- Schallemission
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Als Schallemission (von lat. emittere = aussenden) wird in der Akustik die Aussendung von Schall (Schallereignis) von einer Schallquelle bezeichnet.
Die zur Schallemission zugehörige Meßgröße ist die Quellstärke, anzugeben als Schallleistungspegel Lw.
Die Maschinenlärm-Informationsverordnung schreibt in Deutschland vor, dass Hersteller vieler Maschinen und Geräten die Schallemission deutlich sichtbar angeben müssen.
Lärmschutz
Bei der Prognose von Schallimmissionen wird nach festgelegten Modellen der Schalldruckpegel der Schallimmission in einer festgelegten Entfernung zur Schallquelle bestimmt. Auf Basis dieses Schalldruckpegels und dem zur Schallquelle bekannten Abstand wird dann die weitere Ausbreitung berechnet. Der am festgelegten Ort vorhandene Schalldruckpegel wird im Rahmen des Lärmschutzes als Emissionspegel bezeichnet.
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