Schlichter Parlamentsbeschluss

Schlichter Parlamentsbeschluss

Der schlichte Parlamentsbeschluss ist eine Entscheidungsform bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle in einer Demokratie, wenn die Verfassung oder die parlamentseigenen Verfahrensregeln keine andere Form, wie ein Gesetz oder Ratifikation, vorsehen. Grundsätzlich kann das Parlament in allen nicht-legislativen Fragen durch schlichten Parlamentsbeschluss entscheiden. Kernfunktion ist die Kundgabe seines Willens, so dass sie nicht nur rechtliche, sondern v.a. politische Bedeutung haben kann.

Durch schlichten Parlamentsbeschluss kann etwa entschieden werden, in Budgetfragen (in der Bundesrepublik Deutschland allerdings vorwiegend durch Gesetz), über ein Misstrauensvotum, über eine Aufforderung an die Regierung, über eine außenpolitische Erklärung, über einen Einsatz von Streitkräften, Feststellung eines Kriegsfalls oder Kriegserklärung. Da es sich um kein Gesetz handelt, ist der Bundesrat nicht beteiligt.

Oft wird gleichbedeutend der Begriff Plenarbeschluss benutzt, obwohl damit eigentlich eine Entscheidung des Plenums gemeint ist.

Siehe auch

Literatur

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