Amtssässig

Amtssässig

Schriftsässigkeit, auch (kanzlei)schriftsässig, ist die frühere Bezeichnung für Grundherrschaften (wie zum Beispiel Rittergüter), deren Besitzer unter den obern Landesgerichten als erster Instanz standen, im Gegensatz zu den amtssässigen Rittergütern (Amtssassen), deren Besitzer das Amt, in dessen Bereich sie gelegen, als erste Instanz anzuerkennen hatten.

Die Schriftsässigkeit war an das Gut und nicht an die Person des Grundherrn gebunden.[1]

Einzelnachweise

  1. Hauptstaatsarchiv Dresden

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