- Saatgutverkehrsgesetz
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Basisdaten Titel: Saatgutverkehrsgesetz Abkürzung: SaatVerkG, SaatG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz Fundstellennachweis: 7822-6 Ursprüngliche Fassung vom: 20. August 1985
(BGBl. I S. 1633)Inkrafttreten am: 24. August 1985 Neubekanntmachung vom: 16. Juli 2004
(BGBl. I S. 1673)Letzte Änderung durch: Art. 12 G vom
9. Dezember 2010
(BGBl. I S. 1934, 1937 f.)Inkrafttreten der
letzten Änderung:15. Dezember 2010
(Art. 42 Abs. 1 G vom
9. Dezember 2010)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatVerkG) regelt das „in Verkehr bringen“ von Saatgut und Vermehrungsmaterial und reglementiert damit die Möglichkeiten der Landwirtschaft und des Gartenbaus.
Nach einer Lesart schützt das Gesetz den Saatgutverbraucher und soll die Versorgung der Landwirtschaft und des Gartenbaus mit hochwertigem Saat- und Pflanzgut resistenter, qualitativ hochwertiger und leistungsfähiger Sorten gewährleisten. Andererseits wirkt das Gesetz einschränkend auf Freiheiten für Erzeugung und Vertrieb pflanzlicher Nahrungsmittel und somit auch auf eine nachfrageorientierte Versorgung der Verbraucher.
Es werden folgende Saatgutkategorien unterschieden:
- Vorstufensaatgut entstammt der dem Basissaatgut vorausgegehenden Generation;
- Basissaatgut des Züchters (Vorstufe für Zertifiziertes Saatgut), es muss gleichenfalls vor dem Verkauf anerkannt werden;
- Zertifiziertes Saatgut ist in den Sortenlisten eingetragen, amtlich überprüft (Feldbesichtigung) und vor dem Verkauf anerkannt (Zertifikat und Plombe).
Weblinks
- Saatgutverkehrsgesetz auf juris.de, abgerufen am 5. Februar 2010
- Gebühren des Bundessortenamtes (pdf), abgerufen am 5. Februar 2010
- Etikett von zertifiziertem Saatgut (blau), abgerufen am 12.Oktober 2010
- z-saatgut.de vertiefende Informationen über Saatgutverkehr in Deutschland
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