkeiten liegen bei den Ländern und Kommunen.

Operativ wirken im Zivilschutz sowohl öffentliche als auch private (teilweise „öffentlich bewidmete“) Hilfsorganisationen mit. Zu den öffentlichen Organisationen gehört – neben den öffentlichen Feuerwehren, die in aller Regel auf Gemeindeebene organisiert sind – die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.

Private Organisationen, die im Zivilschutz mitwirken, sind:

Soweit weitere Organisationen im Katastrophenschutz mitwirken, sind diese auch in den Zivilschutz eingebunden.

Österreich

Der Österreichische Zivilschutzverband (ÖZSV) ist eine Organisation aus zehn Vereinen, einem auf Bundesebene und je einem aus jedem Bundesland.

Die Aufträge an den Zivilschutzverband begründen sich im Artikel 9a der Österreichischen Bundesverfassung über die Umfassende Landesverteidigung, sowie in den entsprechenden Landesgesetzen.

Die einzelnen Verbände wurden in den 1960er Jahren gegründet, als man die atomare Bedrohung, noch als die größte ansah. Diesen Szenarien entsprechend legte man damals den Hauptaugenmerk auf die richtige Anlage von Strahlenschutzräumen in den einzelnen Häusern, wo sie ja auch teilweise in den jeweiligen Bauordnungen vorgeschrieben waren.

Mit der Änderung der Bedrohungen wird heute mehr Wert auf den Schutz in Katastrophenfällen gelegt.

Der Verband hat eine rein informative Aufgabe zum Selbstschutz der Zivilbevölkerung in verschiedensten Notsituationen. Sie ist ein Bestandteil des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements des Innenministeriums.

Eine der Hauptaufgaben ist eine Förderung des Selbstschutzgedankens. Dies soll durch die verschiedensten Kurse und Schulungen, die bis auf Gemeindeebene für alle Zivilpersonen durchgeführt werden, erreicht werden, indem Privatpersonen gezeigt wird, wie sie sich bei verschiedenen Notfällen als Erste Hilfe selbst helfen können, bis eine Hilfe von außen eintrifft.

Überregionale Schulungszentren befinden sich in allen Bundesländern. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, befinden sich diese Zentren oft an Standorten der Landesfeuerwehrschulen.

In den einzelnen Gemeinden, in denen es überall Vertrauenspersonen gibt, kann er beispielsweise Sicherheitsinformationszentren organisieren, die entweder eine dauernde Einrichtung der Gemeinde sind oder bei Veranstaltungen sein können.

Eine weitere Aufgabe ist auch eine Beratung und Koordination beim Erstellen von Gesetzen, die ebenfalls Notfallssituationen betreffen. Dazu führt der ÖZSV auch regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit ähnlichen ausländischen Organisationen durch.

Im Gegensatz zu den Feuerwehren oder den Rettungsdiensten hat der Zivilschutzverband keine operative Aufgabe, d.h. er wird im Ernstfall nicht selbst tätig.

Schweiz

s. Hauptartikel Zivilschutzorganisation

Der Zivilschutz in der Schweiz wird im Wesentlichen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und die nachgeordnete Zivilschutzorganisation geleistet. Die Zivilschutzorganisation ist dabei als Einsatzmittel der zweiten Staffel (nach Feuerwehr, Polizei und Gesundheitswesen/Rettungsdienst) vorgesehen. Zur Notbevorratung siehe: Pflichtlager.

Museum

Das einzige Zivilschutz-Museum der Schweiz befindet sich in Zürich bei den Koordinaten 47° 23′ 31″ N, 8° 31′ 37″ O47.3919444444448.5269444444444. Dieses Museum thematisiert auch die Struktur des modernen Bevölkerungsschutzes und zeigt heutige Arbeitsgeräte für Rettungseinsätze und technische Hilfeleistungen. Als rasch verfügbares Einsatzelement wird der Zivilschutz bei Katastrophen, Notlagen und zum Schutz von Kulturgütern aufgeboten.

Zivilschutzmuseum Schweiz. Ortswehren - Luftschutz

Siehe auch

Literatur

  • Sascha Rolf Lüder: Zum Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und zivilem Bevölkerungsschutz im Lichte der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, in: Humanitäres Völkerrecht - Informationsschriften 18.1 (2005) S. 38 - 41.
  • Flemming S. Nielsen: Civil Defense in International Humanitarian Relief Work, seen in the light of the Geneva Conventions, in: Journal of Refugee Studies 9 (1996) S. 421 - 430.

Weblinks

 Commons: Zivilschutz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Zivilschutz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen

  1. in der Fassung vom 2. April 2009, BGBl. I S. 693
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