Schonzeit

Schonzeit

Die Schonzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem Fang und Tötung von Wild durch das Jagdgesetz verboten sind. Für Tiere, die nicht dem Jagdgesetz unterstellt sind, gibt es keine Schonzeiten (Schädlinge) oder ein generelles Fang- und Tötungsverbot (geschützte Tiere), soweit nicht übergeordnete Gründe Fang oder Tötung durch sachkundige Personen erforderlich machen.

Je nach Art, sind Beginn und Dauer der Schonzeit unterschiedlich festgelegt. Sie umfasst regelmäßig und mindestens die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungen, oft auch die Paarungszeit. Sie ist nicht zwingend für beide Elternteile vorgesehen: Ist ein Elternteil (meist das männliche Tier) für die Aufzucht des Jungtieres nicht erforderlich, so ist oft die Schonzeit für dieses Tier eine andere (Beispiel: Beim Rehwild darf der Rehbock, das männliche Tier, bejagt werden, während das weibliche Tier das oder die Jungen noch aufzieht). Sind bei bestimmten Wildarten die Geschlechter nicht einwandfrei zu differenzieren, gilt die Schonzeit stets für beide Geschlechter (z. B. Kaninchen).

Von der Vorschrift, Wild während der Zeit von Geburt und Aufzucht der Nachkommen mit Fang und Tötung zu verschonen, kann abgewichen werden, wenn die natürlichen Verhaltensweisen dieser Tiere unverhältnismäßig große Schäden verursachen (könnte). Dies gilt insbesondere für das Kaninchen, das Deiche, die dem Küstenschutz dienen, durch seine Grabetätigkeit schwer schädigen kann. Die Aufhebung der Schonzeit wird in solchen Fällen durch ein Gesetz geregelt.

Die Schonzeit dient, wie das Schonmaß in der Fischerei, der Arterhaltung und soll darüber hinaus verhindern, dass Jungtieren die zur Aufzucht notwendigen Eltern genommen werden, was meist den Tod der Jungtiere zur Folge hat (Verhungern durch ausbleibende Versorgung mit Muttermilch oder sonstiger Nahrung).

Fischerei

In der Fischerei bezeichnet man allerdings als Schonzeit die Zeitspanne, in welcher die jeweiligen Fischarten laichen. Die Laichzeit ist von Art zu Art unterschiedlich, darum variieren die Schonzeiten über das ganze Jahr. Während dieser jeweiligen Schonzeit darf keine laichende Art dem Gewässer entnommen werden. Sie muss schonend wieder dem Gewässer übergeben werden.

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  • Schonzeit — (Hegezeit), die gesetzlich festgestellte Frist, innerhalb der nutzbares Wild nicht abgeschossen werden darf. Die Bemessung der S. richtet sich nach dem Verlauf des Fortpflanzungsgeschäfts, ist aber in den einzelnen Staaten verschieden. Einige… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schonzeit — Schonzeit, Hegezeit, die bestimmte Zeit im Jahr, für welche die Jagd auf gewisse Tiere, sowie der Fang gewisser Fische gesetzlich verboten ist; Gegensatz Schuß und Fangzeit [s. Beilage: ⇒ Abschußzeiten des Wildes, bei Jagd] …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schonzeit — Schon|zeit 〈f. 20〉 Zeit, während deren jagdbares Wild nicht erlegt werden darf, bes. zur Schonung des Nachwuchses; Sy Hegezeit; Ggs Schusszeit ● seine Schonzeit ist vorbei 〈fig.〉 * * * Schon|zeit, die (Jagdw.): Zeitraum im Jahr, in dem eine… …   Universal-Lexikon

  • Schonzeit — Scho̲n·zeit die; 1 ein Zeitraum im Jahr, in dem man bestimmte Tiere nicht jagen darf <eine Tierart hat Schonzeit; für eine Tierart ist Schonzeit> 2 eine Zeit, in der jemand (z.B. ein Berufsanfänger) Fehler machen darf, ohne scharf… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Schonzeit — die Schonzeit, en (Aufbaustufe) Zeitraum, in dem Fang und Tötung von Wild durch das Jagdgesetz verboten sind Beispiel: Rehe haben von Februar bis Mitte September Schonzeit …   Extremes Deutsch

  • Schonzeit für Füchse — Filmdaten Originaltitel Schonzeit für Füchse Produktionsland Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Schonzeit, die — Die Schonzeit, plur. die en, diejenige Zeit, zu welcher das Wild, die Wiese oder ein Wald geschonet wird, d.i. wo das Wild nicht gejaget, die Wiese und der Wald aber nicht mit dem Viehe betrieben wird; die Hägezeit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Schonzeit — Schon|zeit (Jägersprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

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