- Schriftsässigkeit
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Schriftsässigkeit, auch (kanzlei)schriftsässig, ist die frühere Bezeichnung für Grundherrschaften (wie zum Beispiel Rittergüter), deren Besitzer unter den obern Landesgerichten als erster Instanz standen, im Gegensatz zu den amtssässigen Rittergütern (Amtssassen), deren Besitzer das Amt, in dessen Bereich sie gelegen, als erste Instanz anzuerkennen hatten.
Die Schriftsässigkeit war an das Gut und nicht an die Person des Grundherrn gebunden.[1]
Einzelnachweise
Weblinks
- Amtsassii, Amtsassen. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 1, Leipzig 1732, Spalte 1814–1816. (Unterschied zwischen Amtssässigkeit und Schriftsässigkeit)
- Schriftsässigkeit. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 14, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, S. 633.
Siehe auch
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