- Sachbeweis
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Sachbeweise sind sächliche Beweise für den Nachweis einer Tat oder einer Täterschaft für die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) sowie für das zuständige Gericht. Sie werden durch kriminalistische Erkenntnisse gewonnen.
Sachbeweise dienen letztlich der Verurteilung einer Person vor einem Gericht. Asservierte Sachbeweise werden nach Eintritt der Rechtskraft an den Eigentümer zurückgegeben, wenn sie nicht Einziehungs- oder Verfallsgegenstände sind oder anderweitig in hoheitlichem Gewahrsam verbleiben (z. B. zur Gefahrenabwehr – selten).
Beispiele: Spuren inkl. deren Auswertungen (DNA-Gutachten), Tatmittel, erlangtes Gut und Telefonüberwachungsprotokolle.
Eine weitere Beweisart ist der Personenbeweis, also Beweise durch Aussagen.
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