- Oberstes Rückerstattungsgericht
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Das Oberste Rückerstattungsgericht (ORG) war ein internationales Gericht, das als oberste Rechtsmittelinstanz über Streitigkeiten bei Anträgen auf Rückerstattung der zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 einem Eigentümer unter politischem Zwang entzogenen, identifizierbaren Vermögensobjekte entschied. Es bestand von 1955 bis 1990 und hatte seinen Sitz zunächst in Herford ⊙52.1170048.674049 und von 1984 bis 1990 in München ⊙48.09231311.600664.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
1949 wurde in den drei westlichen Besatzungszonen je ein Rückerstattungsgericht errichtet: in der amerikanischen Besatzungszone der Court of Restitutional Appeals (CORA) mit Sitz in Nürnberg, in der britischen Besatzungszone das Board of Review (BOR) in Herford ⊙52.117358.673599 sowie in der französischen Besatzungszone die Cour Supérieure pour les Restitutions (CSR) in Rastatt. Diese drei Gerichte wurden im Dezember 1955 als internationales Gericht zum Obersten Rückerstattungsgericht mit Sitz in Herford zusammengefasst.[1] Das mit Gesetz Nr. 25 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 25. April 1953 errichtete Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin blieb wegen der Sonderstellung Berlins daneben bestehen.
Aufgrund der immer weniger zu entscheidenden Fälle wurde das ORG 1984 dem Bundespatentgericht in München angegliedert. Die Akten aus Herford und München befinden sich nun im Public Record Office in London.[2]
Im Dezember 1990 wurden die ORG in München und Berlin aufgelöst und die Zuständigkeiten auf den Bundesgerichtshof verlagert.[2]
Organisation
Das ORG in Herford war dem Bundesminister der Justiz unterstellt. Es wurde gebildet aus dem Präsidenten des Gerichts, dem Präsidium und drei Senaten mit je fünf Richtern (ein Senatspräsident, zwei Richter der betroffenen Macht und zwei deutsche Richter).
Zunächst hatte der 1. Senat weiter seinen Sitz in Rastatt, der 2. Senat in Herford und der 3. Senat in Nürnberg. Später wurde zunächst der 3. Senat und dann der 1. Senat ebenfalls nach Herford verlegt.
Literatur
- Edward A. Marsden: Das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford. In: Friedrich Biella u.a. (Hrsg.): Das Bundesrückerstattungsgesetz Beck, München 1981, 3-406-03666-X, S. 611 ff (Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland. 2).
- Hermann, Hans-Joachim: Handbuch des internationalen Zivilverfahrensrechts, Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Band 1, Tübingen. Mohr, 1982, Digitalisiert bei Google-Books:[3]
Einzelnachweise
- ↑ Hermann, Hans-Joachim: Handbuch des internationalen Zivilverfahrensrechts, Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Band 1, Tübingen. Mohr, 1982, S. 87-89, Digitalisiert bei Google-Books:[1]
- ↑ a b Meinl, Susanne und Zwilling, Jutta: Legalisierter Raub - Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, S. 530 u. 712, 2004, Campus Verlag: Frankfurt / Main. Digitalisiert bei Google-Books: [2]
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