Bundesversammlung (Deutschland)

Bundesversammlung (Deutschland)
Reichstagsgebäude (Tagungsort seit 1994)

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe es ist, den Bundespräsidenten zu wählen.[1]

Die Wahl regeln Art. 54 Grundgesetz und das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (als sogenannte Mitglieder von Amts wegen) und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder (Landtag, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaft) gewählt werden. Die Bundesversammlung ist damit die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Seit der Bundesversammlung von 1954 wählten auch die Bundestagsabgeordneten aus Berlin (West) den Bundespräsidenten, während diese im Deutschen Bundestag bis zur deutschen Wiedervereinigung über kein Stimmrecht verfügten.

Wie viele Mitglieder die jeweilige Volksvertretung in die Bundesversammlung entsendet, hängt von der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes ab, wobei nur Einwohner mit deutscher Staatsbürgerschaft berücksichtigt werden. Die Bundesregierung gibt die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder im Bundesgesetzblatt bekannt.[2] Das genaue Verfahren ist nicht durch das Gesetz festgelegt; 2009 lässt sich aber aus dem Ergebnis recht eindeutig auf das Hare/Niemeyer-Verfahren schließen.[3] 2010 ergaben Hare/Niemeyer- und das mittlerweile bei Bundestagswahlen geltende Sainte-Laguë-Verfahren, das 2009 schon gesetzlich verankert gewesen ist, aber noch nicht angewendet worden war, mit den infragekommenden Bevölkerungsdaten eine identische Verteilung.

Die auf ein Land entfallenden Mitglieder werden dann vom jeweiligen Landesparlament per Verhältniswahl aus den Vorschlagslisten entsprechend der für sie abgegebenen Stimmenzahlen nach dem D’Hondt-Verfahren bestimmt.[4] Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten und der Wahl kommt die Geschäftsordnung des jeweiligen Landtags zur Anwendung; durch Bundesgesetz ist jedoch geregelt, dass jeder Abgeordnete eine Stimme hat, dass die Listen geschlossen sind und dass im Fall gleicher Ansprüche auf die letzten Sitze nach D’Hondt durch den Landtagspräsidenten gelost wird.

Viele Landesparlamente (2010 waren es 10 von 16)[5] stellen nur eine einzige, gemeinsame Vorschlagsliste auf, in der zumeist Kandidaten gemäß dem Ergebnis enthalten sind, das sich bei Wahl streng nach Fraktionszugehörigkeit ergeben würde. Damit wird dieses Ergebnis auch dann gesichert, wenn nicht alle Abgeordneten anwesend sind oder abweichend stimmen würden. An sich gilt so ein Wahlmodus als korrekt. Jedoch wird in der Praxis ein Konstrukt verwendet, das sich allenfalls bei den zu besetzenden Plätzen als Liste auffassen lässt, während Plätze für eventuelle Nachrücker fraktionsgebunden vergeben werden. Dies wird von mehreren namhaften Staatsrechtlern beanstandet.[6][7] Beim Bundesverfassungsgericht war dazu zur Bundesversammlung 2010 noch ein Organstreitverfahren aus der Bundesversammlung 2009 anhängig.[8] In der Bundesversammlung 2010 wurde ein Antrag hierzu vom Bundestagspräsidenten nicht zugelassen; die NPD hat deswegen ein erneutes Organstreitverfahren angekündigt.[9][10]

Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist. Die zur Bundesversammlung entsandten Vertreter müssen keine Mitglieder der Volksvertretungen sein; regelmäßig werden neben den Spitzenpolitikern der einzelnen Länder auch ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler gewählt. Die Mitglieder der Bundesversammlung sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Scheidet ein Bundestagsabgeordneter, der per Überhangmandat in den Bundestag einzog, nach Feststellung der Anzahl der Ländervertreter in der Bundesversammlung aus, so bleibt dieser Platz unbesetzt, da es für Überhangmandate keine Nachrücker gibt. Hierdurch kann es passieren, dass die Zahl der Ländervertreter größer ist als die der Bundestagsabgeordneten. Dies war 2004 der Fall.

Die Mitglieder der Bundesversammlung genießen von dem Zeitpunkt, in dem sie ihre Wahl annehmen, bis zum Ende des Zusammentritts der Bundesversammlung Immunität, Indemnität und Kündigungsschutz.[11] Über die Aufhebung der Immunität entscheidet der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages.[12] Am 12. Juli 2007 ist diese Zuständigkeitsregelung, der bisherigen Praxis entsprechend, in das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung eingefügt worden.[13]

Am 2. April 2004 erfolgte die Aufhebung der Immunität des Berliner Mitglieds Peter Strieder,[14] am 29. April 2004 die des Baden-Württembergers Walter Döring.[15]

Wahltermin und -ort

Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammen,[16] im Regelfall also alle fünf Jahre.

Bundeshaus in Bonn,
Tagungsort 1949
Beethovenhalle in Bonn,
Tagungsort 1974–1989
Reichstagsgebäude in Berlin,
Tagungsort seit 1994

Im Fall vorzeitiger Beendigung der Amtszeit tritt sie spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Der Präsident des Deutschen Bundestages beruft die Bundesversammlung ein. Er bestimmt dazu Ort und Zeit des Zusammentritts.[17] Es entspricht parlamentarischem Brauch, die Bundestagsvizepräsidenten, den Ältestenrat und die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen an der Entscheidung zu beteiligen.

Der 23. Mai, der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, ist seit 1979 der traditionelle Wahltermin. Karl Carstens wählte als Bundestagspräsident den „Verfassungstag“ dieses Jahres für den Zusammentritt der 7. Bundesversammlung, auf der er selbst zum Bundespräsidenten gewählt wurde. Seine Nachfolger haben seither am 23. Mai als Termin festgehalten.[18] Der Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler machte jedoch für die 14. Bundesversammlung einen abweichenden Termin erforderlich.

Die erste Bundesversammlung tagte in Bonn. Die zweite Bundesversammlung 1954 trat hingegen in Berlin zusammen. Die Sowjetunion legte hiergegen Protest ein, da dieses Vorgehen ihrer Meinung nach gegen den Viermächtestatus der Stadt verstieß. Neben dem Wunsch, die offene Berlin-Frage zu demonstrieren, war auch die Solidarität mit der Bevölkerung der DDR nach dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 Motiv für die Ortswahl. Erst mit dem Viermächteabkommen über Berlin wurde vereinbart, dass die Bundesversammlung künftig in Bonn tagen sollte. Seit der Wiedervereinigung 1990 fanden alle Bundesversammlungen in Berlin statt.

Datum Ort gewählt Wahlgang Stimmen (gültige)  % Partei
1. 12. Sept. 1949 Bonn – Bundeshaus Theodor Heuss II 416 von 804 51,7 % FDP
2. 17. Juli 1954 Berlin – Ostpreußenhalle Theodor Heuss I 871 von 1018 85,6 % FDP
3. 1. Juli 1959 Berlin – Ostpreußenhalle Heinrich Lübke II 526 von 1038 50,7 % CDU
4. 1. Juli 1964 Berlin – Ostpreußenhalle Heinrich Lübke I 710 von 1042 68,1 % CDU
5. 5. März 1969 Berlin – Ostpreußenhalle Gustav Heinemann III 512 von 1036 49,4 % SPD
6. 15. Mai 1974 Bonn – Beethovenhalle Walter Scheel I 530 von 1036 51,2 % FDP
7. 23. Mai 1979 Bonn – Beethovenhalle Karl Carstens I 528 von 1036 51,0 % CDU
8. 23. Mai 1984 Bonn – Beethovenhalle Richard von Weizsäcker I 832 von 1040 80,0 % CDU
9. 23. Mai 1989 Bonn – Beethovenhalle Richard von Weizsäcker I 881 von 1038 84,9 % CDU
10. 23. Mai 1994 Berlin – Reichstagsgebäude Roman Herzog III 696 von 1324 52,6 % CDU
11. 23. Mai 1999 Berlin – Reichstagsgebäude Johannes Rau II 690 von 1333 51,7 % SPD
12. 23. Mai 2004 Berlin – Reichstagsgebäude Horst Köhler I 604 von 1204 50,1 % CDU
13. 23. Mai 2009 Berlin – Reichstagsgebäude Horst Köhler I 613 von 1224 50,1 % CDU
14. 30. Juni 2010 Berlin – Reichstagsgebäude Christian Wulff III 625 von 1242 50,3 % CDU

Ablauf der Wahl

Den Vorsitz der Bundesversammlung hat der Bundestagspräsident inne. Er übt das Hausrecht sowie die Polizei- und Ordnungsgewalt aus.[19] Die Bundesversammlung gibt sich in der Regel keine eigene Geschäftsordnung. Es gilt sinngemäß die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags.[20]

Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten darf jedes Mitglied der Bundesversammlung vorschlagen. In der Praxis einigen sich die Fraktionen schon im Voraus auf bestimmte Bewerber. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.[21] Die Vorschläge müssen beim Bundestagspräsidenten eingereicht werden. Sie werden vom Sitzungsvorstand auf ihre Gesetzmäßigkeit geprüft. Über die Abweisung eines Vorschlags muss aber die gesamte Bundesversammlung entscheiden. Kandidaten können auch noch vor dem zweiten und dritten Wahlgang vorgeschlagen werden. Nicht vorgeschlagene Kandidaten dürfen nicht gewählt werden.[22] In den Bundesversammlungen 1949 und 1954 gab es noch die Möglichkeit, den Namen einer Person, die man zum Bundespräsidenten wählen möchte, spontan während des laufenden Wahlgangs einfach auf den Stimmzettel zu schreiben, ohne dass diese Person kandidiert hatte oder auch nur von dem Vorschlag wusste; diese Möglichkeit besteht seit 1959 nicht mehr.

Die Bundesversammlung konstituiert sich mit Feststellung ihrer Beschlussfähigkeit, die gegeben ist, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Nach einer kurzen einleitenden Ansprache des Bundestagspräsidenten werden Schriftführer per Handzeichen gewählt, wobei diese Aufgabe üblicherweise den Schriftführern des Deutschen Bundestages zukommt. Weiterhin wird über Anträge abgestimmt, wenn solche vorliegen.

Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache. Dazu werden die Mitglieder einzeln zu den Wahlkabinen gerufen (in der Regel in alphabetischer Reihenfolge), wo sie den Stimmzettel ausfüllen und in die Wahlurnen einwerfen.

Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält (absolute Mehrheit). Wird diese Mehrheit im ersten und zweiten Wahlgang verfehlt, ist derjenige gewählt, der in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit), gemäß Artikel 54 Absatz 6 des deutschen Grundgesetzes.

Der Vorsitzende erklärt die Bundesversammlung für beendet, wenn der Gewählte die Wahl angenommen hat. Die Vereidigung des Bundespräsidenten erfolgt bei dessen Amtsantritt in einer gemeinsamen Sitzung des Bundestages und des Bundesrates.

Geschichte

In der Weimarer Republik wurde der Reichspräsident unmittelbar vom Volk gewählt. Dagegen sieht das Grundgesetz die indirekte Wahl des Bundespräsidenten vor. Dieses Wahlverfahren führt im Vergleich mit der direkten Wahl zu einer nur mittelbaren demokratischen Legitimation des Gewählten. Diese Verringerung des Legitimationsniveaus ist Ausdruck der reduzierten Kompetenzen des Amtsinhabers: Der Bundespräsident verfügt über deutlich weniger Befugnisse als seinerzeit der Reichspräsident.

Von 1954 bis 1969 tagte die Bundesversammlung in der Ostpreußenhalle auf dem Messegelände unter dem Berliner Funkturm. Dabei kam es regelmäßig zu Protesten der Deutschen Demokratischen Republik. Am 5. März 1969 ließ die Sowjetunion während der Bundesversammlung mehrere MiG-21-Jagdflugzeuge mit Überschallgeschwindigkeit über West-Berlin fliegen. Von 1974 bis 1989 fand die Bundesversammlung in der Beethovenhalle in Bonn statt. Seit 1994 ist das Berliner Reichstagsgebäude ihr Tagungsort.

1. Bundesversammlung (12. September 1949)

Die 1. Bundesversammlung fand am 12. September 1949 im Bundeshaus in Bonn statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Erich Köhler.[23]

Bei der Wahl wurde der FDP-Vorsitzende Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten gewählt. Die Wahl war die Folge einer Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP, die die Wahl Heuss’ zum Bundespräsidenten und die Konrad Adenauers zum Bundeskanzler vorsah. Wegen der Mehrheit der Regierungskoalition (CDU/CSU und FDP, DP) wurden dem SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher kaum Chancen eingeräumt. Weitere Einzelkandidaten erhielten einige Stimmen, teilweise sogar, ohne ihre Kandidatur erklärt zu haben.

Bonn, 12. September 1949 – Gesamtstimmenzahl 804 – absolute Mehrheit 403
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Theodor Heuss 377 46,9 % FDP
Kurt Schumacher 311 38,7 % SPD
Rudolf Amelunxen 28 3,5 % Zentrum
Hans Schlange-Schöningen 6 0,7 % CDU
Karl Arnold 1 0,1 % CDU
Josef Müller 1 0,1 % CSU
Alfred Loritz 1 0,1 % WAV
2. Wahlgang Theodor Heuss 416 51,7 % FDP
Kurt Schumacher 312 38,8 % SPD
Rudolf Amelunxen 30 3,7 % Zentrum
Hans Schlange-Schöningen 2 0,2 % CDU
Damit ist Theodor Heuss zum Bundespräsidenten gewählt worden.

2. Bundesversammlung (17. Juli 1954)

Die Bundesversammlung 1954

Die 2. Bundesversammlung fand am 17. Juli 1954 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Hermann Ehlers.[24]

Bei der Wahl wurde Bundespräsident Theodor Heuss mit dem höchsten Ergebnis, das je ein Kandidat erhielt, im Amt wiedergewählt. Heuss, der sich in den fünf Jahren seiner ersten Amtszeit viel Respekt verschafft hatte, wurde von CDU/CSU und SPD sowie seiner eigenen Partei, der FDP, unterstützt. Einziger Gegenkandidat war Alfred Weber, den die KPD ohne dessen Einwilligung vorgeschlagen hatte. Die restlichen Stimmen sind Einzelstimmen, die als stiller Protest gegen Heuss’ Wiederwahl abgegeben wurden. Als Abstimmender konnte man auch einen anderen Namen als den der vorgeschlagenen Kandidaten auf dem Stimmzettel vermerken. Beim Gottesdienst, der im Rahmen der Bundesversammlung in der Ostpreußenhalle auf dem Messegelände unter dem Berliner Funkturm stattgefunden hat, predigte der katholische Theologe Johannes Pinsk.

Berlin, 17. Juli 1954 – Gesamtstimmenzahl 1018 – absolute Mehrheit 510
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Theodor Heuss 871 85,6 % FDP
Alfred Weber 12 1,2 % von der KPD vorgeschlagen
Konrad Adenauer 1 0,1 % CDU
Karl Dönitz 1 0,1 %
Louis Ferdinand von Hohenzollern 1 0,1 %
Marie-Elisabeth Lüders 1 0,1 %
Ernst-August von Hannover 1 0,1 %
Franz-Josef Wuermeling 1 0,1 %
Damit ist Theodor Heuss wieder zum Bundespräsidenten gewählt worden.

Heuss’ Eidesleistung entfiel, da es sich um eine Wiederwahl handelte und sein Eid von 1949 fortbestand; er hielt vor der Bundesversammlung seine „Einführungsrede“.[24][25]

3. Bundesversammlung (1. Juli 1959)

Die 3. Bundesversammlung fand am 1. Juli 1959 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier.[26]

Bei der Wahl wurde der bisherige Ernährungsminister Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten gewählt. Im Vorfeld der Wahl hatte es große Unsicherheiten in der CDU/CSU gegeben, da Bundeskanzler Konrad Adenauer zunächst seine Kandidatur angekündigt hatte, diese aber dann doch wieder zurückzog, weil er sah, dass er als Bundespräsident weniger Einfluss als im Amt des Bundeskanzlers hätte, und weil er Ludwig Erhard als Bundeskanzler verhindern wollte. Nach langen Diskussionen fiel die Wahl dann schließlich auf Lübke.

Carlo Schmid und Max Becker wurden keine großen Chancen eingeräumt.

In dieser Wahl hatten die Mitglieder des Landes Berlin volles Stimmrecht.[26]

Berlin, 1. Juli 1959 – Gesamtstimmenzahl 1038 – absolute Mehrheit 520
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Heinrich Lübke 517 (bei erster Auszählung wurden 516 Stimmen gezählt)[26] 49,8 % CDU
Carlo Schmid 385 37,1 % SPD
Max Becker 104 10,0 % FDP
Enthaltungen 25 2,4 %
nicht abgestimmt 7 0,7 %
2. Wahlgang Heinrich Lübke 526 50,7 % CDU
Carlo Schmid 386 37,2 % SPD
Max Becker 99 9,5 % FDP
Enthaltungen 22 2,1 %
nicht abgestimmt 5 0,5 %
Damit ist Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten gewählt worden.

4. Bundesversammlung (1. Juli 1964)

Die 4. Bundesversammlung fand am 1. Juli 1964 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier.[27]

Bei der Wahl wurde Bundespräsident Heinrich Lübke wieder zum Bundespräsidenten gewählt. Die SPD verzichtete zu Gunsten Lübkes auf einen eigenen Kandidaten und ging damit quasi in Vorleistung für die Große Koalition, die 1966 schließlich zustande kam (Lübke war Befürworter einer solchen Koalition). Dennoch gab es 187 Enthaltungen, was als Zeichen dafür gewertet wird, dass insbesondere viele Wahlleute der SPD dieser Vereinbarung skeptisch gegenüber standen.

Berlin, 1. Juli 1964 – Gesamtstimmenzahl 1042 – absolute Mehrheit 522
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Heinrich Lübke 710 68,1 % CDU
Ewald Bucher 123 11,8 % FDP
Enthaltungen 187 17,9 %
Damit ist Heinrich Lübke wieder zum Bundespräsidenten gewählt worden.

Lübkes Eidesleistung entfiel, da es sich um eine Wiederwahl handelte und sein Eid von 1959 fortbestand; er hielt vor der Bundesversammlung seine „Einführungsrede“.[27][28]

5. Bundesversammlung (5. März 1969)

Die 5. Bundesversammlung fand am 5. März 1969 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Kai-Uwe von Hassel.[29]

Bei der Wahl wurde Bundesjustizminister Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt. Er kandidierte als Vertreter der SPD; kurz vor der Wahl entschied sich die FDP dazu, ihn zu unterstützen, während die NPD erklärte, den CDU-Kandidaten Bundesverteidigungsminister Gerhard Schröder zu wählen. Heinemann sprach nach der Wahl von einem „Stück Machtwechsel“, nach der Bundestagswahl wenige Monate später kam die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP auch im Bundestag zustande.

Die Wahl Heinemanns war die knappste in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Für seinen Gegenkandidaten Gerhard Schröder waren nicht nur die Stimmen der CDU/CSU und der NPD, sondern wahrscheinlich auch von Abgeordneten des rechten FDP-Flügels abgegeben worden.

Heinemann ist der einzige Bundespräsident, der nicht mit absoluter Mehrheit gewählt wurde. Erst 25 Jahre nach seiner Wahl gab es (1994) wieder einen dritten Wahlgang, in dem aber Roman Herzog mit absoluter Mehrheit gewählt wurde.

Berlin, 5. März 1969 – Gesamtstimmenzahl 1036 – absolute Mehrheit 519
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Gustav Heinemann 514 49,6 % SPD
Gerhard Schröder 501 (bei erster Auszählung wurden 499 Stimmen gezählt)[29] 48,4 % CDU
Enthaltungen 5 (bei erster Auszählung wurden 6 Enthaltungen gezählt)[29] 0,5 %
ungültige Stimmen 3 (bei erster Auszählung wurden 2 ungültige Stimmen gezählt)[29] 0,3 %
nicht abgegeben 13 1,3 %
2. Wahlgang Gustav Heinemann 511 49,3 % SPD
Gerhard Schröder 507 48,9 % CDU
Enthaltungen 5 0,5 %
nicht abgegeben 13 1,3 %
3. Wahlgang Gustav Heinemann 512 49,4 % SPD
Gerhard Schröder 506 48,8 % CDU
Enthaltungen 5 0,5 %
nicht abgegeben 13 1,3 %
Damit ist Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt worden.

6. Bundesversammlung (15. Mai 1974)

Die 6. Bundesversammlung fand am 15. Mai 1974 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Annemarie Renger.[30]

Die Bundesversammlung wählte den stellvertretenden Bundeskanzler, Bundesaußenminister und FDP-Vorsitzenden Walter Scheel zum vierten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Scheel war nach dem Rücktritt Willy Brandts am 8. Mai 1974 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundeskanzlers beauftragt worden. Scheel war also zum Zeitpunkt seiner Wahl zum Staatsoberhaupt kommissarischer Regierungschef, da Helmut Schmidt erst tags darauf formell zum Bundeskanzler gewählt wurde.

Der bisherige Amtsinhaber Gustav Heinemann hatte auf eine zweite Amtszeit verzichtet. Über die Motive Scheels, Bundespräsident zu werden, schrieb die NZZ seinerzeit: „Seine Absicht, Bundespräsident zu werden, wurde häufig und von ihm unwidersprochen mit seinem Gesundheitszustand in Verbindung gebracht.“ Die NZZ konstatierte Scheels „begreiflichen Wunsch nach Entlastung von dem Doppelamt des FDP-Parteivorsitzenden“.

Scheel kandidierte als Vertreter von SPD und FDP. Der CDU-Politiker Richard von Weizsäcker verlor diese Wahl zwar, wurde aber dann 1984 seinerseits Bundespräsident.

Nach dem Viermächteabkommen über Berlin von 1971 fanden die Bundespräsidentenwahlen ab 1974 wieder in Bonn statt. Die Wahlen, die zwischen 1954 und 1969 in West-Berlin stattgefunden hatten, wurden von der Regierung der DDR jedes Mal als Affront angesehen. Die Regierung in Ost-Berlin argumentierte, der Bundespräsident sei das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und dürfe nicht in West-Berlin gewählt werden, da diese Stadt mit ihrem Sonderstatus kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland sei.

In Berlin trat die Bundesversammlung erst 20 Jahre später nach Vollendung der Deutschen Einheit wieder zusammen.

Bonn, 15. Mai 1974 – Gesamtstimmenzahl 1036 – absolute Mehrheit 519
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Walter Scheel 530 51,2 % FDP
Richard von Weizsäcker 498 48,1 % CDU
Enthaltungen 5 0,5 %
nicht abgegebene Stimmen 3 0,3 %
Damit ist Walter Scheel zum Bundespräsidenten gewählt worden.

7. Bundesversammlung (23. Mai 1979)

Die 7. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1979 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidenten waren die Stellvertreter des Bundestagspräsidenten Richard Stücklen, Hermann Schmitt-Vockenhausen und Liselotte Funcke, da Bundestagspräsident Karl Carstens selbst zur Wahl stand.[31]

Bei der Wahl wurde Carstens zum Bundespräsidenten gewählt. Die SPD stellte mit der Bundestagsvizepräsidentin und früheren Bundestagspräsidentin Annemarie Renger erstmals eine Frau auf.

Bonn, 23. Mai 1979 – Gesamtmitgliederzahl 1036 – absolute Mehrheit 519
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Karl Carstens 528 51,0 % CDU
Annemarie Renger 431 41,6 % SPD
Enthaltungen 72 6,9 %
Ungültig 1 0,1 %
Keine Stimmabgabe 4 0,4 %
Damit ist Karl Carstens zum Bundespräsidenten gewählt worden.

8. Bundesversammlung (23. Mai 1984)

Die 8. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1984 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Rainer Barzel.[32]

Bei der Wahl wurde Richard von Weizsäcker, der bisherige Regierende Bürgermeister von Berlin, zum Bundespräsidenten gewählt. Weizsäcker kandidierte zum zweiten Mal; 1974 hatte er gegen Walter Scheel verloren.

Weizsäcker war bisher der einzige Bundespräsident, der bei seiner Erstwahl von beiden großen Volksparteien unterstützt wurde.

Die 1983 frisch in den Bundestag eingezogenen Grünen stellten mit der Schriftstellerin Luise Rinser eine eigene Kandidatin auf.

Bonn, 23. Mai 1984 – Gesamtstimmenzahl 1040 – absolute Mehrheit 521
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Richard von Weizsäcker 832 80,0 % CDU
Luise Rinser 68 6,5 % von den Grünen vorgeschlagen
Ungültig/Enthaltungen/Nicht abgegeben 140 13,5 %
Damit ist Richard von Weizsäcker zum Bundespräsidenten gewählt worden.

9. Bundesversammlung (23. Mai 1989)

Die 9. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1989 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.[33]

Richard von Weizsäcker wurde bei der Wahl wieder gewählt. Erneut stellte die SPD keinen Gegenkandidaten auf. Weizsäcker hatte sich vor allem mit seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 1985 Respekt erworben. Auch die Grünen stellten bei dieser Wahl keinen Gegenkandidaten auf, so dass zum ersten und bisher einzigen Mal nur ein einziger Kandidat zur Wahl stand.

Bonn, 23. Mai 1989 – Gesamtstimmenzahl 1038 – absolute Mehrheit 520
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Richard von Weizsäcker 881 84,9 % CDU
Ungültig/Enthaltungen/Nicht abgegeben 157 15,1 %
Damit ist Richard von Weizsäcker wieder zum Bundespräsidenten gewählt worden.

Am Ende der Sitzung sangen die Mitglieder der Bundesversammlung, begleitet vom Buccina-Ensemble, die Nationalhymne. Eine Gruppe von Kindern, mit Beifall begrüßt und vom Gesang eines Jugendchores begleitet, überbringt von Weizsäcker Glückwünsche.[33]

10. Bundesversammlung (23. Mai 1994)

Die 10. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1994 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.[34]

Die Wahl gewann Roman Herzog, der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Johannes Rau, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, verlor, konnte aber 1999 die Wahl gewinnen. Dem damaligen SPD-Vorsitzenden Rudolf Scharping wurde vorgeworfen, zu lange an Rau festgehalten zu haben. In Anbetracht von Raus Chancenlosigkeit hätte er Rau drängen sollen, zugunsten Hamm-Brüchers aufzugeben und damit einen Keil zwischen CDU/CSU und FDP zu treiben.

Jens Reich und der Publizist Hans Hirzel, während der Zeit des Nationalsozialismus Mitglied der Widerstandsorganisation Weiße Rose, galten von vorneherein als chancenlos.

Nach einer durch das Viermächteabkommen entstandenen 25-jährigen Zwangspause wurde der Bundespräsident seit der Wiedervereinigung wieder in Berlin gewählt.

Berlin, 23. Mai 1994 – Gesamtstimmenzahl 1324 – absolute Mehrheit 663
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei Unterstützer
1. Wahlgang Roman Herzog 604 45,6 % CDU
Johannes Rau 505 38,1 % SPD
Hildegard Hamm-Brücher 132 10,0 % FDP
Jens Reich 62 4,7 % Grüne
Hans Hirzel 12 0,9 % Republikaner
2. Wahlgang Roman Herzog 622 47,0 % CDU
Johannes Rau 559 42,2 % SPD
Hildegard Hamm-Brücher 126 9,5 % FDP
Hans Hirzel 11 0,8 % Republikaner
3. Wahlgang Roman Herzog 696 52,6 % CDU
Johannes Rau 605 45,7 % SPD
Hans Hirzel 11 0,8 % Republikaner
Damit ist Roman Herzog zum Bundespräsidenten gewählt worden.

11. Bundesversammlung (23. Mai 1999)

Die 11. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.[35]

Diese Wahl gewann Johannes Rau, der fünf Jahre zuvor bei der Bundespräsidentenwahl 1994 gegen Roman Herzog verloren hatte. SPD-Parteichef Oskar Lafontaine hatte Rau das Versprechen gegeben, seine Wahl zum Bundespräsidenten zu forcieren, wenn er als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen zurücktrete. Trotz des Rücktritts Lafontaines im März 1999 blieb Rau SPD-Kandidat. Er konnte mit seiner Wahl rechnen, da SPD und Grünen zur Mehrheit in der Bundesversammlung nur sieben Stimmen fehlten und er überdies auch Sympathien in der FDP genoss.

Die CDU/CSU brachte im Bewusstsein der nicht gewinnbaren Wahl die Ilmenauer Professorin Dagmar Schipanski ins Spiel, die nach der gescheiterten Wahl Wissenschaftsministerin in Thüringen wurde.

Die Theologie-Professorin Uta Ranke-Heinemann, von der PDS zur Wahl vorgeschlagen, ist die Tochter des ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann und die Tante von Johannes Raus Ehefrau, einer Enkelin Heinemanns.

Berlin, 23. Mai 1999 – Gesamtstimmenzahl 1333 – absolute Mehrheit 670
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Johannes Rau 657 49,1 % SPD
Dagmar Schipanski 588 43,9 % CDU
Uta Ranke-Heinemann 69 5,2 % von der PDS vorgeschlagen
2. Wahlgang Johannes Rau 690 51,6 % SPD
Dagmar Schipanski 572 42,8 % CDU
Uta Ranke-Heinemann 62 4,6 % von der PDS vorgeschlagen
Damit ist Johannes Rau zum Bundespräsidenten gewählt worden.

12. Bundesversammlung (23. Mai 2004)

Die 12. Bundesversammlung fand am 23. Mai 2004 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.[36]

Bei der Wahl 2004 traten der ehemalige Direktor des IWF, Horst Köhler (CDU), und die Präsidentin der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), Gesine Schwan (SPD), an. Die Art der Kandidatenauswahl von Union und FDP, die letztlich zur Nominierung Köhlers führte, wurde in der Öffentlichkeit vielfach als der Würde des Amtes nicht angemessen bezeichnet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte im Vorfeld in Teilen der CDU und der FDP den favorisierten Wolfgang Schäuble als Kandidaten nicht durchsetzen. Beide hatten eine Art Wahlkampf geführt, obwohl Köhler wegen der absoluten Mehrheit von CDU/CSU und FDP in der Bundesversammlung mit seiner Wahl rechnen konnte.

Die 604 Stimmen, die Horst Köhler erhielt, sind nur eine Stimme mehr als die absolute Mehrheit und damit deutlich weniger als im Vorfeld erwartet. Es gab neun Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen. Daraus folgt, dass mindestens neun Mitglieder des CDU/CSU/FDP-Lagers für Schwan gestimmt haben (falls die Enthaltungen und ungültigen Stimmen allesamt von Mitgliedern dieses Lagers abgegeben wurden; andernfalls sogar noch mehr). Ein Mitglied aus den SPD-Reihen blieb aus Krankheitsgründen der Bundesversammlung fern. Die Anzahl der Sitze hatte sich zudem um einen vermindert, da die Bundestagsabgeordnete Anke Hartnagel (SPD) vor der Wahl verstarb und dieses Mandat nicht wiederbesetzt wurde, weil es ein Überhangmandat war.

In seiner Dankesrede erstrebte Köhler, dem Erbe Johannes Raus gerecht zu werden und sich als Mittler und vertrauensschaffende Person einzuführen. Er würdigte die Einheit Deutschlands, zudem forderte er ein „Deutschland der Ideen“ und eine kinderfreundlichere Gesellschaft.

Bei der Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2004 setzte sich die Bundesversammlung wie folgt zusammen:[37]

Mitglieder der 12. Bundesversammlung nach Parteien
Partei Mitglieder
gesamt
davon Bundestag davon Länderdelegierte
gesamt BW BY BE BR HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
CDU/CSU 539 247 292 37 62 6 6 2 6 22 5 30 50 12 4 22 9 8 11
SPD 459 250 209 27 20 8 8 3 5 13 6 21 57 15 4 4 4 10 4
FDP 83 47 36 6 2 4 5 13 2 3 1
GRÜNE 90 55 35 5 8 2 1 4 4 9 1 1
PDS 31 2 29 6 5 2 8 4 4
Sonstige 3 1 2 1 1
Gesamt 1205 602 603[38] 75 90 24 20 5 12 43 13 60 129 30 8 34 20 21 19
Berlin, 23. Mai 2004 – Gesamtstimmenzahl 1204 – absolute Mehrheit 603
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl  % Partei
1. Wahlgang Horst Köhler 604 50,1 % CDU
Gesine Schwan 589 48,9 % SPD
Damit ist Horst Köhler zum Bundespräsidenten gewählt worden.

13. Bundesversammlung (23. Mai 2009)

Die 13. Bundesversammlung fand am 23. Mai 2009 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Norbert Lammert.[39] Der Bundesversammlung gehörten nach Stand vom 21. Mai 2008 die 612 Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie 612 von den Landtagen gewählte Mitglieder an. Die Zahl der von den einzelnen Volksvertretungen der Länder jeweils zu wählenden Mitglieder hatte die Bundesregierung am 27. Januar 2009 festgestellt und im Bundesgesetzblatt vom 30. Januar 2009 bekannt gemacht.[40]

Horst Köhler, der seit 2004 amtierende Bundespräsident, hatte wieder für das Amt kandidiert.[41] Die SPD hatte ihre Kandidatin von 2004, Gesine Schwan, erneut nominiert. Die Linke stellte den Schauspieler Peter Sodann zur Wahl. NPD und DVU nominierten den rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke.

Die Zusammensetzung der Bundesversammlung sieht wie folgt aus:

Partei Sitze Anteil
CDU/CSU 497 40,6 %
SPD 418 34,2 %
FDP 107 8,7 %
GRÜNE 95 7,8 %
DIE LINKE 90 7,4 %
FW FREIE WÄHLER 10 0,8 %
NPD 3 0,2 %
DVU 1 0,1 %
SSW 1 0,1 %
Fraktionslose MdB 2 0,2 %
1.224
Berlin, 23. Mai 2009 – Gesamtstimmenzahl 1224* – absolute Mehrheit 613
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl Anteil Parteizugehörigkeit Unterstützer
1. Wahlgang Horst Köhler 613 50,1 % CDU CDU, CSU, FDP, Freie Wähler
Gesine Schwan 503 41,1 % SPD SPD, Bündnis 90/Die Grünen, SSW[42]
Peter Sodann 91 7,4 % parteilos Die Linke
Frank Rennicke 4 0,3 % NPD NPD, DVU
Enthaltung 10 0,8 %
Ungültig 2 0,2 %
Damit ist Horst Köhler zum Bundespräsidenten wiedergewählt worden.

* Es entscheidet die absolute Mehrheit der Mitglieder. Während der Wahl waren allerdings nur 1223 Wahlberechtigte anwesend, da der Abgeordnete Wolfgang Gehrcke der Linken aus gesundheitlichen Gründen der Bundesversammlung fernbleiben musste.

14. Bundesversammlung (30. Juni 2010)

Auf Anordnung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert vom 1. Juni 2010 trat die Bundesversammlung am 30. Juni 2010 im Reichstagsgebäude in Berlin zusammen.[43]

Union und FDP nominierten den CDU-Ministerpräsidenten von Niedersachsen Christian Wulff als Kandidaten. SPD und B’90/Grüne verständigten sich auf den parteilosen Joachim Gauck. Die Linke nominierte ihre Bundestagsabgeordnete Lukrezia Jochimsen (genannt Luc Jochimsen). Die NPD nominierte wie schon zur Wahl 2009 den rechtsextremistischen Liedermacher Frank Rennicke.

Am 17. Juni wurden die letzten Wahlmänner durch Länderparlamente gewählt. Die parteipolitische Zusammensetzung der Bundesversammlung war danach wie folgt[44]:

Partei Mitglieder
(gesamt)
Mitglieder
Bund Länder
CDU/CSU 496 239 257
SPD 333 146 187
FDP 148 93 55
Bündnis 90/Die Grünen 129 68 61
Die Linke 124 76 48
Freie Wähler 10 0 10
NPD 3 0 3
SSW 1 0 1
Summe 1244 622 622
Berlin, 30. Juni 2010 – Gesamtstimmenzahl 1244* – absolute Mehrheit 623
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl Anteil Parteizugehörigkeit Unterstützer
1. Wahlgang Christian Wulff 600 48,2 % CDU CDU, CSU, FDP
Joachim Gauck 499 40,1 % parteilos SPD, Bündnis 90/Die Grünen, SSW [45]
Lukrezia Jochimsen 126 10,1 % Die Linke Die Linke
Frank Rennicke 3 0,2 % NPD NPD
Enthaltung 13 1,0 %
Ungültig 1 0,1 %
Nicht anwesend 2 0,2 %
2. Wahlgang Christian Wulff 615 49,4 % CDU CDU, CSU, FDP
Joachim Gauck 490 39,4 % parteilos SPD, Bündnis 90/Die Grünen, SSW
Lukrezia Jochimsen 123 9,9 % Die Linke Die Linke
Frank Rennicke 3 0,2 % NPD NPD
Enthaltung 7 0,6 %
Ungültig 1 0,1 %
Nicht anwesend 5 0,4 %
3. Wahlgang Christian Wulff 625 50,2 % CDU CDU, CSU, FDP
Joachim Gauck 494 39,7 % parteilos SPD, Bündnis 90/Die Grünen, SSW
Enthaltung 121 9,7 %
Ungültig 2 0,2 %
Nicht anwesend 2 0,2 %
Damit wurde Christian Wulff zum Bundespräsidenten gewählt.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Bundesversammlung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Art. 54 Abs. 1 S. 1 GG
  2. § 2 Abs. 1 S. 4 BPräsWahlG
  3. Darstellung des Zuteilungsverfahrens auf www.wahlrecht.de
  4. Art. 54 Abs. 3 GG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 S. 1 BPräsWahlG
  5. Wahlen in den Landesparlamenten, wahlrecht.de
  6. Ist Köhlers Wahl ungültig?, Der Spiegel 23/2009
  7. „Die Wahl-Praxis ist rechtswidrig“, Spiegel online, 21. Mai 2009
  8. Übersicht über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2010 unter anderem zu entscheiden (Az. 2 BvE 2/09)
  9. Alle Jahre wieder - Neuwahl des Bundespräsidenten, Pressemitteilung der NPD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juni 2010
  10. Die Wahl des Bundespräsidenten ist ungültig!, Pressemitteilung der NPD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 2010
  11. § 7 S. 1 BPräsWahlG
  12. § 7 S. 2 BPräsWahlG
  13. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BGBl. I S. 1326)
  14. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, BT-Drs. 15/2879 sowie BT-Plenarprotokoll 15/103 2. April 2004 S. 9336 D-9337A
  15. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, BT-Drs. 15/3007 sowie BT-Plenarprotokoll 15/105 29. April 2004 S. 9542A-B
  16. Art. 54 Abs. 4 S. 1 GG
  17. § 1 BPräsWahlG
  18. Wolfgang Kessel, in: Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, 1989, ISBN 3-11-011077-6, § 59 Rn. 14.
  19. § 8 S. 1 BPräsWahlG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages; Bodo Pieroth, in: Hans D. Jarass/Bodo Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 9. Aufl. 2007, ISBN 3-406-54180-1, Art. 54 Rn. 5.
  20. § 8 S. 2 BPräsWahlG.
  21. Art. 54 Abs. 1 S. 2 GG
  22. § 9 Abs. 1 u. 2 BPräsWahlG.
  23. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode, Stenografische Berichte. Bd. 1, S. 9–11.
  24. a b Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 2. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 21, S. 1–9.
  25. Beate Braun: Die Bundesversammlung. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/New York/Paris/Wien 1993, ISBN 3-631-45601-8, S. 127.
  26. a b c Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 44, S. 1–7.
  27. a b Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 4. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 56, S. 1–8 vor S. 6663.
  28. Beate Braun: Die Bundesversammlung. Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/New York/Paris/Wien 1993, ISBN 3-631-45601-8, S. 157.
  29. a b c d Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 5. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 69, Anhang, S. 1–9.
  30. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 7. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 88, Anhang, S. 1–7.
  31. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 110, Sonderdruck.
  32. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 10. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 128, Sonderdruck.
  33. a b Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 11. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 149, Sonderdruck.
  34. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 12. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 175, S. 3–16.
  35. Stenografischer Bericht. 11. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland
  36. Stenografischer Bericht. 12. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland
  37. Informationen zur 12. Bundesversammlung.
  38. Die Länder entsandten einen Delegierten mehr als der Bundestag Mitglieder hat, weil die Anzahl der Länderdelegierten bereits festgesetzt war, als ein Mitglied des Bundestages starb, der ein Überhang-Mandat innehatte, das nicht nachzubesetzen war.
  39. Anordnung über Ort und Zeit der 13. Bundesversammlung. In: Bundesgesetzblatt. Jg. 2008, Teil I, Nr. 17, 13. Mai 2008, S. 807 (PDF)
  40. Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 13. Bundesversammlung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 135)
  41. „Erklärung von Bundespräsident Horst Köhler“ – Pressemitteilung des Bundespräsidenten vom 22. Mai 2008
  42. SSW: Bundespräsidenten-Wahl: Anke Spoorendonk unterstützt Gesine Schwan
  43. Anordnung über Ort und Zeit der 14. Bundesversammlung. In: Bundesgesetzblatt. Jg. 2010, Teil I, Nr. 27, 2. Juni 2010, S. 689.
  44. Zusammensetzung der 14. Bundesversammlung 2010, wahlrecht.de
  45. Bundesversammlung: Der SSW wählt Joachim Gauck. Südschleswigscher Wählerverband, abgerufen am 30. Juni 2010.

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