- Schlosshauptmann
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Der Schlosshauptmann war der Titel einer Hofcharge, die als Ehrenamt verliehen wurde.
Der Titel Schlosshauptmann wurde als eine Umwandlung der vorher bestehenden Charge der Burgvögte angesehen. In Preußen und in den norddeutschen Staaten wurde er typischerweise älteren Kammerherren verliehen und gewährte den Inhabern eine Stellung, die dem Rang nach direkt unter dem Ober-Hofchargen stand. Die Zahl der Stellen war nicht festgelegt. Sie war nominell an die Schlösser des Herrscherhauses geknüpft, ohne dass allerdings eine Dienstpflicht damit verbunden war.
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