- Personenbeweis
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Personenbeweise sind Beweise für den Nachweis einer Tat oder einer Täterschaft für die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) sowie für das zuständige Gericht. Sie bestehen aus Aussagen bei Vernehmungen der Beteiligten und der Zeugen. Ein wichtiger Personenbeweis sind das Geständnis oder die Zeugenaussage unter Eid.
Eine weitere Beweisart ist der Sachbeweis. Während sich Personenbeweise immer wieder ändern können (Widerruf von Aussagen) oder deren Glaubhaftigkeit angezweifelt werden kann (z. B. Einfluss berauschender Mittel), sind Sachbeweise aufgrund ihrer faktischen Natur (Unabänderbarkeit) für die Urteilsfindung beweiskräftiger. Z. B.: Urkunden, Aufzeichnungen, Dokumente, Spuren, Video-/Tonaufzeichnung oder Ergebnisse von Gegenüberstellungen bzw. Lichtbildvergleichen.
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