Schlussrechnung

Schlussrechnung

Eine Schlussrechnung ist eine Rechnung, mit der eine abschließende Abrechnung einer Geldforderung unter Einbeziehung von vorläufigen Rechnungen (Abschlagsrechnungen oder ähnlichem) vorgenommen wird. Der Sprachgebrauch ist jedoch nicht einheitlich; so spricht das Umsatzsteuergesetz insoweit von Endrechnung (vgl. § 14 Abs. 5 UStG).

Der Begriff Schlussrechnung wird häufig benutzt bei Werkverträgen und insbesondere Bauverträgen. Bei Bauverträgen treffen die Vertragsparteien häufig besondere Vereinbarungen, z.B. durch Einbeziehung von § 14 Abs. 3 und § 16 Abs. 3 VOB/B.

Teilschlussrechnung

Als Teilschlussrechnung bezeichnet man eine Schlussrechnung für einen abgrenzbaren Teil der Sachleistung. Sie steht somit im Gegensatz zur Abschlagsrechnung nicht unter dem Vorbehalt einer endgültigen Abrechnung.

Schlusszahlung

Die Schlusszahlung ist die auf die Schlussrechnung folgende Zahlung. Die Parteien können vereinbaren, dass die Schlusszahlung Nachforderungen ausschließt (vgl. z.B. § 16 Abs. 3 VOB/B).

Literatur

  • Horst Locher: Das private Baurecht. Rdnr. 331-346. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-48523-5.
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Synonyme:

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  • Schlussrechnung — Schlussrechnung …   Deutsch Wörterbuch

  • Schlussrechnung — Schlussrechnung,die:1.⇨Bilanz(1)–2.dieS.aufstellen:⇨abrechnen(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Schlussrechnung — Bilanz; Abrechnung; Rechnung; Ausgleich * * * Schlụss|rech|nung 〈f. 20〉 1. Dreisatzrechnung 2. Rechnung als Abschluss einer Vermögensverwaltung * * * Schlụss|rech|nung, die: 1. (Rech …   Universal-Lexikon

  • Schlussrechnung — im ⇡ Insolvenzverfahren Form der Rechenschaftslegung des ⇡ Insolvenzverwalters bei Beendigung seines Amtes gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO). Inhalt: Tätigkeitsbericht, Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben; die Sch. muss an… …   Lexikon der Economics

  • Schlussrechnung — Schlụss|rech|nung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Abrechnung — Schlussrechnung; Bilanz; Rechnung; Ausgleich; Berechnung; Zinsrechnung; Faktur (veraltet); Prozentrechnung; Faktura (österr., schweiz.) (veraltet); …   Universal-Lexikon

  • VOB/B — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Teilabnahme — Die Bauabnahme ist in der Bauordnung der Übergang von der Ausführung in die Nutzungsphase. Zu unterscheiden ist die: öffentlich rechtliche Bauabnahme. Bei der die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften in baurechtlichen und… …   Deutsch Wikipedia

  • abrechnen — absetzen; abziehen; subtrahieren; eine Rechnung stellen; liquidieren; Geld einnehmen; Kasse machen (umgangssprachlich) * * * ab|rech|nen [ aprɛçnən], rechnete ab, abgerechnet: 1. <tr.; hat abziehen …   Universal-Lexikon

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