- Amtsblatt der Europäischen Union
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Das Amtsblatt der Europäischen Union (Abk. ABl.) ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Europäischen Union. In seiner Funktion vergleichbar ist es dem Bundesgesetzblatt in Deutschland und Österreich.
Das Amtsblatt der Europäischen Union erscheint mit Inkrafttreten des Vertrages von Nizza seit dem 1. Februar 2003 täglich in den Amtssprachen der Europäischen Union und in Gälisch. Es ist das einzige Periodikum weltweit, das täglich in so vielen Sprachen erscheint. Herausgegeben wird das Amtsblatt vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.
Vorläufer des Amtsblatt der Europäischen Union war das vom Veröffentlichungsdienst der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl seit 1952 herausgegebene Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Die erste Nummer des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde in vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch) aufgelegt und erschien erstmals am 30. Dezember 1952. Mit Gründung der Europäischen Gemeinschaften wurde es in Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften umbenannt.
Das Amtsblatt in seiner heutigen Form besteht aus zwei zusammenhängenden Reihen:
Die Reihe L enthält Rechtsvorschriften wie Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen der Organe der Europäischen Union. Im ABl. L wird auch der Fundstellennachweis des geltenden Gemeinschaftsrechts veröffentlicht.
Die Reihe C enthält Mitteilungen und Bekanntmachungen, als wichtigstes sind wohl die Zusammenfassungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz zu nennen.
Schließlich gibt es mit der Reihe S ein sogenanntes Supplement, das Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge enthält.
In der Reihe C gibt es außerdem einen Teil, der ausschließlich elektronisch veröffentlichte Dokumente enthält, das sogenannte Amtsblatt C E.
Weblinks
- Amtsblatt der Europäischen Union Ausgaben in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache seit 1998 und die Ausgaben in estnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer und ungarischer Sprache sowie die Sonderausgabe des Amtsblatts mit den Rechtsakten der Organe und der Europäischen Zentralbank, die vor dem 1. Mai 2004 angenommen wurden, seit 2004
- Informationen über das Amt für Veröffentlichungen und das Amtsblatt
Kategorien:- Amtliche Bekanntmachung
- EU-Begriff
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