- Schifffahrtsgericht
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Ein Schifffahrtsgericht ist ein Amtsgericht, das in Binnenschifffahrtssachen entscheidet. Nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen (BinSchGerG) gehören dazu bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen und Bußgeldsachen, zum Beispiel
- Schadensersatzansprüche aus Unfällen, Beschädigungen oder unerlaubten Handlungen
- Ansprüche auf Bergelohn
- Ansprüche wegen Zahlung der Lotsen-, Kran-, Waage-, Hafen- und Bohlwerksgebühren
- Straf- und Bußgeldsachen, u.a. wegen Trunkenheit des Schiffsführers oder Verstoß gegen Umweltschutzbestimmungen
Für Berufungen und Beschwerden ist das dem jeweiligen Amtsgericht übergeordnete Oberlandesgericht als Schifffahrtsobergericht zuständig. In Rheinschifffahrtssachen kann neben den Rheinschifffahrtsobergerichten optional auch die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) als Berufungsgericht angerufen werden.
Inhaltsverzeichnis
Quellen
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen (BinSchGerG)
Siehe auch
Literatur
- Klaus Ramming: Hamburger Handbuch zum Binnenschifffahrtsfrachtrecht. 1. Aufl., Verlag C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-58262-2
Weblinks
- Institut für Binnenschifffahrtsrecht der Universität Mannheim
- Rechtsprechungsdatenbank zum Binnenschifffahrtsrecht
- Handelsbräuche in der Binnenschiffahrt, Gutachten der Schifferbörse und der IHK Duisburg, November 2005
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