- Schleppwagen
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Abschleppfahrzeuge sind Nutzfahrzeuge, die Kraftfahrzeuge abschleppen und meist auch bergen können.
Havarierte oder defekte Fahrzeuge werden unter anderen mittels Seilwinde oder Kran geborgen und mittels Kran oder Hubbrille vorne oder hinten angehoben bzw. mittels Schleppstange angehängt.
Im privaten als auch im branchenüblichen Sprachgebrauch wird "Abschleppwagen" auch für Fahrzeuge verwendet, welche auf einem Plateau andere Fahrzeuge transportieren. Dabei handelt es sich jedoch um sogenannte Bergungsfahrzeuge.
Bergungsfahrzeuge (also Plateaufahrzeuge), welche mit Kran oder Hubbrille zusätzlich ausgerüstet sind, werden auch Spezialbergungsfahrzeuge genannt. Plateaufahrzeuge werden auch als Tieflader bezeichnet, bzw. im englischen Sprachgebrauch als "Flat-Bed Towtruck". Spezialbergungsfahrzeuge mit Kran bezeichnet man auch als "Pick-Away" oder schlicht als "Pick".
Diese Definitionen sind jedoch weder allgemeingültig noch anerkannt. Dies auch, weil die Begriffe missverständlich sind, denn die Abschleppfahrzeuge werden eher für Bergungen eingesetzt, während die Bergungsfahrzeuge üblicherweise dem Abtransport bzw. dem sog. Abschleppen dienen.
Die Begriffe sind so in einem Zeitraum entstanden, in welchem überwiegend Kranfahrzeuge zum Abschleppen eingesetzt wurden. Heute überwiegen die Plateaufahrzeuge. Nur bei den o. a. Abschleppwagen gibt es in Deutschland tatsächlich den zulassungsrechtlichen Eintrag „Abschleppwagen“. Die Bergungsfahrzeuge sind als „Lkw zur Fahrzeugbeförderung“ zugelassen.
Für Tief- und Parkgaragen gibt es besonders niedrige und kurze Abschleppfahrzeuge. Das größte Berge- und Abschleppfahrzeug der Bundeswehr ist der BKF 30.40 (Faun/MAN) mit einer Berge-Hebemasse von 30.000 kg [1].
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