- Sale-Lease-Back
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Rückmietverkauf, Sale-Lease-Back und Sale-and-Lease-Back sind synonyme Bezeichnungen einer Sonderform des Leasings, bei der eine Organisation eine Immobilie oder auch Fahrnis an eine Leasinggesellschaft verkauft und sie zur weiteren Nutzung gleichzeitig wieder zurück least. Für diese Art der Finanzierung werden gerade für Mittelstandsunternehmen zunehmend auch immaterielle Güter wie Marken oder Patente herangezogen.
Vorteil von sale-and-lease-back für das Unternehmen ist das Aufdecken von sogenannten stillen Reserven im Anlagevermögen. Rückmietverkauf-Geschäfte werden im Immobilienbereich häufig abgewickelt, um bei Vermögensübertragungen (z. B. auf nachfolgende Generationen) nicht die normalen Beträge der dann fälligen Erbschafts- oder Schenkungssteuer an das Finanzamt zahlen zu müssen.
Durch den Kaufpreis kann das Unternehmen Kapital freisetzen und erhöht kurzfristig seine Liquidität, kann das Objekt aber weiterhin nutzen. Nachteilig können sich die laufenden Zahlungen der Leasingraten in der Folge auswirken. Zudem ist das Unternehmen nicht mehr Eigentümer und nimmt damit an zukünftigen Wertsteigerungen nicht teil, es sei denn, das Unternehmen hat eine Kaufoption an der Immobilie zum steuerlichen Restbuchwert zum Laufzeitende verhandelt und nimmt diese wahr.
Geschäfte mit öffentlichen Gütern
Auch Kommunen verkaufen in SLB-Geschäften Gebäude und leasen diese zurück. Motivation ist in der Regel die Einnahme des sogenannten Barwertvorteils, der Differenz zwischen Verkaufserlös und den akkumulierten Leasinggebühren. Leasinggeber sind bei diesen Geschäften Stiftungen, die diese Geschäfte eingehen, um niedrigere Erbersatzsteuern zahlen zu müssen. Der Barwertvorteil ist die Teilhabe der Kommune an der Steuerersparnis. Öffentliches SLB ist dem Cross-Border-Leasing ähnlich.
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