- Schonmaß
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Das Schonmaß, auch Mindestmaß, in Österreich Brittelmaß, bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Länge, die ein Fisch (oder auch Krebstiere) mindestens aufweisen muss (müssen), damit er vom Fischer dem Gewässer entnommen werden darf. Durch Schonmaße soll sichergestellt werden, dass ein Fisch die Möglichkeit hat, sich mindestens einmal in seinem Leben fortzupflanzen, um so den Bestand zu erhalten. Die Werte sind von Fischart zu Fischart unterschiedlich - sie richten sich nach dem Wachstum der einzelnen Arten bis zur Geschlechtsreife und dem mengenmäßigen Bestand der Fischart. Da Fischereirecht Ländersache ist, variieren die Vorschriften ebenfalls.
Die Länge eines Fisches wird ermittelt, indem ihn der Angler von der Maulspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse misst. Weist ein gefangener Fisch das vorgeschriebene Schonmaß nicht auf, sollte ihn der Angler schonend im Sinne seiner Fischerprüfung behutsam in das jeweilige Gewässer zurücksetzen.
Siehe auch
Kategorie:- Fischereirecht (Deutschland)
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