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Basisdaten Titel: Verordnung über den Schutz vor
Schäden durch RöntgenstrahlenKurztitel: Röntgenverordnung Abkürzung: RöV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Medizinrecht FNA: 751-13 Ursprüngliche Fassung vom: 8. Januar 1987 (BGBl. I S. 114) Inkrafttreten am: 1. Januar 1988 Letzte Neufassung vom: 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen, kurz Röntgenverordnung (Abkürzung: RöV), ist eine deutsche Verordnung und schreibt unter anderem vor, im Rahmen des Strahlenschutzes jede unnötige Strahlenexposition für Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Geregelt werden auch der Einsatz und die Qualitätsanforderungen von Röntgenanlagen, sowie die notwendigen Kontrollen der Qualität beim jeweiligen Anwender und durch die Ärztlichen Stellen.
Die Verordnung wurde am 8. Januar 1987 ausgefertigt (BGBl. I S. 114).
Die letzte Neufassung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) diente der Umsetzung zweier EG-Richtlinien:
- 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl. EG Nr. L 159 S. 1)
- 97/43/EURATOM des Rates vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition und zur Aufhebung der Richtlinie 84/466/EURATOM (ABl. EG Nr. L 180 S. 22)
Weblinks
- Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Volltext)
- http://www.zeit.de/1973/32/Schock-fuer-Roentgenaerzte
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