Artikel 54 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 54 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Reichstagsgebäude (Tagungsort seit 1994)

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe es ist, den Bundespräsidenten zu wählen.[1]

Die Wahl regeln Art. 54 des Grundgesetzes und das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (als so genannte geborene Mitglieder) und einer gleichen Zahl von gekorenen Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder (Landtag, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaft) gewählt werden. Die Bundesversammlung ist damit die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland.

Wie viele Mitglieder die jeweilige Volksvertretung in die Bundesversammlung entsendet, hängt von der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes ab, wobei Ausländer unberücksichtigt bleiben. Die Bundesregierung macht die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder, nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt, im Bundesgesetzblatt bekannt.[2] Die Mitglieder werden dann von jedem Landesparlament per Verhältniswahl aus den Vorschlagslisten entsprechend deren Stimmenzahl nach dem D'Hondt-Verfahren bestimmt.[3] Durch den Gesetzgeber ist nicht geregelt, wer zur Einreichung von Vorschlagslisten berechtigt ist. In der Regel stellt jede Fraktion eine Vorschlagsliste auf, sodass die Mitglieder sich entsprechend der Fraktionsstärken auf die Parteien aufteilen. Vorschlagslisten können jedoch auch von beliebigen Personengruppen (Nichtwähler, parteilose Bürger, in den Volksvertretungen nicht vertretenen Parteien etc.) erstellt und zur betreffenden Volksvertretung eingereicht werden. Hiervon wurde bisher kein Gebrauch gemacht, da dieser Sachverhalt in der öffentlichen Meinung nicht verankert ist. An Vorschlagslisten sind seitens des Gesetzgebers keine Anforderungen gestellt. Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist. Die zur Bundesversammlung entsandten Vertreter müssen keine Mitglieder der Volksvertretungen sein; regelmäßig werden neben den Spitzenpolitikern der einzelnen Länder auch ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler gewählt. Die Mitglieder der Bundesversammlung sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Bei der Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2004 setzte sich die Bundesversammlung wie folgt zusammen:[4]

Mitglieder der 12. Bundesversammlung nach Parteien
Partei Mitglieder
gesamt
davon Bundestag davon Länderdelegierte
gesamt BW BY BE BR HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
CDU/CSU 539 247 292 37 62 6 6 2 6 22 5 30 50 12 4 22 9 8 11
SPD 459 250 209 27 20 8 8 3 5 13 6 21 57 15 4 4 4 10 4
FDP 83 47 36 6 2 4 5 13 2 3 1
GRÜNE 90 55 35 5 8 2 1 4 4 9 1 1
PDS 31 2 29 6 5 2 8 4 4
Sonstige 3 1 2 1 1
Gesamt 1205 602 603[5] 75 90 24 20 5 12 43 13 60 129 30 8 34 20 21 19

Die Mitglieder der Bundesversammlung genießen von dem Zeitpunkt, in dem sie ihre Wahl annehmen, bis zum Ende des Zusammentritts der Bundesversammlung Immunität, Indemnität und Kündigungsschutz.[6] Über die Aufhebung der Immunität entscheidet der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages.[7] Am 12. Juli 2007 ist diese Zuständigkeitsregelung, der bisherigen Praxis entsprechend, in das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung eingefügt worden.[8]

Am 2. April 2004 erfolgte die Aufhebung der Immunität des Berliner Mitglieds Peter Strieder[9], am 29. April 2004 die des Baden-Württembergers Walter Döring[10].

Wahltermin

Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammen,[11] im Regelfall also alle fünf Jahre. Im Fall vorzeitiger Beendigung der Amtszeit tritt sie spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Der Präsident des Deutschen Bundestages beruft die Bundesversammlung ein. Er bestimmt dazu Ort und Zeit des Zusammentritts.[12] Es entspricht parlamentarischem Brauch, die Bundestagsvizepräsidenten, den Ältestenrat und die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen an der Entscheidung zu beteiligen.

Der 23. Mai, der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, ist seit 1979 der traditionelle Wahltermin. Karl Carstens wählte als Bundestagspräsident den „Verfassungstag“ dieses Jahres für den Zusammentritt der 7. Bundesversammlung. Seine Nachfolger haben seither am 23. Mai als Termin festgehalten.[13]

Ablauf der Wahl

Den Vorsitz der Bundesversammlung hat der Bundestagspräsident inne. Er übt das Hausrecht sowie die Polizei- und Ordnungsgewalt aus.[14] Die Bundesversammlung gibt sich regelmäßig keine eigene Geschäftsordnung. Damit gilt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags.[15] Die Bundesversammlung konstituiert sich nicht mit der Wahl der Schriftführer, wie es bisher praktiziert wurde. Die gesetzlich richtige - aber in der Vergangenheit noch nie so vollzogene - Konstituierung erfolgt per Wahl vorläufiger Schriftführer und der nachfolgenden Feststellung der Anwesenheit aller Mitglieder der Bundesversammlung. Danach werden die ordentlichen Schriftführer gewählt.

Erst nach der formellen, nach Gesetz erfolgten Konstituierung können von den Mitgliedern der Bundesversammlung Wahlvorschläge eingebracht werden. Diese sind dann vom Wahlprüfungsausschuss zu prüfen. Danach können die Wahlzettel gedruckt und kann gewählt werden. Die Praxis ist jedoch, dass bereits vor dem Zusammentritt der Bundesversammlung von Personen, die mit der Konstituierung der Bundesversammlung zwar Mitglieder der Versammlung sein werden, vorher aber keine Mitglieder der Bundesversammlung sind, Wahlvorschläge zum Präsidenten des Bundestages eingereicht werden, dort geprüft und die Wahlzettel gedruckt werden. Die Bundesversammlung wählt nach dem Zusammentreten ohne Konstituierung den Bundespräsidenten. Dadurch war es bei der Wahl des Bundespräsidenten im Jahr 2004 möglich, dass die Bundesversammlung nicht konform mit Artikel 54 Abs. 3 GG mit einer gleichen Anzahl von geborenen und gekorenen Mitgliedern besetzt war, sondern verfassungswidrig mit einer ungleichen Anzahl (anstatt 1.206 nur 1.205 Mitglieder).

Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten darf jedes Mitglied der Bundesversammlung vorschlagen. In der Praxis einigen sich die Fraktionen schon im Voraus auf bestimmte Bewerber. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.[16]

Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält (absolute Mehrheit). Wird diese Mehrheit im ersten und zweiten Wahlgang verfehlt, gewinnt den dritten Wahlgang, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit).

Der Vorsitzende erklärt die Bundesversammlung für beendet, wenn der Gewählte die Wahl angenommen hat. Die Vereidigung des Bundespräsidenten erfolgt bei dessen Amtsantritt vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates.

Geschichte

Geschichtliche Entwicklung

In der Weimarer Republik wurde der Reichspräsident unmittelbar vom Volk gewählt. Dagegen sieht das Grundgesetz die indirekte Wahl des Bundespräsidenten vor. Dieses Wahlverfahren führt im Vergleich mit der direkten Wahl zu einer nur mittelbaren demokratischen Legitimation des Gewählten. Diese Verringerung des Legitimationsniveaus ist Ausdruck der reduzierten Kompetenzen des Amtsinhabers: Der Bundespräsident verfügt über deutlich weniger Befugnisse als seinerzeit der Reichspräsident.

Von 1954 bis 1969 tagte die Bundesversammlung in der Ostpreußenhalle auf dem Messegelände unter dem Berliner Funkturm. Dabei kam es regelmäßig zu Protesten der Deutschen Demokratischen Republik. Am 5. März 1969 ließ die Sowjetunion während der Bundesversammlung mehrere MiG-21-Jagdflugzeuge mit Überschallgeschwindigkeit über West-Berlin fliegen. Von 1974 bis 1989 fand die Bundesversammlung in der Beethovenhalle in Bonn statt. Seit 1994 ist das Berliner Reichstagsgebäude ihr Tagungsort.

1. Bundesversammlung (12. September 1949)

Die 1. Bundesversammlung fand am 12. September 1949 im Bundeshaus in Bonn statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Erich Köhler.[17]

Bei der Wahl wurde der FDP-Vorsitzende Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten gewählt. Die Wahl war die Folge einer Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP, die die Wahl Heuss’ zum Bundespräsidenten und die Konrad Adenauers zum Bundeskanzler vorsah. Wegen der Mehrheit der Regierungskoalition (CDU/CSU und FDP, DP) wurden dem SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher kaum Chancen eingeräumt. Weitere Einzelkandidaten erhielten einige Stimmen, teilweise sogar, ohne ihre Kandidatur erklärt zu haben.

Bonn, 12. September 1949 – Gesamtstimmenzahl 804 – absolute Mehrheit 403
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Theodor Heuss 377 46,9 % FDP
Kurt Schumacher 311 38,7 % SPD
Rudolf Amelunxen 28 3,5 % Zentrum
Hans Schlange-Schöningen 6 0,7 % CDU
Karl Arnold 1 0,1 % CDU
Josef Müller 1 0,1 % CSU
Alfred Loritz 1 0,1 % WAV
2. Wahlgang Theodor Heuss 416 51,7 % FDP
Kurt Schumacher 312 38,8 % SPD
Rudolf Amelunxen 30 3,7 % Zentrum
Hans Schlange-Schöningen 2 0,2 % CDU
Damit war Theodor Heuss zum Bundespräsidenten gewählt.

Im Anschluss eröffnete Bundestagspräsident Heuss die gemeinsame Sitzung von Bundestag und Bundesrat, die gleichzeitig auch die zweite Sitzung des Bundestages darstellte, zur Eidesleistung des Bundespräsidenten.[17] Demnach müssen alle Bundesratsmitglieder auch Mitglieder der Bundesversammlung gewesen sein.[18]

2. Bundesversammlung (17. Juli 1954)

Die Bundesversammlung 1954

Die 2. Bundesversammlung fand am 17. Juli 1954 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Hermann Ehlers.[19]

Bei der Wahl wurde Bundespräsident Theodor Heuss mit dem höchsten Ergebnis, das je ein Kandidat erhielt, im Amt wiedergewählt. Heuss, der sich in den fünf Jahren seiner ersten Amtszeit viel Respekt verschafft hatte, wurde von CDU/CSU und SPD sowie seiner eigenen Partei, der FDP, unterstützt. Einziger Gegenkandidat war Alfred Weber, den die KPD ohne dessen Einwilligung vorgeschlagen hatte. Die restlichen Stimmen sind Einzelstimmen, die als stiller Protest gegen Heuss’ Wiederwahl abgegeben wurden. Als Abstimmender konnte man auch einen anderen Namen als den der vorgeschlagenen Kandidaten auf dem Stimmzettel vermerken. Beim Gottesdienst, der im Rahmen der Bundesversammlung in der Ostpreußenhalle auf dem Messegelände unter dem Berliner Funkturm stattgefunden hat, predigte der katholische Theologe Johannes Pinsk.

Berlin, 17. Juli 1954 – Gesamtstimmenzahl 1018 – absolute Mehrheit 510
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Theodor Heuss 871 85,6 % FDP
Alfred Weber 12 1,2 % von der KPD vorgeschlagen
Konrad Adenauer 1 0,1 % CDU
Karl Dönitz 1 0,1 %
Louis Ferdinand von Hohenzollern 1 0,1 %
Marie-Elisabeth Lüders 1 0,1 %
Ernst-August von Hannover 1 0,1 %
Franz-Josef Wuermeling 1 0,1 %
Damit war Theodor Heuss wieder zum Bundespräsidenten gewählt.

Heuss’ Eidesleistung entfiel, da es sich um eine Wiederwahl handelte und sein Eid von 1949 fortbestand; er hielt vor der Bundesversammlung seine „Einführungsrede“.[20][19]

3. Bundesversammlung (1. Juli 1959)

Die 3. Bundesversammlung fand am 1. Juli 1959 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier.[21]

Bei der Wahl wurde der bisherige Ernährungsminister Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten gewählt. Im Vorfeld der Wahl hatte es große Unsicherheiten in der CDU/CSU gegeben, da Bundeskanzler Konrad Adenauer zunächst seine Kandidatur angekündigt hatte, diese aber dann doch wieder zurückzog, weil er sah, dass er als Bundespräsident weniger Einfluss als im Amt des Bundeskanzlers hätte, und weil er Ludwig Erhard als Bundeskanzler verhindern wollte. Nach langen Diskussionen fiel die Wahl dann schließlich auf Lübke.

Carlo Schmid und Max Becker wurden keine großen Chancen eingeräumt.

In dieser Wahl hatten die Mitglieder des Landes Berlin volles Stimmrecht.[21]

Berlin, 1. Juli 1959 – Gesamtstimmenzahl 1038 – absolute Mehrheit 520
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Heinrich Lübke 517 (bei erster Auszählung wurden 516 Stimmen gezählt)[21] 49,8 % CDU
Carlo Schmid 385 37,1 % SPD
Max Becker 104 10,0 % FDP
Enthaltungen 25 2,4 %
nicht abgestimmt 7 0,7 %
2. Wahlgang Heinrich Lübke 526 50,7 % CDU
Carlo Schmid 386 37,2 % SPD
Max Becker 99 9,5 % FDP
Enthaltungen 22 2,1 %
nicht abgestimmt 5 0,5 %
Damit war Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten gewählt.

4. Bundesversammlung (1. Juli 1964)

Die 4. Bundesversammlung fand am 1. Juli 1964 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier.[22]

Bei der Wahl wurde Bundespräsident Heinrich Lübke wieder zum Bundespräsidenten gewählt. Die SPD verzichtete zu Gunsten Lübkes auf einen eigenen Kandidaten und ging damit quasi in Vorleistung für die Große Koalition, die 1966 schließlich zustande kam (Lübke war Befürworter einer solchen Koalition). Dennoch gab es 187 Enthaltungen, was als Zeichen dafür gewertet wird, dass insbesondere viele Wahlleute der SPD dieser Vereinbarung skeptisch gegenüber standen.

Berlin, 1. Juli 1964 – Gesamtstimmenzahl 1042 – absolute Mehrheit 522
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Heinrich Lübke 710 68,1 % CDU
Ewald Bucher 123 11,8 % FDP
Enthaltungen 187 17,9 %
Damit war Heinrich Lübke wieder zum Bundespräsidenten gewählt.

Lübkes Eidesleistung entfiel, da es sich um eine Wiederwahl handelte und sein Eid von 1959 fortbestand; er hielt vor der Bundesversammlung seine „Einführungsrede“.[23][22]

5. Bundesversammlung (5. März 1969)

Die 5. Bundesversammlung fand am 5. März 1969 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Kai-Uwe von Hassel.[24]

Bei der Wahl wurde Bundesjustizminister Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt. Er kandidierte als Vertreter der SPD; kurz vor der Wahl entschied sich die FDP dazu, ihn zu unterstützen, während die NPD erklärte, den CDU-Kandidaten Bundesverteidigungsminister Gerhard Schröder zu wählen. Heinemann sprach nach der Wahl von einem „Stück Machtwechsel“, nach der Bundestagswahl wenige Monate später kam die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP auch im Bundestag zustande.

Die Wahl Heinemanns war die knappste in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Für seinen Gegenkandidaten Gerhard Schröder waren nicht nur die Stimmen der CDU/CSU und der NPD, sondern wahrscheinlich auch von Abgeordneten des rechten FDP-Flügels abgegeben worden.

Heinemann ist der einzige Bundespräsident, der nicht mit absoluter Mehrheit gewählt wurde. Erst 25 Jahre nach seiner Wahl gab es (1994) wieder einen dritten Wahlgang, in dem aber Roman Herzog mit absoluter Mehrheit gewählt wurde.

Berlin, 5. März 1969 – Gesamtstimmenzahl 1036 – absolute Mehrheit 519
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Gustav Heinemann 514 49,6 % SPD
Gerhard Schröder 501 (bei erster Auszählung wurden 499 Stimmen gezählt)[24] 48,4 % CDU
Enthaltungen 5 (bei erster Auszählung wurden 6 Enthaltungen gezählt)[24] 0,5 %
ungültige Stimmen 3 (bei erster Auszählung wurden 2 ungültige Stimmen gezählt)[24] 0,3 %
nicht abgegeben 13 1,3 %
2. Wahlgang Gustav Heinemann 511 49,3 % SPD
Gerhard Schröder 507 48,9 % CDU
Enthaltungen 5 0,5 %
nicht abgegeben 13 1,3 %
3. Wahlgang Gustav Heinemann 512 49,4 % SPD
Gerhard Schröder 506 48,8 % CDU
Enthaltungen 5 0,5 %
nicht abgegeben 13 1,3 %
Damit war Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt.


6. Bundesversammlung (15. Mai 1974)

Die 6. Bundesversammlung fand am 15. Mai 1974 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Annemarie Renger.[25]

Die Bundesversammlung wählte den stellvertretenden Bundeskanzler, Bundesaußenminister und FDP-Vorsitzenden Walter Scheel zum vierten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Scheel war nach dem Rücktritt Willy Brandts am 8. Mai 1974 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundeskanzlers beauftragt worden. Scheel war also zum Zeitpunkt seiner Wahl zum Staatsoberhaupt kommissarischer Regierungschef, da Helmut Schmidt erst tags darauf formell zum Bundeskanzler gewählt wurde.

Der bisherige Amtsinhaber Gustav Heinemann hatte auf eine zweite Amtszeit verzichtet. Über die Motive Scheels, Bundespräsident zu werden, schrieb die NZZ seinerzeit: „Seine Absicht, Bundespräsident zu werden, wurde häufig und von ihm unwidersprochen mit seinem Gesundheitszustand in Verbindung gebracht.“ Die NZZ konstatierte Scheels „begreiflichen Wunsch nach Entlastung von dem Doppelamt des FDP-Parteivorsitzenden“.

Scheel kandidierte als Vertreter von SPD und FDP. Der CDU-Politiker Richard von Weizsäcker verlor diese Wahl zwar, wurde aber dann 1984 seinerseits Bundespräsident.

Nach dem Viermächteabkommen über Berlin von 1971 fanden die Bundespräsidentenwahlen ab 1974 wieder in Bonn statt. Die Wahlen, die zwischen 1954 und 1969 in West-Berlin stattgefunden hatten, wurden von der Regierung der DDR jedes Mal als Affront angesehen. Die Regierung in Ost-Berlin argumentierte, der Bundespräsident sei das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und dürfe nicht in West-Berlin gewählt werden, da diese Stadt mit ihrem Sonderstatus kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland sei.

In Berlin trat die Bundesversammlung erst 20 Jahre später nach Vollendung der Deutschen Einheit wieder zusammen.

Bonn, 15. Mai 1974 – Gesamtstimmenzahl 1036 – absolute Mehrheit 519
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Walter Scheel 530 51,2 % FDP
Richard von Weizsäcker 498 48,1 % CDU
Enthaltungen 5 0,5 %
nicht abgegebene Stimmen 3 0,3 %
Damit war Walter Scheel zum Bundespräsidenten gewählt.

7. Bundesversammlung (23. Mai 1979)

Die 7. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1979 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidenten waren die Stellvertreter des Bundestagspräsidenten Richard Stücklen, Hermann Schmitt-Vockenhausen und Liselotte Funcke.[26]

Bei der Wahl wurde Bundestagspräsident Karl Carstens zum Bundespräsidenten gewählt. Die SPD stellte mit der Bundestagsvizepräsidentin und früheren Bundestagspräsidentin Annemarie Renger erstmals eine Frau auf. Die 66 FDP-Mitglieder der Bundesversammlung enthielten sich der Stimme, nachdem der amtierende Bundespräsident Walter Scheel erklärt hatte, nicht wieder anzutreten.

Bonn, 23. Mai 1979 – Gesamtmitgliederzahl 1036 – absolute Mehrheit 519
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Karl Carstens 528 51,0 % CDU
Annemarie Renger 431 41,6 % SPD
Enthaltungen 72 6,9 %
Ungültig 1 0,1 %
Keine Stimmabgabe 4 0,4 %
Damit war Karl Carstens zum Bundespräsidenten gewählt.

8. Bundesversammlung (23. Mai 1984)

Die 8. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1984 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Rainer Barzel.[27]

Bei der Wahl wurde Richard von Weizsäcker, der bisherige Regierende Bürgermeister von Berlin, zum Bundespräsidenten gewählt. Weizsäcker kandidierte zum zweiten Mal; 1974 hatte er gegen Walter Scheel verloren.

Weizsäcker war bisher der einzige Bundespräsident, der bei seiner Erstwahl von beiden großen Volksparteien unterstützt wurde.

Die 1983 frisch in den Bundestag eingezogenen Grünen stellten mit der Schriftstellerin Luise Rinser eine eigene Kandidatin auf.

Bonn, 23. Mai 1984 – Gesamtstimmenzahl 1040 – absolute Mehrheit 521
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Richard von Weizsäcker 832 80,0 % CDU
Luise Rinser 68 6,5 % von den Grünen vorgeschlagen
Damit war Richard von Weizsäcker zum Bundespräsidenten gewählt.

9. Bundesversammlung (23. Mai 1989)

Die 9. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1989 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.[28]

Richard von Weizsäcker wurde bei der Wahl wieder gewählt. Erneut stellte die SPD keinen Gegenkandidaten auf. Weizsäcker hatte sich vor allem mit seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 1985 Respekt erworben. Auch die Grünen stellten bei dieser Wahl keinen Gegenkandidaten auf, so dass zum ersten und bisher einzigen Mal nur ein einziger Kandidat zur Wahl stand.

Bonn, 23. Mai 1989 – Gesamtstimmenzahl 1038 – absolute Mehrheit 520
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Richard von Weizsäcker 881 84,9 % CDU
Ungültig/Enthaltungen/Nicht abgegeben 157 15,1 %
Damit war Richard von Weizsäcker wieder zum Bundespräsidenten gewählt.

Am Ende der Sitzung sangen die Mitglieder der Bundesversammlung, begleitet vom Buccina-Ensemble, die Nationalhymne. Eine Gruppe von Kindern, mit Beifall begrüßt und vom Gesang eines Jugendchores begleitet, überbringt von Weizsäcker Glückwünsche.[28]

10. Bundesversammlung (23. Mai 1994)

Die 10. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1994 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.[29]

Die Wahl gewann Roman Herzog, der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Johannes Rau, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, verlor, konnte aber 1999 die Wahl gewinnen. Dem damaligen SPD-Vorsitzenden Rudolf Scharping wurde vorgeworfen, zu lange an Rau festgehalten zu haben. In Anbetracht von Raus Chancenlosigkeit hätte er Rau drängen sollen, zugunsten Hamm-Brüchers aufzugeben und damit einen Keil zwischen CDU/CSU und FDP zu treiben.

Jens Reich und der Publizist Hans Hirzel, während der Zeit des Nationalsozialismus Mitglied der Widerstandsorganisation Weiße Rose, galten von vorneherein als chancenlos.

Durch die Wiedervereinigung und nach einer 25-jährigen Zwangspause wurde der Bundespräsident wieder in Berlin gewählt.

Berlin, 23. Mai 1994 – Gesamtstimmenzahl 1324 – absolute Mehrheit 663
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Roman Herzog 604 45,6 % CDU
Johannes Rau 505 38,1 % SPD
Hildegard Hamm-Brücher 132 10,0 % FDP
Jens Reich 62 4,7 % von den Grünen vorgeschlagen
Hans Hirzel 12 0,9 % von den Republikanern vorgeschlagen
2. Wahlgang Roman Herzog 622 47,0 % CDU
Johannes Rau 559 42,2 % SPD
Hildegard Hamm-Brücher 126 9,5 % FDP
Hans Hirzel 11 0,8 % von den Republikanern vorgeschlagen
3. Wahlgang Roman Herzog 696 52,6 % CDU
Johannes Rau 605 45,7 % SPD
Hans Hirzel 11 0,8 % von den Republikanern vorgeschlagen
Damit war Roman Herzog zum Bundespräsidenten gewählt.

11. Bundesversammlung (23. Mai 1999)

Die 11. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.[30]

Diese Wahl gewann Johannes Rau, der fünf Jahre zuvor bei der Bundespräsidentenwahl 1994 gegen Roman Herzog verloren hatte. SPD-Parteichef Oskar Lafontaine hatte Rau das Versprechen gegeben, seine Wahl zum Bundespräsidenten zu forcieren, wenn er als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen zurücktrete. Trotz des Rücktritts Lafontaines im März 1999 blieb Rau SPD-Kandidat. Er konnte mit seiner Wahl rechnen, da SPD und Grünen zur Mehrheit in der Bundesversammlung nur sieben Stimmen fehlten und er überdies auch Sympathien in der FDP genoss.

Die CDU/CSU brachte im Bewusstsein der nicht gewinnbaren Wahl die Ilmenauer Professorin Dagmar Schipanski ins Spiel, die nach der gescheiterten Wahl Wissenschaftsministerin in Thüringen wurde.

Die Theologie-Professorin Uta Ranke-Heinemann, von der PDS zur Wahl vorgeschlagen, ist die Tochter des ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann und die Tante von Johannes Raus Ehefrau, einer Enkelin Heinemanns, was der Gegenkandidatur eine familiäre, der Wahl Raus eine „dynastische“ Note gab.

Berlin, 23. Mai 1999 – Gesamtstimmenzahl 1338 – absolute Mehrheit 670
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Johannes Rau 657 49,1 % SPD
Dagmar Schipanski 588 43,9 % CDU
Uta Ranke-Heinemann 69 5,2 % von der PDS vorgeschlagen
2. Wahlgang Johannes Rau 690 51,6 % SPD
Dagmar Schipanski 572 42,8 % CDU
Uta Ranke-Heinemann 62 4,6 % von der PDS vorgeschlagen
Damit war Johannes Rau zum Bundespräsidenten gewählt.

12. Bundesversammlung (23. Mai 2004)

Die 12. Bundesversammlung fand am 23. Mai 2004 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.[31]

Bei der Wahl 2004 traten der ehemalige Direktor des IWF, Horst Köhler (CDU), und die Präsidentin der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), Gesine Schwan (SPD), an. Die Art der Kandidatenauswahl von CDU/CSU und FDP, die letztlich zur Nominierung Köhlers führte, wurde in der Öffentlichkeit vielfach als der Würde des Amtes nicht angemessen bezeichnet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte im Vorfeld in Teilen der CDU und der FDP den favorisierten Wolfgang Schäuble als Kandidaten nicht durchsetzen. Beide Kandidaten hatten nach ihrer Nominierung eine Art Wahlkampf geführt, obwohl Köhler wegen der absoluten Mehrheit von CDU/CSU und FDP in der Bundesversammlung mit seiner Wahl rechnen konnte.

Die 604 Stimmen, die Horst Köhler erhielt, sind nur eine Stimme mehr als die absolute Mehrheit und damit deutlich weniger als im Vorfeld erwartet. Es gab neun Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen. Daraus folgt, dass mindestens neun Mitglieder des CDU/CSU/FDP-Lagers für Schwan gestimmt haben (falls die Enthaltungen und ungültigen Stimmen allesamt von Mitgliedern dieses Lagers abgegeben wurden; andernfalls sogar noch mehr). Ein Mitglied aus SPD-Reihen blieb aus Krankheitsgründen der Bundesversammlung fern. Die Anzahl der Sitze hatte sich zudem um einen vermindert, da die Bundestagsabgeordnete Anke Hartnagel (SPD) vor der Wahl verstarb und dieses Mandat nicht wiederbesetzt wurde, weil es ein Überhangmandat war.

In seiner Dankesrede erstrebte Köhler, dem Erbe Johannes Raus gerecht zu werden und sich als Mittler und vertrauensschaffende Person einzuführen. Er würdigte die Einheit Deutschlands, zudem forderte er ein „Deutschland der Ideen“ und eine kinderfreundlichere Gesellschaft.

Berlin, 23. Mai 2004 – Gesamtstimmenzahl 1205 – absolute Mehrheit 603
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Horst Köhler 604 50,1 % CDU
Gesine Schwan 589 48,9 % SPD
Damit wurde Horst Köhler zum Bundespräsidenten gewählt.

13. Bundesversammlung (23. Mai 2009)

Auf Anordnung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert vom 8. Mai 2008 wird die Bundesversammlung am 23. Mai 2009 im Reichstagsgebäude in Berlin zusammentreten.[32]

Der Bundesversammlung werden nach Stand vom 21. Mai 2008 die 612 Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie 612 von den Landtagen gewählte Mitglieder angehören. Die Zahl der von den einzelnen Volksvertretungen der Länder jeweils zu wählenden Mitglieder hat die Bundesregierung am 27. Januar 2009 festgestellt und im Bundesgesetzblatt vom 30. Januar 2009 bekannt gemacht[33]. Die Zahl der Mitglieder aus dem Bundestag kann sich durch Wegfall von Bundestagsmandaten noch verringern.

Horst Köhler, der amtierende Bundespräsident, wird wieder für das Amt kandidieren.[34] Die SPD hat ihre Kandidatin von 2004, Gesine Schwan, erneut nominiert. Die Linke kündigte an, den Schauspieler Peter Sodann zur Wahl zu stellen. NPD und DVU nominieren den Liedermacher Frank Rennicke.

Siehe auch

Literatur

  • Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Die Bundesversammlungen 1949–1994: eine Dokumentation aus Anlass der Wahl des Bundespräsidenten am 23. Mai 1999. Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Bonn 1999, ISBN 3-930341-44-1.
  • Beate Braun: Die Bundesversammlung. Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1993, ISBN 3-631-45601-8.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Art. 54 Abs. 1 S. 1 GG
  2. § 2 Abs. 1 S. 4 BPräsWahlG; siehe auch Darstellung des Zuteilungsverfahrens auf www.wahlrecht.de
  3. Art. 54 Abs. 3 GG i.V.m. § 4 Abs. 3 S. 1 BPräsWahlG
  4. Informationen zur 12. Bundesversammlung.
  5. Die Länder entsandten einen Delegierten mehr als der Bundestag Mitglieder hat, weil die Anzahl der Länderdelegierten bereits festgesetzt war, als ein Mitglied des Bundestages starb, der ein Überhang-Mandat inne hatte, das nicht nachzubesetzen war.
  6. § 7 S. 1 BPräsWahlG
  7. § 7 S. 2 BPräsWahlG
  8. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BGBl. I S. 1326)
  9. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, BT-Drs. 15/2879 sowie BT-Plenarprotokoll 15/103 02.04.2004 S. 9336 D-9337A
  10. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, BT-Drs. 15/3007 sowie BT-Plenarprotokoll 15/105 29.04.2004 S. 9542A-B
  11. Art. 54 Abs. 4 S. 1 GG
  12. § 1 BPräsWahlG
  13. Wolfgang Kessel, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, 1989, ISBN 3-11-011077-6, § 59 Rn. 14.
  14. § 8 S. 1 BPräsWahlG i.V.m. § 7 Abs. 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages; Bodo Pieroth, in: Hans D. Jarass/Bodo Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 9. Aufl. 2007, ISBN 3-406-54180-1, Art. 54 Rn. 5.
  15. § 8 S. 2 BPräsWahlG.
  16. Art. 54 Abs. 1 S. 2 GG
  17. a b Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode, Stenografische Berichte. Bd. 1, S. 9–11.
  18. Beate Braun: Die Bundesversammlung. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/New York/Paris/Wien 1993, ISBN 3-631-45601-8, S. 123.
  19. a b Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 2. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 21, S. 1–9.
  20. Beate Braun: Die Bundesversammlung. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/New York/Paris/Wien 1993, ISBN 3-631-45601-8, S. 127.
  21. a b c Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 44, S. 1–7.
  22. a b Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 4. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 56, S. 1–8 vor S. 6663.
  23. Beate Braun: Die Bundesversammlung. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/New York/Paris/Wien 1993, ISBN 3-631-45601-8, S. 157.
  24. a b c d Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 5. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 69, Anhang, S. 1–9.
  25. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 7. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 88, Anhang, S. 1–7.
  26. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 110, Sonderdruck.
  27. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 10. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 128, Sonderdruck.
  28. a b Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 11. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 149, Sonderdruck.
  29. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 12. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 175, S. 3–16.
  30. Stenografischer Bericht. 11. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland
  31. Stenografischer Bericht. 12. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland
  32. Anordnung über Ort und Zeit der 13. Bundesversammlung. In: Bundesgesetzblatt. Jg. 2008, Teil I, Nr. 17, 13. Mai 2008, S. 807(PDF; 55 KB)
  33. Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 13. Bundesversammlung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 135)
  34. „Erklärung von Bundespräsident Horst Köhler“ - Pressemitteilung des Bundespräsidenten vom 22. Mai 2008

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