BPräsWahlG

BPräsWahlG

Das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG) bestimmt den verfassungsrechtlichen Auftrag der eigens dafür gebildeten Bundesversammlung zur Wahl des deutschen Staatsoberhaupts seit 1949. Der Bundesgesetzgeber hat mit diesem Gesetz seinem Auftrag nach Art. 54 Abs. 7 GG genügt. Während die Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 noch in Art. 41 Abs. 1 WRV die Wahl des Reichspräsidenten durch das Volk selbst vorsah, wird der protokollarisch höchste Amtsträger der Bundesrepublik Deutschland nicht plebiszitär bestimmt.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Abkürzung: BPräsWahlG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
FNA: 1100-1
Datum des Gesetzes: 25. April 1959
(BGBl. I S. 230)
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 12. Juli 2007
(BGBl. I S. 1326)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
20. Juli 2007
(Art. 2 G vom 12. Juli 2007)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Inhaltsverzeichnis

Verfassungsrechtliche Vorgaben des Art. 54 GG

Das Ausführungsgesetz zu Art. 54 Abs. 7 GG ist an die Vorgaben des Art. 54 GG im Übrigen gebunden. Art. 54 GG bestimmt bereits, dass das passive Wahlrecht zum Amt des Bundespräsidenten mit dem vierzigsten Lebensjahr beginnt, dass er selbst das Wahlrecht zum Bundestag besitzen muss und dass eine weitere Voraussetzung die deutsche Staatsangehörigkeit ist. Die Amtsperiode dauert fünf Jahre, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Möglich ist aus dem Wortlaut aber auch eine unterbrochene dritte Kandidatur des Bundespräsidenten (allerdings ist dies nicht unumstritten). Die Bundesversammlung selbst besteht nach Art. 54 GG

Die Bundesversammlung, die öffentlich tagt, wählt den Bundespräsidenten ohne Aussprache. Sie wird einberufen vom Bundestagspräsidenten spätestens zum dreißigsten Tag vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten (Art. 54 Abs. 4 GG und § 1 BPräsWahlG).

Regelungen des Gesetzes

Mehrere Vorgaben der Verfassung werden durch das Ausführungsgesetz wiederholt. Die Bundesregierung trifft die Vorbereitung der Wahl (§ 2 BPräsWahlG). Insbesondere ermittelt sie, wie viele Mitglieder die Länderparlamente in die Bundesversammlung entsenden können. Die Volksvertretungen der Länder wählen dann die von ihnen zu wählenden Mitglieder, wobei es sich nicht zwingend um Abgeordnete handeln muss. Allerdings müssen die Kandidaten das aktive und passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen (§ 3 BPräsWahlG). Die Immunitätsvorschriften des Grundgesetzes finden während der Wahl auch auf deren Mitglieder Anwendung (§ 7 BPräsWahlG).

Die eigentliche Leitung wie auch die Einberufung der Bundesversammlung obliegt dem Präsidenten des Deutschen Bundestages (§§ 1, 8 BPräsWahlG). Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann - selbst in späteren Wahlgängen - Wahlvorschläge anbringen. Die Wahl selbst ist geheim (vgl. § 9 Abs. 3 S. 1 BPräsWahlG).

Für den ersten und zweiten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich, bei den späteren Wahlgängen reicht die relative Mehrheit der anwesenden Mitglieder aus. Über einen dritten Wahlgang geht die Wahl in der Regel nicht hinaus, wenn allerdings dennoch im dritten Wahlgang Stimmengleichheit besteht oder die Wahlannahme abgelehnt wurde, bedarf es wenigstens eines weiteren Wahlgangs, denn der Losentscheid ist nicht vom Verfasungsgeber vorgesehen worden. Nachdem ein Kandidat gewählt worden ist, bittet der Bundestagspräsident ihn, sich über die Annahme der Wahl innerhalb von zwei Tagen zu erklären. Mit der Annahme der Wahl wird die Bundesversammlung vom Bundestagspräsidenten für beendet erklärt und geschlossen (§ 9 Abs. 5 BPräsWahlG). Letzte Amtshandlung des Bundestagspräsidenten bei der Wahl durch die Bundesversammlung ist schließlich die Abnahme des Amtseids des Bundespräsidenten vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates nach § 11 BPräsWahlG i.V.m. Art. 56 GG.

Literatur

  • Beate Braun: Die Bundesversammlung. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/New York/Paris/Wien 1993, ISBN 3-631-45601-8.

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung — Basisdaten Titel: Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung Abkürzung: BPräsWahlG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesversammlung (Deutschland) — Reichstagsgebäude (Tagungsort seit 1994) Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe es ist, den Bundespräsidenten zu wählen.[1] Die Wahl regeln …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 54 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Reichstagsgebäude (Tagungsort seit 1994) Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe es ist, den Bundespräsidenten zu wählen.[1] Die Wahl regeln …   Deutsch Wikipedia

  • Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2010 — Außerhalb des Reichstagsgebäudes in Berlin während der 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010 Am 30. Juni 2010 wählte die 14. Bundesversammlung im Reichstagsgebäude in Berlin Christian Wulff (CDU) zum Nachfolger des… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundespräsident (Deutschland) — Standarte des Bundespräsidenten mit dem Bundesadler Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Grundgesetz ist seine Macht im politischen System des Landes beschränkt, und seine Aufgaben sind vor allem… …   Deutsch Wikipedia

  • Président fédéral (Allemagne) — Pour les articles homonymes, voir Président fédéral. Président fédéral d Allemagne Bundespräsident …   Wikipédia en Français

  • Liste der Mitglieder der 14. Bundesversammlung (Deutschland) — Die Vierzehnte Bundesversammlung trat am 30. Juni 2010 zusammen, um einen neuen deutschen Bundespräsidenten wählen. Im dritten Wahlgang wurde Christian Wulff gewählt. Nach dem Rücktritt Horst Köhlers am 31. Mai 2010 hatte die 14.… …   Deutsch Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Christian Wulff — (Oktober 2010) …   Deutsch Wikipedia

  • Jens Böhrnsen — (2007) Jens Böhrnsen (* 12. Juni 1949 in Bremen) ist ein deutscher Politiker (SPD). Seit 2005 ist er Präsident des Senats und Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen. Nach dem Rücktritt Horst Köhlers vom Amt des Bundespräsidenten am …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”