Demokratie

Demokratie

Demokratie (griechisch Δημοκρατία, von δῆμος [dēmos], „Volk“, und κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. -kratie) bezeichnet einerseits das Ideal einer durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger und die Beteiligung der Bürger legitimierten Regierungsform, der „Volksherrschaft“. Diese Idealvorstellung wird in Demokratietheorien konkretisiert, die jeweils eine bestimmte Vorstellung von Demokratie beinhalten: so die direkte Demokratie, repräsentative Demokratie, Demarchie, Radikaldemokratie oder Basisdemokratie.

Andererseits bezeichnet Demokratie einige tatsächlich existierende politische Systeme, die sich – unter anderem – durch freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, politische Repräsentation, den Respekt politischer Opposition, Verfassungsmäßigkeit und den Schutz der Grundrechte (bzw. nur den Staatsbürgern vorbehaltene Bürgerrechte) auszeichnen.

Die Demokratie ist in Deutschland (Art. 20 Abs. 1 GG), Österreich (Artikel 1 B-VG) und der Schweiz (Präambel der schweizerischen Bundesverfassung) als tragendes Verfassungsprinzip fest verankert.

Das Wort „Demokratie“ ist im antiken Griechenland entstanden und bedeutete dort die direkte Volksherrschaft. Der Begriff „Volk“ wurde in jener Zeit sehr eng gefasst, da mit diesem nur einer äußerst begrenzten Gruppe von Bürgern politische Partizipationsrechte eingeräumt wurden. So konnten in einer griechischen Polis nur freie Männer an Volksversammlungen teilnehmen.

Inhaltsverzeichnis

Die demokratische Entscheidung

Damit eine Entscheidung in repräsentativen Demokratien demokratischen Mindeststandards entspricht, müssen neben dem Mehrheits- oder Konsensprinzip weitere Kriterien erfüllt sein. Die konkrete Ausprägung dieser Kriterien hängt vom jeweiligen Wahlverfahren ab.

  • Allgemeine Wahl: Jeder Wahlberechtigte darf an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen (aktives Wahlrecht) und besitzt ein Passives Wahlrecht.
  • Gleiche Wahl: Jeder Wahlberechtigte hat gleich viele Stimmen.
  • Freie Wahl: Es darf kein Zwang ausgeübt werden.
  • Unmittelbare Wahl: Bei einer Personenwahl wird die Stimme unmittelbar einem Kandidaten gegeben.
  • Geheime Wahl: Um die freie Wahl zu sichern, wird häufig geheim abgestimmt. Es sollte auch hinreichend viel Zeit für die Entscheidung zur Verfügung stehen.

Als Ergebnis der Freiheit zu kandidieren (passives Wahlrecht) kann es zu der Situation kommen, dass nur ein Kandidat zur Wahl steht. Eine echte Entscheidung kann nur getroffen werden, wenn es mehrere Alternativen gibt. Dennoch gilt aber auch eine Abstimmung mit nur einer Alternative als demokratisch, sofern die anderen Demokratiekriterien gewahrt bleiben.

Eine Demokratie setzt die Einhaltung der Grundrechte voraus. Insbesondere gilt dies für die

  • Meinungsfreiheit und Pressefreiheit: Der politischen Entscheidung sollte ein freier Austausch der Meinungen und Standpunkte vorausgehen.
  • Organisationsfreiheit: Die Freiheit, frei Parteien und Organisationen zu bilden.
  • Rezipientenfreiheit: Im Idealfall sollte jeder Teilnehmer wissen und verstehen, was er entscheidet. Da Wissen und Verstehen aber schwer überprüfbar sind, gilt als Demokratiekriterium der freie Zugang zu allen Informationen, die für die Entscheidung maßgeblich sind.

Wesentliche Merkmale der Demokratie

Ein Staat gilt als demokratisch, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:

  • Es gibt einen Demos (Volk), welcher politische Entscheidungen in kollektiven Prozeduren (Wahlen oder Abstimmungen) trifft.
  • Es gibt ein Territorium, in dem die Entscheidungen innenpolitisch angewendet werden und in dem der Demos angesiedelt ist. Heutzutage ist dies das Territorium des Nationalstaates und weil dies theoretisch mit der Heimat des Demos korrespondiert, stimmen Demos und Reichweite des demokratischen Prozesses überein. Kolonien von Demokratien werden selbst nicht als demokratisch betrachtet, wenn sie vom demokratischen Mutterland regiert werden. (Demos und Territorium stimmen nicht überein.)
  • Es gibt für politische Normen eine Entscheidungsfindungsprozedur, welche entweder direkt (als Referendum) oder indirekt (über die Wahl eines vertretenden Parlamentes) funktioniert. Diese Prozedur wird vom Demos bereits dadurch als legitimiert betrachtet, insofern sein Ergebnis „akzeptiert“ wird. In einer repräsentativen Demokratie wird die politische Legitimität der Repräsentanten aus der Bereitschaft der Bevölkerung abgeleitet, die Entscheidungen des Staates (auch die der Regierung und der Gerichte) entgegen individuellen Vorzügen und Interessen zu akzeptieren oder hinzunehmen. Dies ist deshalb wichtig, weil demokratische Wahlen immer Gewinner und Verlierer haben. Zumindest muss die Prozedur geeignet sein, Regierungswechsel herbeizuführen, sofern eine ausreichende Unterstützung dafür existiert. Scheinwahlen, die ein existierendes Regime nur bestätigen können, sind nicht demokratisch.
  • Im Fall von Nationalstaaten müssen diese souverän sein: demokratische Wahlen sind nutzlos, wenn eine Autorität von außen das Ergebnis überstimmen kann. Ausnahmen kann es im Falle der Suzeränität geben (Beispiel Island).
  • Ein unverzichtbares Merkmal einer Demokratie ist schließlich, dass durch wiederkehrende verbindlich festgelegte Verfahren die Regierung ohne Revolution wechseln kann. In vorwiegend direkt-demokratischen Systemen entscheidet das Volk zum Beispiel mittels Volksabstimmungen und kooperativer Planung in Sachfragen selbst. In repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern Repräsentanten gewählt (oder in der Vergangenheit auch per Los bestimmt), die die Herrschaft ausüben sollen.

Und im äußeren, modernen Bild:

  • Garantie der Grundrechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat, gegenüber gesellschaftlichen Gruppen (insbesondere religiösen Gemeinschaften) und gegenüber anderen Einzelpersonen
  • Gewaltenteilung zwischen den Staatsorganen Regierung (Exekutive), Parlament (Legislative) und Gerichten (Judikative)
  • Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit

Moderne Demokratien

Nach den Berichten von Freedom House, einer amerikanischen Organisation, die die Entwicklung der Demokratie weltweit beobachtet, gab es im Jahre 1900 weltweit 55 souveräne Staaten, von denen keiner eine Demokratie war. Dies liegt daran, dass die freiheitlich verfassten Staaten dieses Jahres kein passives Wahlrecht für Frauen kannten, was nach den Kriterien von Freedom House eine Grundvoraussetzung für eine Demokratie ist. Im Jahr 1950 gab es unter den nunmehr 80 souveränen Staaten immerhin schon 22 Demokratien. Für 1999 zählt Freedom House 192 souveräne Staaten und fast die Hälfte, 85 Staaten, zu den Demokratien. Entscheidend für diese Einstufung sind zwei Kriterien: politische Rechte (political rights) und Bürgerfreiheiten (civil liberties), die in diesen Ländern Mindeststandards genügen. Unter den hinzugekommenen Staaten sind viele junge Demokratien, die erst in den letzten beiden Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts in Osteuropa, Asien und Lateinamerika entstanden sind.

Geschichte

Die Geschichte der Demokratie ist eng verknüpft mit der Entwicklung der Idee des Naturrechts, die wiederum eng verwandt ist mit dem Begriff der Menschenrechte.

Antike

Ausgehend von den Naturrechten wurde die Idee der Gleichberechtigung der Freien entwickelt, die sich in den frühen Ansätzen demokratischer Gesellschaften wiederfindet. Die Mitgestaltungsbefugnisse eines Menschen hingen zunächst vom Status der Person ab: Nur freie Bürger hatten diese Rechte inne – was Sklaven, Frauen und Nicht-Bürger (z. B. Ausländer) ausschloss.

Griechenland

Als erste Verwirklichung einer Demokratie in der Geschichte wird die antike Attische Demokratie angesehen, die nach heftigem Ringen des Adels und der Reichen mit dem einfachen Volk errichtet wurde und allen männlichen Vollbürgern der Stadt Athen Mitbestimmung in der Regierung gewährte, wenn man über 20 Jahre alt war. Die Anzahl der Vollbürger betrug etwa 30.000 bis 40.000 Männer. Bei wichtigen Entscheidungen, z. B. über Krieg und Frieden, mussten mindestens 6.000 anwesend sein. Beamte (z. B. die Archonten) wurden ursprünglich durch das Los bestimmt – abgesehen von den Strategen, welche für die Armee zuständig waren und im Krieg eine große Rolle spielten. Da sie allerdings eine große Verantwortung trugen, wurden sie nach einer Niederlage z.T. durch das Scherbengericht für 10 Jahre aus Attika verbannt.

Diese Staatsform war nicht unumstritten, gewährte sie doch beispielsweise den Bürgern das Recht, Mitbürger, die als gefährlich für die Demokratie angesehen wurden, mit Hilfe des sogenannten Scherbengerichts (Ostrakismos) in die Verbannung zu schicken. Auch waren die Beschlüsse der Volksversammlung leicht beeinflussbar. Demagogen spielten nicht selten eine fatale Rolle in der Politik Athens.

Auch in anderen Poleis des attischen Seebunds wurden Demokratien eingerichtet, die aber vor allem dafür sorgen sollten, dass die Interessen Athens gewahrt wurden.

Der Althistoriker Christian Meier erklärte die Einführung der Demokratie durch die Griechen dadurch, dass sie entdeckt hätten, dass Demokratie die Antwort auf die Frage ist, wie es der Politik gelingen könne, auch die Herrschaft selbst zum Gegenstand von Politik zu machen. Aufgrund der Unzufriedenheit breiter Bevölkerungsschichten im griechischen Mutterland in spätarchaischer Zeit (7. und 6. Jahrhundert v. Chr.) und des Vorhandenseins unabhängigen und öffentlichen politischen Denkens, kam es zuerst zur Vorstufe der Demokratie, der Isonomie. Nicht zuletzt auf Grund der Erfolge der freien griechischen Poleis während der Perserkriege wurde diese Entwicklung beschleunigt und fand ihren Endpunkt in der attischen Demokratie, in der die Bürger in Athen die Möglichkeit bekamen, in einer auf breiteren Schichten basierenden politischen Ordnung mitzuwirken.[1]

Aristoteles’ politisches Denken
(Erste) Staatsformenlehre
nach Aristoteles
Anzahl der
Herrscher
Zum Nutzen
aller
Zum Nutzen der
Regierenden
Einer Monarchie Tyrannis
Einige Aristokratie Oligarchie
Alle Politie Demokratie

Der Philosoph Aristoteles verwendet den Begriff Demokratie in seinen Πολιτικά zunächst negativ, um die Herrschaft der freigeborenen Armen zu bezeichnen. Diese nach seiner Auffassung verfehlte Staatsform würde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl des herrschenden Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen. Allerdings lehnt er die Beteiligung des einfachen Volkes – in gemäßigter Form – nicht strikt ab, wie etwa noch sein Lehrer Platon dies tat, wovon seine „Summierungstheorie“ ein Zeugnis abgibt. Im Rahmen seiner sogenannten zweiten Staatsformenlehre liefert Aristoteles darüber hinaus eine differenzierte Theorie der Demokratie und ihrer Formen.

Letztendlich aber plädiert er für eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie als stabilster und gerechter Staatsform: für die sogenannte Politie. In ihr hat das Volk über die Wahl der Beamten und die Kontrolle ihrer Amtsführung seinen rechtmäßigen Anteil an der Regierung, die insgesamt zum allgemeinen Wohl und nicht zu Lasten eines Teils des Staates (z. B. der Wohlhabenden) ausgeübt werde.

Als Grundlage der demokratischen Staatsform bezeichnete Aristoteles die Freiheit (Pol. VI). Da die Freiheit wichtigste Eigenschaft der Demokratie sei, wollten sich Demokraten am liebsten nicht regieren lassen, oder dann doch nur abwechslungsweise. Zur Freiheit gehöre also, dass man abwechselnd regiere und regiert werde: „Alle Ämter werden aus allen besetzt, alle herrschen über jeden und jeder abwechslungsweise über alle“. Diese Ämter würden durch Los besetzt, vorzugsweise alle, jedoch diese, die nicht besonderer Erfahrung oder Kenntnisse bedürften. Die Ämter seien alle kurzfristiger Natur und dürften – abgesehen von Kriegsämtern – nur wenige Male besetzt werden.

Nach Aristoteles gibt es für die Freiheit drei Bedingungen:

  • Autonomia (altgr. αὐτονομία, „Autonomie, Selbstgesetzgebung“, aus αὐτός, „derselbe“ und νόμος „Gesetz“) In einer Demokratie hat also jeder Anteil am Gesetz, und zwar insofern, als das Zustandekommen des Gesetzes persönliche und direkte Anteilnahme verlangt. Man gibt sich selber eine Regel, und zwar nachdem, was man für gut erkannt, und hält sich dran.
  • Autochthonia (altgr. αὐτόχθων, „Selberdigkeit, eingeboren“, aus αὐτός, „derselbe“, und χθών chthon, „Erde“) Gemeint ist, dass das Volk alteingesessen, bodenständig und eingeboren sein solle. Mischung wird als Qualitätsminderung betrachtet.
  • Autarkia (altgr. αὐτάρκειαAutarkie, Selbstversorgung“ aus αὐτός, „derselbe“ und ἄρκος „Abwehr, Burg“) Gemeint ist die vollständige Versorgung aus dem Eigenen und die Abwehr fremder Götter, Waren und Dinge, die identisch gesehen werden und Abhängigkeiten brächten, mithin im Widerspruch zur Freiheit ständen und das freie Wachsen der eigenen Kultur beeinträchtigten. Aristoteles sagte: Der Anfang aller Kultur ist Verzicht. (gemeint ist: auf das Nicht-Eigene)

Rom

Auch die Römische Republik verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch den Prinzipat eine Gesellschaft mit rudimentären demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der republikanischen Magistrate, wenn auch das oligarchische Prinzip bestimmend war. Andererseits vertritt der Historiker Fergus Millar einen anderen Standpunkt und interpretiert die Römische Republik viel mehr als eine Art direkt-demokratisches Staatswesen. Die historisch bedeutendere Leistung Roms dürfte allerdings die Etablierung einer frühen Form eines Rechtsstaats sein – einem Konzept, das ebenfalls eng mit unserem heutigen Demokratieverständnis zusammenhängt.

Bei Marcus Tullius Cicero wird der Begriff der Demokratie als civitas popularis „romanisiert“ (De re publica, I), womit die spätrepublikanische Bezeichnung der Parteiung der „Popularen“ zum Namensgeber der entsprechenden Verfassungsform wird. Nach Cicero besticht diese Herrschaftsform durch die Freiheit, welche die Bürger in ihr genießen, wobei er diese aber auch stets durch die Gefahr der Zügellosigkeit der Masse bedroht sieht.

Mittelalter und Neuzeit

Mit dem Untergang des Römischen Reiches verschwand die demokratische Idee aber nicht vollständig von der politischen Bühne Europas. In verschiedenen Ländern stand man in der Tradition der germanischen Volksversammlung, dem Thing, die über Umwege den Grundstein für neuzeitliche Parlamente bildete:

  • England: Thing (Folcgemot) → seit dem 7. Jh. Witenagemot → ab 1066 Curia Regis → 17. Jh., namentlich ab 1707 Britisches Parlament
  • Island: Althing ab 930, das älteste heute noch bestehende Parlament der Welt
  • Faröer: Løgting, eines der ältesten Parlamente seit ca. 900
  • Isle of Man: Tynwald, das älteste durchgängig aktive Parlament der Welt, bis 979 rückverfolgbar
  • Schweiz: Ding → Fürstenherrschaft → 1291 Gründung der Eidgenossenschaft zum Schutz der „alten Freiheiten“
  • Deutschland: Ding → Femegerichte und freie Reichsstädte mit Bürgerräten
  • Dänemark, Schweden, Norwegen: Thing bis ca. 12. Jahrhundert, ab da an Königsherrschaft. Heute heißen die Parlamente wieder Ting (Storting, Folketing)

Eine neue Qualität der demokratischen Bewegung setzte aber erst mit der Entstehung des britischen Unterhauses (House of Commons) im 13. Jahrhundert ein. Dieses anfangs rudimentäre Parlament hatte nur sehr wenige Rechte und war der Macht des Monarchen fast schutzlos ausgeliefert. Mit der Entwicklung der absoluten Monarchie verringerten sich die Einflussmöglichkeiten sogar noch. Erst mit dem englischen Bürgerkrieg entstand im 17. Jahrhundert mit dem besagten Unterhaus eine Volksvertretung mit umfangreichen Rechten. Das bedeutendste Dokument des Parlamentarismus ist die Bill of Rights von 1689, in der das nach England eingeladene neue Königspaar Wilhelm und Maria dem Parlament Immunität, Verfügung über die Finanzen und Recht auf Zusammentretung ohne Aufforderung des Königs zugestand, und damit die Grundrechte eines modernen Parlaments schuf. Die erste neuzeitliche Demokratie war entstanden. Es gab Abgeordnete, wie John Lilburne, der im Gegensatz zum System der attischen Demokratie, die Abschaffung von Sklaverei, Leibeigenschaft, dafür aber ein allgemeines und gleiches Wahlrecht für alle Männer forderten, die als „frei geboren“ gelten sollten. Lilburne war Wortführer der sogenannten Levellers („Gleichmacher“). Diese Sichtweisen stießen jedoch auf den Widerstand der Oberschicht. So wurde er unter der Herrschaft Oliver Cromwells jahrelang inhaftiert. Wie bereits die antiken Herrscher, so betrachtete auch die Oberschicht alle demokratischen Bewegungen mit größtem Misstrauen und warf ihnen aus Angst vor dem Verlust ihrer Privilegien vor, den Pöbel an die Macht bringen zu wollen.

1755 schrieb Pasquale Paoli eine Verfassung für Korsika.[2] Es handelt sich dabei um eine Mischverfassung nach antikem Vorbild mit demokratischen Elementen, die sich auch aus regionalen Traditionen Korsikas speisten. Sie ist damit die erste moderne Verfassung weltweit.[3]

1762 veröffentlichte Jean-Jacques Rousseau seine Idee vom Gesellschaftsvertrag (Du contract Social; ou Principes du Droit Politique) und etablierte mit dieser Vertragstheorie die identitäre Demokratie, die Herrscher und Beherrschte gleichsetzt. Das so entstandene Prinzip der Volkssouveränität basiert auf dem Gemeinwillen, der volonté générale. Auch die von John Locke und Charles Montesquieu etablierte Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive wird als elementarer Bestandteil eines modernen demokratischen Rechtsstaates betrachtet.

Zu dieser Zeit hatten sich in Nordamerika 5 Indianerstämme zum Bund der Irokesen zusammengeschlossen und sich eine Räteverfassung gegeben. Benjamin Franklin und andere amerikanische Staatsmänner ließen sich hinsichtlich der Ausgestaltung der amerikanischen Verfassung unter anderem von den Irokesen anregen.[4]

Die Vorarbeiten dieser Philosophen, das Vorbild des englischen Parlamentarismus und auch das Vorbild der irokesischen Verfassung fanden Berücksichtigung, als mit der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika 1787 der erste moderne demokratische Staat entstand. Polen-Litauen gab sich als mit der Verfassung vom 3. Mai 1791 eine demokratische Staatsordnung. Dabei wurde mit der Einführung der „Landbotenkammer“ das politische Mitspracherecht, das bis dahin auf den Adel beschränkt war, auf das wohlhabende Bürgertum ausgedehnt. Diese Prozesse inspirierten die Französische Revolution und führten zu einer schrittweisen Demokratisierung anderer europäischer Länder, wobei der englische Parlamentarismus besondere Erwähnung verdient.

Fast alle heute in Europa anzutreffenden demokratischen Regierungsformen basieren auf landesspezifischen aristokratischen Vorläufermodellen. Die herrschenden Schichten Adel, Kirchenvertreter und wohlhabendes Bürgertum nahmen im Mittelalter und der frühen Neuzeit in den Landständen ihre politischen Rechte gegenüber dem Herrscher im Sinne ihrer Standesinteressen wahr. Das betraf insbesondere Territorial- und Grenzkonflikte, Kriegsdienste und Steuererhebung, Fragen der Gewaltenteilung und der Herrscherwahl (siehe auch Ständeordnung). Der Übergang von aristokratischen zu demokratischen Regierungsformen vollzog sich meist in der Form, dass zunächst allen Bürgern ein Wahlrecht zugestanden wurde, später dann Unterschiede in der Stimmgewichtung (Zensuswahlrecht), oder Ausschlüsse von Bürgerrechten für einzelne Bevölkerungsgruppen (Sklaven, Frauen, Angehörige ethnischer, sprachlicher oder religiöser Minoritäten) aufgehoben wurden.

Deutschlands Weg zur Demokratie

Die erste demokratisch verfasste Staatsform des Deutschen Reiches war die Weimarer Republik von 1919 bis 1933. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begriff Demokratie in der Weimarer Verfassung nicht erscheint und bereits seit der sog. Oktoberverfassung 1918 im Deutschen Reich unter Wilhelm II. die parlamentarische Monarchie bestand. Dass die Verfassungsänderung nur wenige Tage vor der Novemberrevolution kam und nicht das Volk, sondern die Oberste Heeresleitung dazu den Anstoß gab, ist für den Sachverhalt selbst nicht entscheidend. Die Weimarer Verfassung schützte sich zu wenig gegenüber den Feinden der liberalen Demokratie. Mit der Machtergreifung 1933 brauchte Hitler sie nicht abzuschaffen, vielmehr wurde ihr demokratischer Gehalt in der Hitler-Diktatur durch die NS-Gesetzgebung völlig vernichtet. So kam es, dass der Staat als Republik weiterbestand, die Regierungsform der Demokratie aber, die Hitler bekämpft hatte, durch eine totalitäre Diktatur abgelöst wurde. Durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland findet man seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine parlamentarische Republik vor, wobei das Demokratieprinzip nach dem Grundgesetz der Ewigkeitsklausel unterliegt. Eine Besonderheit ergab sich durch die Existenz der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone, die in den Staat Deutsche Demokratische Republik mündete. Im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung 1990 löste sich dieser Staat auf und seine Länder wurden Teile der föderativen Bundesrepublik Deutschland.

Siehe dazu auch:

Demokratieformen

Demokratie ist eine wandelbare Herrschaftsform. Im Laufe der Geschichte und in der politikwissenschaftlichen Theorie hat sie sehr unterschiedliche Ausgestaltungen erfahren.

Direkte Demokratie

In der unmittelbaren bzw. direkten Demokratie nimmt das Volk unmittelbar und unvertretbar durch Abstimmungen über Sachfragen am Staatsgeschehen teil. Die direkte Demokratie in Reinform, bei der alle politischen Entscheidungen vom Volk getroffen werden, kann es aus praktischen Gründen im modernen Staat nicht geben. Das ausgeprägteste direktdemokratische System besteht in der Schweiz. Dort hat das Volk auf allen Ebenen direktdemokratische Mitspracherechte. In vielen Staaten wird das politische System durch einzelne Elemente direkter oder plebiszitärer Demokratie ergänzt.

In weiten Teilen der 68er- und Alternativbewegungen war statt direkter Demokratie der Begriff „Basisdemokratie“ üblich. Direkte Demokratie oder zumindest die Einführung von mehr plebiszitären Elementen auf Bundes- und Landesebene galten als erklärte Ziele.

Repräsentative Demokratie

Hauptartikel: Repräsentative Demokratie

In der Repräsentativen Demokratie sind Repräsentanten des Volkes für eine begrenzte Zeit zur Machtausübung autorisiert. Nach Ablauf dieser Periode muss über die Zusammensetzung der Volksvertretung durch Wahl neu entschieden werden. Die Periode beträgt üblicherweise mehrere Jahre. In vielen Staaten hat sich ein Zeitraum von 4 bis 8 Jahren eingebürgert. Repräsentiert wird das Volk nicht nur in den gesetzgebenden Organen (Parlament, Rat) sondern auch in den gesetzesausführenden Organen (Regierung, Verwaltung). Letztere werden gelegentlich nicht vom Volk direkt gewählt, sondern indirekt über Volksvertreter.

Bei Wahlen geht die Staatsgewalt insoweit vom Volke aus, als dieses die Repräsentanten wählt (Personen oder Parteien), die die politischen Entscheidungen für die Zeit der nächsten Wahlperiode treffen. Beim reinen Verhältniswahlrecht kann der Wähler eine Partei benennen, die seinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Im Parlament sind die Parteien dann mit der Stärke vertreten, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Beim reinen Mehrheitswahlrecht zieht aus jedem Wahlkreis derjenige Bewerber ins Parlament ein, der dort die meisten Stimmen auf sich vereint. Auch verschiedene Mischformen kommen vor.

Demarchie

In der Demarchie werden Volksvertreter und Regierung nicht vom Volk gewählt, sondern per Zufallsauswahl aus dem Volk bestimmt. Die Demarchie ist vom Charakter her zwischen direkter und repräsentativer Demokratie einzuordnen. Dies wird deutlich, wenn man einerseits Entscheidungen in der Demarchie als über eine Stichprobe ermittelte Volksmeinung ansieht, was der direkten Demokratie entspricht. Andererseits kann man die per Zufallsauswahl Ermittelten im Sinne der repräsentativen Demokratie als Repräsentanten des Volkes ansehen, die nur auf andere Weise bestimmt wurden.

Mischformen

Plebiszitäre Demokratie

Die meisten modernen Demokratien sind repräsentative Demokratien mit direktdemokratischen Elementen auf nationaler und/oder kommunaler Ebene. Das Volk trifft sowohl Personal- als auch Sachentscheidungen (Plebiszite). Eine solche Mischform nennt man plebiszitäre Demokratie. Die Gewichtung der repräsentativen und direktdemokratischen Elemente kann dabei von Staat zu Staat unterschiedlich ausfallen. Deshalb unterscheidet man weiter zwischen halbdirekter, gemischter und bedingt repräsentativer Demokratie.

Der Begriff plebiszitäre Demokratie[5] wird daneben auch als Sammelbezeichnung für alle volksunmittelbaren Abstimmungen (Sachentscheidungen) verwendet. In der Schweiz ist der Begriff insofern gleichbedeutend mit Volksrechte.

Die Schweiz ist auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene eine plebiszitäre Demokratie, wobei auf nationaler und in den meisten Kantonen auch auf kantonaler Ebene und in größeren Städten auf kommunaler Ebene ein Parlament legislativ tätig ist, und das Volk bei Parlamentsentscheiden nur über Verfassungsänderungen und über Gesetzesänderungen abstimmt. Zusätzlich gibt es für das Volk noch das Recht der Verfassungsinitiative, bei dem eine Anzahl Bürger eine Änderung der Verfassung vorschlagen kann, über die abgestimmt werden muss. Zudem kann mit genügend Unterschriften eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwungen werden. Einige kleine Kantone haben statt des Parlaments die Landsgemeinde. Auf kommunaler Ebene gibt es in kleineren Orten keine Volksvertretung, sondern Entscheide, die direkt in einer Bürgerversammlung diskutiert und abgestimmt werden.

Rätedemokratie

Hauptartikel: Rätesystem

Das Rätesystem stellt eine weitere Mischform zwischen direkter und repräsentativer Demokratie dar.

Präsidentielle und parlamentarische Regierungssysteme

Um den Bestand einer Demokratie nicht durch Machtkonzentration zu gefährden, werden üblicherweise nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die Gesetzgebung und die Regierung voneinander getrennt. In der Praxis sind beide nicht unabhängig voneinander zu sehen (etwa über Parteizugehörigkeiten): Die Fraktion, die in der Volksvertretung die Mehrheit hat, stellt in der Praxis meist auch die Regierung. Das Gewaltenteilungsprinzip wird dadurch teilweise durchbrochen (siehe auch Fraktionsdisziplin). Der Unterschied zwischen einem eher präsidentiell und einem eher parlamentarisch ausgerichteten Regierungssystem liegt im Ausmaß der Abhängigkeit der Regierung von der Volksvertretung.

  • Präsidentielle Systeme (etwa die USA) zeichnen sich durch eine starke Stellung des Regierungschefs gegenüber dem Parlament aus. Er ist gleichzeitig Staatsoberhaupt und dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich, wiewohl es meist eine Möglichkeit für ein Amtsenthebungsverfahren gibt.
  • In parlamentarischen Systemen hat sich die Regierung gegenüber dem Parlament zu verantworten. Dieses regiert daher in gewisser Weise mit. Es kann beispielsweise die Regierung unter bestimmten Voraussetzungen entlassen (so etwa in Deutschland) oder eine neue einsetzen.
  • Semipräsidentielle Systeme sind eine Mischform. Präsident und Regierungschef (Ministerpräsident) sind zwei unterschiedliche Personen mit gleichmäßig verteilter Macht (so etwa in Frankreich). Während die Regierung auch hier dem Parlament gegenüber verantwortlich ist, ist der direkt gewählte Staatspräsident in seinem Aufgabenbereich weitgehend unabhängig in seiner Machtausübung.

Der Unterschied der Systeme wird beim Zustimmungserfordernis für bestimmte Entscheidungen deutlich: in den USA etwa kann der Präsident frei einen Militäreinsatz befehlen, in Deutschland benötigt der Bundeskanzler (Regierungschef) hierfür ein positives Votum des Parlamentes (→ Prinzip der Parlamentsarmee).

In präsidentiell orientierten Systemen wird der Präsident häufig direkt durch das Volk gewählt, um die starke Machtstellung durch stärkere Nähe zum Souverän besser zu legitimieren. Der Gewählte kann politische Opponenten auf seine hervorgehobene demokratische Legitimation und Machtfülle verweisen. In einer parlamentarischen Demokratie wird die Regierung meist vom Parlament gewählt und kann vom Parlament durch ein Misstrauensvotum auch wieder abgesetzt werden. Umgekehrt kann häufig auch das Parlament durch die Regierung aufgelöst werden.

Mehrheitsdemokratie, Konkordanzdemokratie und Konsensdemokratie

In Mehrheitsdemokratien wird die Regierung aus Parteien zusammengesetzt, die gemeinsam im Parlament die Mehrheit haben. Damit hat die Regierung gute Chancen, ihr politisches Programm beim Parlament durchzusetzen. Bei einem Regierungswechsel kann jedoch eine entgegengesetzte Politik eingeschlagen werden. Großbritannien und die USA sind Beispiele für Mehrheitsdemokratien.

In einer Konkordanzdemokratie werden öffentliche Ämter nach Proporz oder Parität verteilt. Alle größeren Parteien und wichtigen Interessengruppen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und die Entscheidung ist praktisch immer ein Kompromiss. Der Entscheidungsprozess braucht mehr Zeit und große Veränderungen sind kaum möglich, andererseits sind die Verhältnisse auch über längere Zeit stabil und es werden keine politischen Entscheide bei einem Regierungswechsel umgestürzt. Die Schweiz ist ein Beispiel für eine Konkordanzdemokratie. Die Abgrenzung von Konkordanz- und Konsensdemokratie ist schwierig und variiert sehr stark je nach Autor.

Konsensdemokratien zeigen gemeinhin eine ausgeprägte Machtteilung in der Exekutive, ein gleichberechtigtes Zwei-Kammern-System, die Nutzung des Verhältniswahlrechts und eine starre, nur durch Zweidrittelmehrheit zu ändernde Verfassung. Deutschland wird daher als Konsensdemokratie gesehen.

Nenn-Demokratien

Heutzutage wird kaum ein Staat der Welt von sich behaupten, nicht demokratisch zu sein. In der Regel wird der Begriff „Demokratie“ im Staatsnamen geführt. Dennoch führen zahlreiche Staaten die Demokratie zwar im Namen, wesentliche demokratische Elemente (zum Beispiel allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen oder Abstimmungen) sind aber nicht verwirklicht. So wird zum Beispiel die Verwendung des Namens „Deutsche Demokratische Republik“ für einen der beiden deutschen Staaten zwischen 1949 und 1990 von vielen Deutschen nicht als zutreffend erachtet, da das Erfordernis der Freiheit der Wahl nicht erfüllt war. Die vorherrschende Form wurde als Volksdemokratie bezeichnet. Nenn-demokratisch sind auch vorgeblich „demokratische“ Abstimmungen, mit denen z. B. in diktatorischen Systemen Obrigkeitsentscheidungen durch das Staatsvolk „abzunicken“ sind (typisch: 99,8 % Ja-Stimmen; siehe auch Kleptokratie, Plutokratie, Mediendemokratie, Defekte Demokratie und Medienmanipulation).

Wirkungen und Probleme der Demokratie

Demokratische Strukturen haben sich in vielen Staaten durchgesetzt, ebenso in einigen Kirchen, zum Beispiel in Presbyterianische Kirchen, der Evangelisch-methodistische Kirche und Schweizer Landeskirchen (in der Schweiz werden sogar katholische Pfarrer von der Gemeinde gewählt).

Gesamtgesellschaftliche Perspektive

Der demokratische Gedanke bedarf einer Verwirklichung in der Gesellschaft, damit die Prinzipien der demokratischen Staatsform auch in der Realität erfahrbar werden. Diese Auffassung, die das Demokratieprinzip auf möglichst alles ausdehnen will, wird als Demokratisierung bezeichnet.

In einer Demokratie verläuft idealerweise die politische Willensbildung von unten nach oben, wird also aus der Mitte der Bevölkerung an die Eliten getragen - dies setzt allerdings eine am politischen Prozess interessierte, engagierte und kompetente Bevölkerung voraus. In einer Diktatur, Oligarchie oder Aristokratie ist dies genau umgekehrt, dort wird die politische Willensbildung von einer Elite der Bevölkerung vorgegeben.

Demokratie sollte als organischer Prozess verstanden werden, der in der Öffentlichkeit stattfindet und dadurch eine pluralistische Meinungsbildung nährt. Zusammen mit dem damit zwingend einhergehenden Schutz von Grundrechten (etwa Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit) soll eine Eigendynamik zustande kommen und organisierte Interessengruppen entstehen, die Einfluss auf die Politik nehmen können.

In Brasilien entwickelte sich im Umfeld der Weltsozialforen auch Formen der partizipatorischen Demokratie mit dem Recht, direkt auf die Budgetverwendung Einfluss zu nehmen.[6]

Moderne Entwicklungen wie die Globalisierung, internationale oder supranationale Organisationen treten in Konkurrenz mit der Demokratie als politische, informatorische oder Entscheidungsstruktur (etwa: OPEC, ICANN, W3C, WTO). Von manchen werden sie gar als Bedrohung für die national entwickelte Demokratie empfunden, wenn weittragende, längerfristige, übergeordnete Prozesse der wirtschaftlichen, ökologischen oder informativen, technologischen Entwicklung in politik- und damit demokratiefernen Foren verlagert werden und durch dort getroffene, faktisch wirksame Entscheidungen den Spielraum national geformter Herrschaft beschränken.

Eine besondere Situation ergibt sich in jenen Staaten, die einen abrupten Wechsel zur Demokratie vollziehen, wie dieses zum Beispiel 1918, 1945 und 1990 in Deutschland erfolgt ist (Demokratisierung). Es zeigen sich in solchen Fällen über die oben genannten Einflüsse hinaus Nachwirkungen der abgelegten Systeme, die auf Grund der damit einhergehenden sozialen und ökonomischen Verwerfungen zu signifikanten Akzeptanzproblemen führen können. Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ergeben für die Bundesrepublik Deutschland eine abnehmende Akzeptanz der Demokratie. Die Zahl derer, die in den alten Bundesländern eine andere Staatsform als die Demokratie besser finden, ist im Zeitraum von 2000 bis 2005 von 9 % auf 17 % gestiegen, in Ostdeutschland von 27 % auf 41 %. Hierbei stehen Arbeitslose und Arbeiter der Demokratie am Kritischsten gegenüber (Quelle: Datenreport 2006). Auch andere Untersuchungen, wie etwa die im November 2006 bekannt gewordene Studie Vom Rand zur Mitte[7] über den Rechtsextremismus in Deutschland, deuten den gleichen Sachverhalt an. Globalisierung, Sozialabbau und Zuwanderung haben dazu geführt, dass das Zutrauen der Europäer in die Demokratie schwindet. Die Euphorie von 1989, dem welthistorischen Durchbruch des demokratischen Gedankens, ist verflogen. In den Mühen der Ebene wächst der Wunsch nach Umkehr zu alten Ordnungen und Gewissheiten. Die Wertordnung des Westens hat in den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten die einstige Strahlkraft verloren. Und auch im alten Westen wachsen Zweifel an der freiheitlichen Verfassung und an den Vorzügen der Demokratie.[8] Die von der Mehrzahl der Printmedien nach Auffassung von Kritikern verfälscht dargestellten Schlüsse aus diesen empirischen Befunden sehen nach deren Auffassung darüber hinweg, dass es sich bei diesen Ergebnissen um Urteile über die real existierende Demokratie handelt und deshalb nicht zwangsläufig eine Ablehnung der verfassungsgemäß vorgesehenen Demokratie unterstellt werden kann.[9] Dieses selbstkritisch zu erkennen sei den meisten Medien nicht möglich, da sie selbst einem Politikverständnis aus vordemokratischer Zeit verhaftet seien. Durch Schlagzeilen und Leitartikel fördere die Presse eine Politik, die sich den Strömungen der Wirtschaft annähert.[10] Als Rechtfertigung würden häufig Effizienzargumente angeführt: „So wie die (Politiker) versuchen, den Staat zu lenken, könnte nicht ein Unternehmen zum Erfolg kommen.“ Hierbei würde übersehen, dass demokratisch verfasste Staaten auf die Herbeiführung eines Konsenses in oft langwierigen Abstimmungs- und Verhandlungsprozessen angewiesen sind. Insofern ist eine allein an der Geschwindigkeit und Effizienz orientierte Kritik an parlamentarischen Abläufen und die Rufe nach schnellen Expertenrunden zutiefst undemokratisch. Der Parteienforscher Franz Walter fasst die vorherrschende Haltung der Medien so zusammen: Der Siegeszug der Mediendemokratie habe „einen neoautoritären, planierenden Zug in die Politik gebracht“.[11]

Ein weiterer Maßstab für die demokratische Qualität des Staates ist sein Verständnis vom Menschen als Empfänger von Leistungen. Dass die staatlichen Verwaltungen kein Selbstzweck sind, sondern den Menschen dienen sollen, ist ein traditioneller Bestandteil der europäischen und speziell der deutschen Verwaltungskultur. Dennoch haben sich an vielen Stellen der Verwaltungen noch obrigkeitliche Vorstellungen erhalten, die mit dem Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat unvereinbar sind, weil sie nicht von den Wirkungen auf die Menschen her konzipiert sind. Ein weiterer Grund hierfür ist die zunehmende Korruptionsanfälligkeit, die ihre Ursachen u. a. im allgemeinen Vorteilsdenken und schlechten Verdienstmöglichkeiten hat.[12]

Trotz diverser Schwächen der Demokratie ergibt sich vor dem Hintergrund vergangener und gegenwärtiger Faschismen und anderer totalitärer bzw. autoritärer Systeme eine positive Bilanz demokratischer Systeme, die entscheidend und nach Hermann Broch geradezu als Voraussetzung für die Entwicklung der Humanität gewirkt haben und noch wirken. Ein dauerhafter Bestand der Demokratie ist nach Broch jedoch erst dann gewährleistet, wenn sie sich zu einer Zivilreligion entwickelt hat.[13] Eine solche Zivilreligion wird auch von dem einflussreichen Politikwissenschaftler Benjamin R. Barber gefordert: „Wir brauchen eine Art weltweite Zivilreligion, also das, was wir auf US-amerikanischer Ebene bereits haben. Wir brauchen einen Zivilglauben, der Blut und lokale Zugehörigkeit übersteigt und es den Menschen ermöglicht, sich rund um gemeinsame Prinzipien zu organisieren“.[14]

Friedensfunktion

Eine umstrittene politikwissenschaftliche These ist die Idee des demokratischen Friedens. Sie besagt, dass Demokratien in der Geschichte bisher kaum Kriege gegeneinander geführt hätten und wertet dies als positive Eigenschaft des demokratischen Systems. Allerdings kann zumindest die athenische Demokratie nicht als Beispiel für diese These herangezogen werden (wenngleich sie keine Demokratie im modernen Sinne war). Nach Kant sollen Demokratien deshalb vergleichsweise friedlich sein, da ihre Wähler sich ungern selber in einen Krieg schicken würden.[15] Dies wird jedoch von verschiedenen Friedens- und Konfliktforschern bestritten, denn empirische Untersuchungen unterstützen diese These nicht. Es konnte bislang nicht nachgewiesen werden, dass Demokratien insgesamt weniger Kriege führen als undemokratische Staaten. Gerade gegenüber diesen Nicht-Demokratien wird die Verbreitung demokratischer Strukturen oft als Kriegsgrund angegeben. Untereinander aber führen Demokratien tatsächlich in signifikant geringerem Umfang Kriege als dies zwischen in anderer Staatsform verfassten Nationen der Fall ist.[16]

Wirtschaftswachstum

Zum Zusammenhang zwischen Demokratie und Wirtschaftswachstum liegen Forschungen aus mehreren Jahrzehnten vor. Studien aus den 1980er Jahren kamen zu dem Schluss, dass einige Indikatoren politischer Freiheit statistisch signifikante positive Effekte auf Wachstum haben. Studien aus den 1990er Jahren kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. So kommt Barro (1996) zum Schluss, dass Demokratie und Wirtschaftswachstum nicht kausal miteinander in Verbindung stehen, sondern durch dritte Faktoren wie Humankapital gemeinsam beeinflusst werden. Rodrik (1997) stellt fest, dass es keinen starken, deterministischen Zusammenhang zwischen Demokratie und Wachstum gebe, wenn man andere Faktoren konstant hält.[17]

Mehrere Argumente werden in diesem Zusammenhang geäußert: Erstens erlaubten es Demokratien, unfähige, ineffiziente und korrupte Regierungen abzuwählen, wodurch auf lange Sicht die Qualität der Regierung höher sei. Autoritäre Regime könnten zufällig hochwertige Regierungen stellen, doch wenn sie es nicht tun, sei es schwerer, sie wieder loszuwerden. Laut Sen (2000) müssen die Regierenden in einer Demokratie auf die Wünsche der Wähler hören, wenn sie Kritik ausgesetzt sind und Unterstützung in Wahlen erlangen wollen.[17]

Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass Interessengruppen durch Lobbyismus um Macht und Renten die Demokratie lähmen und für den Entwicklungsprozess bedeutsame Entscheidungen verhindern können. So argumentiert der ehemalige Premierminister von Singapur Lee Kuan Yew, dass das beachtliche Wachstum seines Landes in den letzten 30 Jahren angeblich nicht ohne die strengen Einschränkungen von politischen Rechten möglich gewesen wäre. Andere haben auf die erfolgreichen Wirtschaftsreformen der Volksrepublik China verwiesen und sie mit dem wirtschaftlich weniger erfolgreichen, aber demokratischeren Russland verglichen. Auch herrsche in manchen Demokratien (beispielsweise in Lateinamerika) eine ähnliche Machtstruktur wie in autoritären Regimes.[17]

Als weiteres Argument gegen die Auffassung, dass Demokratie wachstumsförderlich sei, ist, dass Demokratie Investitionen unterminieren könnte, indem sie Wünsche nach unmittelbarem Konsum deutlich ansteigen ließe.[18]

So kann der Schluss gezogen werden, dass eine Demokratisierung (z. B. politische Rechte, Bürgerrechte oder freie Presse) eine verbesserte Regierung nicht zwangsweise nach sich zieht. Rivera-Batiz (2002) bestätigt aus einer Analyse empirischer Daten zu 115 Ländern 1960-1990, dass Demokratie ein signifikanter Bestimmungsfaktor der totalen Faktorproduktivität nur dann ist, wenn demokratische Institutionen mit einer höheren Governance-Qualität (z. B. wenig Korruption, sichere Eigentumsrechte) einhergehen.[17]

Demokratie und Rechtsstaat

Die wesentlichen zwei Funktionen zur Erreichung und Wahrung von Freiheit und Sicherheit sind Demokratie (Selbstherrschaft des Volkes durch [Ab-]Wahl seiner Regierung) und Rechtsstaatlichkeit: nicht Willkür, sondern nachprüfbare Anwendung schriftlich niedergelegter Gesetze soll Macht an den Bürgerwillen binden und durch Gerichte überprüfbar machen.

Es ist unstrittig, dass Mehrheiten in einer Demokratie Gesetze verabschieden und deren Durchsetzung veranlassen können, die Minderheitenrechte verletzen oder sogar dem Rechtsgedanken an sich zuwider handeln; Demokratie als äußere Form schützt nicht vor Entgleisungen, bewahrt nicht davor, dass die Mehrheit eine Minderheit unterdrückt oder zum Krieg ruft.

Es wurde in Philosophie und Staatstheorie oft diskutiert (mehr als abstraktes Denkmodell denn als Empfehlung für die Praxis): Wenn die Rechtsstaatlichkeit als gesichert angesehen werden könnte – ob dann Demokratie noch ein zwingendes Staatselement sein müsse?

Als sicher wird angesehen, dass Demokratie allein keinen Zustand der Freiheit und Sicherheit herstellen kann, weil das Misstrauen aller gegen allen durch die formalen Bestimmungen von Wahl, Regierungsbildung, etc. allein nicht beseitigt werden kann. Nur das Vertrauen in die Institutionen kann gegenseitiges Misstrauen abbauen und allseitiges Vertrauen wachsen lassen.

Rechtsstaatlichkeit schafft Institutionen und Verfahren, die ihrerseits Vertrauen bilden und Macht an Recht binden.

Demokratie als Sphäre der Politik lebt vom Meinungsstreit; der Rechtsstaat mit seinen Rechtsstreitigkeiten lebt vom Glauben an die Legitimität des Gesetzes und von der Treue gegenüber Recht und Verfassung.

Für wirtschaftliche Entscheidungen spielen die Beständigkeit der Rechtsordnung und die Vorhersehbarkeit bestimmter Entwicklungen (z. B. Steuergesetzgebung) eine große Rolle; Investoren suchen für langjährige und kapitalintensive Unternehmungen gerne eine Umgebung, die als berechenbar und sicher angesehen werden kann.

Dies führt nicht selten dazu, dass Rechtssicherheit völlig losgelöst von Demokratie akzeptiert wird. So ist das Engagement deutscher Unternehmen im vormals burischen Südafrika (Rassentrennung, Apartheid) oder im post-maoistischen China (kapitalistische Reformen bei totalem Herrschaftsanspruch der kommunistischen Partei) immer wieder kritisiert worden.


Irrationale und ignorante Wähler

Seit Milton Friedman haben Ökonomen die Effizienz der Demokratie stark kritisiert. Die Kritik basiert auf der Annahme des ignoranten bzw. irrationalen Wählers. Argumentiert wird, dass Wähler bezüglich vieler politischer Themen, insbesondere ökonomischer, schlecht informiert seien und auch in ihnen besser bekannten Feldern systematischen Verzerrungen unterliegen würden. Bezüglich Ursachen und Folgen der Ignoranz von Wählern prägte Anthony Downs bereits 1957 die Idee der rationalen Ignoranz. In seinem Modell wägen Wähler den Kosten und den Nutzen der politischen Informationsbeschaffung und Wahlbeteiligung ab, was aus einer gesellschaftlichen Perspektive des Gemeinwohls wegen fehlendem Einfluss auf das Ergebnis zu irrationalen politischen Entscheidungen oder auch Nichtwählen führt.[19] Mancur Olson (1965) benennt die Tendenz in der Demokratie von handlungsfähigen, gut organisierten Interessengruppen zur politischen Einflussnahme (besonders sogenannter „privilegierter Gruppen“ von geringer Größe und mit Sonderinteressen wie z. B. Milchbauern, Stahlproduzenten oder Pilotengewerkschaften), die sich daraus ergibt, was Einzelne bereit sind dafür oder dagegen einzusetzen. Die große Mehrheit der Wähler entwickelt rationale Ignoranz, da der Einzelne nur zu einem jeweils sehr geringen Teil von einer rationalen Politik persönlich profitieren kann oder eine irrationale Politik finanzieren würde (z. B. Agrarsubvention) und sich daher nicht organisiert. Es kommt daher gar nicht erst zu einer Politik, die den Interessen der verschiedenen Mehrheiten als Ganzes am besten dient.[20] Daniel Kahneman, Amos Tversky (1982) und andere Vertreter der Verhaltensökonomik zeigten, dass Menschen eine Tendenz zum Status quo aufweisen, was in demokratischen Wahlen gesamtgesellschaftlich positive politische Reformen behindern könnte.

Empirische Befunde zur Ignoranz von Wählern gibt es seit Jahrzehnten. Häufig interessieren sich Wähler (allerdings von Land zu Land unterschiedlich stark ausgeprägt) wenig oder gar nicht für Politik und wissen auf vielen wichtigen Feldern nicht, wofür einzelne Parteien stehen. Nur 29 % der erwachsenen US-Amerikaner kennen den Namen ihres Kongressabgeordneten, nur 24 % kennen den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten. Da Wähler nicht egoistisch wählen, sondern mit Blick auf das soziale Wohl, könnte diese Ignoranz über Politikzusammenhänge zum Problem werden.[21]

Der Ökonom Donald Wittman (1997) hat versucht, diese Kritik zu entkräften. Er argumentiert, dass Demokratie effizient sei, solange Wähler rational, Wahlen wettbewerblich, und politische Transaktionskosten gering sind. Mangelnde Information führe nicht zu Verzerrungen, da sich unter der Prämisse des rationalen Wählers Fehler im Durchschnitt ausgleichen würden.[22]

Laut manchen empirischen Befunden sind Wähler jedoch häufig irrational. Das Problem sei also nicht mangelnde Information, sondern systematisch verfehlte Interpretation von Informationen. So gibt es Nachweise für systematische Meinungsverschiedenheiten zwischen Experten und Laien. Beispielsweise halten Laien Paracelsus Grundsatz „Allein die Menge macht das Gift“ deutlich öfter für falsch als Naturwissenschaftler, und im Vergleich zu Wirtschaftswissenschaftlern unterschätzen Laien den Nutzen des Handels. Zweitens lassen sich auch innerhalb der Öffentlichkeit sich widersprechende Meinungen finden. So glauben etwa die Hälfte der US-Bürger, dass Gott die Menschen erschaffen habe oder dass Astrologie wissenschaftliche Erkenntnisse liefert. Wären die Bürger rational und wahrheitssuchend, könnten sich solche fundamentalen Meinungsunterschiede innerhalb der Bevölkerung nicht ergeben.[21][23]

Joseph Schumpeter schrieb zum Verhalten der Menschen im Bezug auf politische Angelegenheiten:

„“Thus the typical citizen drops down to a lower level of mental performance as soon as he enters the political field. He argues and analyzes in a way which he would readily recognize as infantile within the sphere of his real interests…”“

Joseph Schumpeter: Capitalism, Socialism and Democracy, 1942

Zur Lösung der Demokratieprobleme gibt es seitens Bryan Caplan den Ansatz, mehr Entscheidungen aus der öffentlichen in die private Sphäre zu verlagern. Robin Hanson schlägt eine Futarchie vor, in der mehr Entscheidungen auf Prognosemärkten getroffen werden. Der Philosoph Jason Brennan befürwortet eine moderate Epistokratie, in der das Wahlrecht ausreichend kompetenten Bürgern vorbehalten wird.

Lobbyarbeit

Anne O. Krueger (1974) kritisierte, dass in Demokratien Unternehmen Ressourcen von ihrem produktiven Gebrauch in Lobbyarbeit umlenken, um Politische Renten zu erhalten, beispielsweise in Form von Protektionismus.

Kurzfristigkeit

Modernen Demokratien wird auch kurzfristiges Denken vorgeworfen. Speziell kritisiert werden institutionelle Mängel mit ökologischen Problemen umzugehen, die meist langfristig sind. Im Zentrum der Kritik stehen die kurzen Entscheidungshorizonte. So werden Entscheidungen meist nach 4 bis 5 Jahren bewertet (Ende der „Legislaturperiode“). Deshalb – so die Kritik – würden Entscheidungen, die sich anfänglich negativ auswirken und erst später Vorteile entfalten würden, meist nicht getroffen.[24]

Medien

Medien gelten für eine funktionsfähige und freiheitliche Demokratie als essentiell. Sie erfüllen entscheidende Funktionen wie Kontrolle der politischen Abläufe und Informationsvermittlung. Damit diese Funktionen wahrgenommen und objektiv ausgeführt werden können, müssen die Medien jedoch unabhängig sein.

Da Massenmedien meinungsbildend wirken, können sie Einfluss auf die Bevölkerung, und damit auf die Politik, nehmen. Dies kann auch problematische Gestalt annehmen, wenn z. B. Medien das politische Klima und die politischen Entscheidungen in einem Land bestimmen („Mediendemokratie“). Andererseits können politische Akteure auch Einfluss auf die Medien nehmen und so die Wählenden manipulieren. Des Weiteren wird die Motivation der Medien kritisiert. Die Profitorientierung der Medien führt oft zum Primat der Einschaltquoten über objektiver Berichterstattung. „Skandalisierung, Dramatisierung und Personalisierung lassen Argumente und politische Positionen zurücktreten.“[25]

Mehrheitsprinzip

Die Demokratie kann die Freiheit des Individuums unterdrücken, ähnlich wie in Diktaturen. Mehrheitsentscheidungen können zur Benachteiligung von Individuen führen, die nicht zu dieser Mehrheit gehören. Alexis de Tocqueville bezeichnete diese Problematik als „Diktatur der Mehrheit“.[26]

Zudem kritisiert die partizipatorische Demokratietheorie, dass zu wenig Mitentscheidungs- und Selbstverwirklichungsmöglichkeiten in der modernen Demokratie gegeben sind. Deshalb stellt das Grundprinzip des Minderheitenschutzes, das Teil des wichtigen Freiheitskonzeptes des Pluralismus ist, den Ausgleich gegenüber dem Mehrheitsprinzip dar. Im real-politischen Kontext wird dieser beispielsweise durch die sogenannte Ständemehr in der Schweiz dargestellt: Neben der Mehrheit der Stimmen muss auch die Mehrheit der Kantone (Stände) eine Verfassungsänderung befürworten (bei Gesetzesänderungen gilt das einfache Volksmehr).

Philosophische Kritik

Aristoteles zählt die Demokratie zu einer der drei „entarteten“ Verfassungen, in denen die Regierenden nur ihrem Eigennutz dienen. So beschreibt er die Demokratie als eine Herrschaft der vielen Freien und Armen zur Lasten der Tüchtigen und Wohlhabenden, da diese aufgrund ihrer Mehrheit die Politik bestimmen.[27]

Politische Instabilität

Neuerdings wird Demokratie dafür kritisiert, zu wenig politische Stabilität aufzuweisen. Dies sei dadurch zu erklären, dass häufig wechselnde Regierungen den institutionellen und rechtlichen Rahmen schnell veränderten. Unter anderem soll sich dieser Umstand negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken, da ökonomische Investitionen einen kalkulierbaren politischen Rahmen bevorzugen.[28] Manche politischen Analysen kommen deshalb zu dem Schluss, dass Demokratie für die ökonomische Entwicklung wenig entwickelter Länder unpassend ist.[29]

Auf der anderen Seite betonen andere politische Analysen, dass Demokratien sich zwar verändern, jedoch nicht so drastisch wie z. B. Diktaturen.[30] Gestützt wird diese Aussage auch dadurch, dass Demokratie Mehrheitsentscheidungen benötigt und deshalb meist zu einem Kompromiss neigt.

Selbstüberforderung

Politische Akteure überbieten sich im Wahlkampf häufig mit Versprechungen, um die Stimmen der Wählenden zu gewinnen. Überzogene Versprechungen können jedoch selten umgesetzt werden. Zusätzlich vermeiden es politische Akteure ihre Versprechungen zu korrigieren, da sie Verlust von Wählerstimmen befürchten. „Die Demokratie steht so immer in der Gefahr, sich selbst zu überfordern, die Bürgerinnen und Bürger zu enttäuschen und deshalb Vertrauen und Zustimmung zu verlieren.“[31]

Siehe auch

Literatur

Einführung und Geschichte im Überblick

  • Luciano Canfora: Eine kurze Geschichte der Demokratie: Von Athen bis zur Europäischen Union. Köln 2006, ISBN 3-89438-350-X. (Umstrittene Überblicksdarstellung.)
  • Werner Conze, Reinhart Koselleck, Hans Maier, Christian Meier, Hans Leo Reimann: Demokratie. In: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Hrsg. von Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck, Bd. 1, Stuttgart 1972, S. 821–899. (Grundlegende Erläuterung des Demokratiebegriffs von der Antike bis in die Moderne, einschließlich Literaturangaben.)
  • Robert Alan Dahl: On Democracy. Yale University Press, New Haven, London 2000, ISBN 0-300-08455-2.
  • Robert Alan Dahl: Politische Gleichheit. Ein Ideal?. Hamburger Edition, Hamburg 2006 (Originaltitel: On political equality, übersetzt von Barbara Steckhan, Thomas Wollermann, Gabriele Gockel), ISBN 978-3-936096-72-9 (Inhaltsverzeichnis).
  • Karl Mittermaier, Meinhard Mair: Demokratie – Die Geschichte einer politischen Idee von Platon bis heute. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, ISBN 3-534-80181-4.
  • Hans Vorländer: Demokratie. Beck Wissen, München 2003. (Knappe Einführung in die Thematik.)

Geschichte der griechischen Demokratie

  • Jochen Bleicken: Die athenische Demokratie. 4. Aufl. Paderborn 1995. (Standardwerk zur athenischen Demokratie.)
  • Konrad H. Kinzl (Hrsg.): Demokratia. Der Weg zur Demokratie bei den Griechen. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, ISBN 3-534-09216-3.
  • Christian Meier: Die Entstehung des Politischen bei den Griechen. Frankfurt a.M. 1980. (Grundlegende Darstellung zur Entwicklung der politischen Ideen im 6. und 5. Jahrhundert v. Chr.)

Demokratietheorien im Vergleich

Aktuell diskutierte Arbeiten und Themen

  • Wolfgang Abendroth: Zum Begriff des demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In: Ders.: Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie. Neuwied 1967, S. 109-138.
  • Jörg Bergstedt: Demokratie. Die Herrschaft des Volkes. Eine Abrechnung. SeitenHieb Verlag, Reiskirchen 2006, ISBN 978-3-86747-004-9.
  • Bryan Caplan: The Myth of the Rational Voter: Why Democracies Choose Bad Policies. Princeton, NJ: Princeton University Press, 2007. ISBN 0-691-13873-7
  • Alex Demirovic: Demokratie in der Wirtschaft. Münster 2007.
  • Alex Demirovic: Demokratie und Herrschaft. Aspekte kritischer Gesellschaftstheorie. Münster 1997.
  • Johannes Heinrichs: Revolution der Demokratie. Eine Realutopie für die schweigende Mehrheit. Maas, Berlin 2003, ISBN 3-929010-92-5.
  • Philipp Jurschitz: Demokratie Dynamisch. Demokratische Strukturen in Wirtschaft und Gemeinde. Braumüller Verlag, Wien 2008, ISBN 978-3-7003-1647-3.
  • Robert D. Putnam, Robert Leonardi, Raffaella Nanetti: Making Democracy Work. Civic Traditions in Modern Italy. Princeton University Press, Princeton 1994, ISBN 0-691-03738-8
  • Pierre Rosanvallon: Demokratische Legitimität. Unparteilichkeit - Reflexivität - Nähe, aus dem Französischen von Thomas Laugstien; Hamburger Edition, Hamburg 2010 ISBN 978-3-86854-215-8
  • Susanne Spindler, Iris Tonks (Hg.): AusnahmeZustände. Krise und Zukunft der Demokratie. Münster/Duisburg 2007, ISBN 978-3-89771-744-2.
  • Jan-Felix Schrape: Neue Demokratie im Netz? Eine Kritik an den Visionen der Informationsgesellschaft. transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1533-3

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Demokratie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Demokratie – Zitate

Einzelnachweise

  1. Christian Meier: Die Entstehung des Politischen bei den Griechen. Frankfurt a.M. 1980, besonders S. 51 ff.
  2. Der vollständige Text der Verfassung findet sich auf Französisch in Wikisource.
  3. Daniel Eisenmenger: “Die vergessene Verfassung Korsikas von 1755 – der gescheiterte Versuch einer modernen Nationsbildung”, in: GWU 61 (2010), H. 7/8, S. 430-446.
  4. Heinz Lippuner: Demokratie aus indianischer Hand? Unsere Bundesverfassung und das Great Law of Peace der Irokesen-Konföderation. Aus: Kleine Schriften des Museumsvereins Schaffhausen, 99/5.
  5. Jörg-Detlef Kühne: in: Ergänzbares Lexikon des Rechts, Gruppe 5 – Staats- und Verfassungsrecht, Stand: 1996, ISBN 3-472-10700-6.
  6. sog. „Beteiligungshaushalt“ oder „Bürgerhaushalt“
  7. Vom_Rand_zur_Mitte.pdf
  8. Werner A. Perger: Stunde der Rattenfänger. In: Die Zeit vom 18. Januar 2009. Zeit-Archiv
  9. Till Bastian in: Publik-Forum, Nr. 23 v. 1. Dezember 2006
  10. „Demokratie erweist sich in diesem Fall, ganz im Gegensatz zur Theorie, als Modernisierungsnachteil – in der komplexen Welt moderner Gesellschaften geht etwas nur dann schnell, wenn keine Rücksicht auf etwaige Nachteile für eventuell Betroffene genommen werden muss. So einfach ist das.“ (Harald Welzer: Auf dem Müllhaufen der Geschichte. Spiegel online, 29. November 2008)
  11. Wolfgang Storz in: Publik-Forum, Nr. 6 v. 23. März 2007
  12. Zukunft des öffentlichen Dienstes – öffentlicher Dienst der Zukunft, Bericht der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen eingesetzten Kommission, Düsseldorf 2003.
  13. Das Menschenrecht Hermann Brochs
  14. Barber, in: Amin Pongs (Hg.), In welcher Welt wollen wir leben? Natürlichkeit und Demokratie in Zeiten der Globalisierung, Bd. 1, München 2003, S. 260
  15. Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. 1795.
  16. Dietmar Herz: Die Amerikaner im Irak. In: Online-Magazin der Berliner Republik. 4/2007. [1] (Abgerufen am 28. Juni 2009.)
  17. a b c d Rivero-Batiz, F. (2002): Democracy, Governance and Economic Growth: Theory and Evidence. Review of Development Economics, Vol. 6, Nr. 2, S. 225–247.
  18. Przeworski, A. & Limongi, F. (1993): Political Regimes and Economic Growth. The Journal of Economic Perspectives, Vol. 7, Nr. 3, S. 51–69.
  19. Donald P. Green, Ian Shapiro, Rational Choice, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1999, S. 18-19
  20. Mancur Olson, Macht und Wohlstand: kommunistischen und kapitalistischen Diktaturen entwachsen, Mohr Siebeck, 2003, S. 97
  21. a b Hanson, Robin (2007): Shall We Vote on Values, But Bet on Beliefs?
  22. Bryan Caplan: From Friedman to Wittman: The Transformation of Chicago Political Economy (April 2005). PDF-Fassung
  23. Caplan, Bryan (2002): Systematically Biased Beliefs About Economics: Robust Evidence of Judgemental Anomalies from the Survey of Americans and Economists on the Economy. Economic Journal 112, pp.433-458.
  24. Dennis Meadwos: World Resources Forum 2009, Davos
  25. Hans Vorländer, 2004, Informationen zur politischen Bildung (Heft 284)
  26. Tocqueville, Alexis de: Über die Demokratie in Amerika, München, Deutscher Taschenbuch Verlag 1984
  27. 1. Staatsformenlehre
  28. Bleischwitz/Pfeil, Globale Rohstoffpolitik, 2009
  29. BBC News
  30. Jared Diamonds, „How Societies fail and sometimes suceed“, 2005
  31. Hans Vorländer, 2004, Informationen zur politischen Bildung (Heft 284)

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