- Rubrik
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Das Wort Rubrik kommt von lateinisch rubrica „Rötel“, „rote Farberde“, zu lateinisch rubrum „rot“.
Es ist ursprünglich die rot geschriebene Ritusbeschreibung im Messbuch und anderen Liturgiebüchern der Kirche. Diese Anweisungen sagen den Liturgen, wann er ein Kreuzzeichen oder eine Kniebeuge zu vollziehen, wann er die Arme auszubreiten oder die Hostie zu erheben hat etc.. Die zu sprechenden Texte sind dagegen schwarz geschrieben.
Die Rubrik ist außerdem eine alte Bezeichnung für eine Überschrift, die in roter Schrift geschrieben wurde. Ebenso werden die in rot geschriebenen Anfangsbuchstaben mittelalterlicher Handschriften als Rubriken bezeichnet. Sie dienten zum Schmuck und zur Gliederung des Textes (Rubrizierung).
Später wurde der Ausdruck auch auf den Titel eines Gesetzes oder anderer Schriftstücke und die Überschrift der Abschnitte eines Buches übertragen. Sie wird unterschieden in Haupt-, Neben- und Unterrubriken.
In neuerer Zeit erweiterte sich die Bedeutung des Wortes auf den Abschnitt selbst. Daher bedeutet Rubrik heute allgemein so viel wie „Abschnitt, Abteilung“.
Rubriken sind im Verlagswesen feststehende Gliederungen in einer Tageszeitung, in Form eines Buches mit eigener Überschrift. Diese werden einheitlich gestaltet und jede Rubrik hat zumeist einen festen Platz innerhalb der Zeitung, was vor allem für den Leser hilfreich ist. Bekannt sind die Rubriken im Anzeigenteil einer Zeitung, sie werden in der Verlagsbranche auch Kollektive genannt und können sich zur Sonderbeilage ausdehnen.[1]
Rubrik ist auch eine Themenkategorie im Dokumentationswesen.
Rubrik oder Spiegel oder Halbschrift ("HS") ist auch die mit dem Eingangsstempel des Gerichtes versehene Zweitschrift eines Schriftsatzes, die bei persönlicher Übergabe als Beleg der Einreichung beim Überreicher verbleibt.[2]
Literatur
- ↑ Claudia Mast (Hrsg): ABC des Journalismus. Ein Leitfaden für die Redaktionsarbeit. Konstanz 1998. ISBN 3896692399
- ↑ Praxisseite Jus. Schriftsätze
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