Sachgut

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Die Ware (mittelhochdeutsches Nordseewort war(e), „in Verwahrung Genommenes“) ist ein wirtschaftliches, materielles Gut, das Gegenstand des Handels ist.

Umgangssprachlich werden die Begriffe „Ware“, „Gut“ und „Produkt“ meist synonym verwendet. In den Wirtschaftswissenschaften ist der Begriff „Gut“ jedoch weiter gefasst als der Begriff „Ware“, weil hierunter z. B. auch „freie Güter“, „Gemeingüter“ oder „Dienstleistungen“ verstanden werden. Bei dem Begriff „Produkt“ steht im wirtschaftswissenschaftlichen Sprachgebrauch der Herstellungsprozess im Vordergrund, während der Begriff „Ware“ die Bestimmung für den Handel betont. So sind „Rohstoffe“ keine Produkte, können jedoch Waren sein, während Produkte, die für den Eigenbedarf produziert wurden, keine Waren sind. In anderen Sprachen gibt es für Ware und Produkt oft nur einen Begriff.

Die Begriffe Ware, Gut und Produkt sind keine Synonyme. Deren Unterscheidung beruht auf:

  • der Generalistik der Warenlehre (die Ware als Oberbegriff ist der Gegenstand des Wirtschaftens);
  • der Unterscheidung von Ware (die Wirkung : Bedürfnisbefriedigung) und Gut (die Leistung : Tausch);
  • der Unterscheidung von Ware und Produkt, d.h. von Bedürfnis (Biokybernetik) und Bedarf (Kaufkraft auf Märkten).

Die ganzheitliche Bedeutung der Kategorie "Ware" hat als Begriff im Englischen keine Entsprechung.

Der Begriff der „Ware“ ist elementare Grundlage der Normen des UN-Kaufrechts.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. UN-Kaufrecht, Kapitel I., Artikel 1 [Anwendungsbereich.

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