- Rückerstattungsgericht
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Das Oberste Rückerstattungsgericht (ORG) war ein internationales Gericht, das als oberste Rechtsmittelinstanz über Streitigkeiten bei Anträgen auf Rückerstattung der zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 einem Eigentümer unter politischem Zwang entzogenen, identifizierbaren Vermögensobjekte entschied. Es bestand von 1955 bis 1990 und hatte seinen Sitz zunächst in Herford und ab 1984 in München.
Geschichte
1949 wurde in den drei westlichen Besatzungszonen je ein Rückerstattungsgericht errichtet. Diese drei Gerichte in Nürnberg (amerikanische Besatzungszone), Herford (britische Besatzungszone) und Rastatt (französische Besatzungszone) wurden im Dezember 1955 als internationales Gericht zum Obersten Rückerstattungsgericht mit Sitz in Herford zusammengefasst. Das mit Gesetz Nr. 25 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 25. April 1953 errichtete Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin blieb wegen der Sonderstellung Berlins daneben bestehen.
Aufgrund der immer weniger zu entscheidenden Fälle wurde das ORG 1984 dem Bundespatentgericht in München angegliedert.
Im Dezember 1990 wurde das ORG aufgelöst und die Zuständigkeit auf den Bundesgerichtshof verlagert.
Organisation
Das ORG in Herford war dem Bundesminister der Justiz unterstellt. Es wurde gebildet aus dem Präsidenten des Gerichts, dem Präsidium und drei Senaten mit je fünf Richtern (ein Senatspräsident, zwei Richter der betroffenen Macht und zwei deutsche Richter).
Der 1. Senat hatte seinen Sitz in Rastatt, der Sitz des 2 und 3. Senats war Herford.
Das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin hatte seinen Sitz im Gebäude der ehemaligen jugoslawischen Gesandtschaft.
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