Oberstes Rückerstattungsgericht für Berlin

Oberstes Rückerstattungsgericht für Berlin

Das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin (engl. Supreme Restitution Court for Berlin; franz. Cour Surprême des Restitutions pour Berlin) war ein spezieller Gerichtshof für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Gericht wurde durch das Gesetz Nr. 25 der Alliierten Kommandatura zum 1. Juli 1953 errichtet. Zuständig war es zunächst als oberste Instanz für Rechtsstreitigkeiten um die Rückerstattung von Vermögensgegenständen, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus im Gebiet von Berlin (West) aus Gründen der rassischen, politischen oder religiösen Diskriminierung den betroffenen Opfern entzogen wurden. 1957 wurde die Zuständigkeit des Gerichts durch das Bundesrückerstattungsgesetz auf alle Rückerstattungsansprüche gegen das Deutsche Reich wegen der Entziehung von Vermögenswerten im Ausland erweitert.

Neben dem Obersten Rückerstattungsgericht für Berlin bestand das in Herford (später München) ansässige Oberste Rückerstattungsgericht, dessen Bezirk sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckte.

Durch Gesetz vom 17. Dezember 1990 wurde anlässlich der Wiedervereinigung Deutschlands das einzige beim Gericht noch anhängige Verfahren auf den Bundesgerichtshof übergeleitet und das Gericht aufgehoben.

Status und Zusammensetzung

Ehemaliger Sitz des Gerichts in der Rauchstraße 17/18 in Berlin-Tiergarten.

Das Gericht stand außerhalb der deutschen Gerichtsorganisation und leitete seine Befugnisse aus Besatzungsrecht ab.

Das Gericht bestand aus sieben Mitgliedern. Der Präsident wurde gemeinsam von der Alliierten Kommandatura und dem Senat von Berlin ernannt. Der Präsident durfte weder Deutscher noch Staatsangehöriger der drei Westmächte sein. Erster Präsident war der schwedische Richter Torsten Salén, ihm folgte 1965 der Schwede Ivan Wallenberg. Jeder Stadtkommandant von Westberlin ernannte zudem einen Richter, drei Richter wurden vom Senat von Berlin bestimmt.

Verhandlungssprachen waren neben Deutsch auch Englisch und Französisch. Das Gericht gab bis 1988 eine eigene Entscheidungssammlung heraus (Abkürzung: ObREG Bln.).

Gebäude

Das Gericht hatte seinen Sitz im ehemaligen Gebäude der Jugoslawischen Gesandtschaft in der Rauchstraße 17/18 in Berlin-Tiergarten. Das Gebäude befindet sich zum Teil auf einem Grundstück, zu dessen Verkauf eine jüdische Familie gezwungen wurde. 1964 sprach das ORG selbst ein Urteil über die Entschädigung der ehemaligen Eigentümer. Das Gebäude wird heute von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik genutzt.

Quellen

  • Volker Kähne: Gerichtsgebäude in Berlin. Haude und Spener, Berlin 1988, ISBN: 3-7759-0318-6, S. 90ff.
  • Harold P. Romberg: Das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin. In: Friedrich Biella: Das Bundesrückerstattungsgesetz. Verlag C.H. Beck, München 1981, ISBN: 3-406-03666-X, S. 585ff.
  • Überleitung der obersten Rückerstattungsgerichte auf den BGH. In: Neue Juristische Wochenschrift 1991, S. 1875.

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