Schuld — Schuld … Hochdeutsch - Plautdietsch Wörterbuch
schuld — [ʃʊlt]: in der Wendung [an etwas] schuld sein: [an etwas] die Schuld haben, [für etwas] verantwortlich sein: er ist schuld [an dem ganzen Unheil]. * * * schụld 〈Adj.; nur präd. u. adv.; Kleinschreibung in Verbindung mit den Verben „sein“,… … Universal-Lexikon
Schuld — [ʃʊlt], die; , en: 1. <ohne Plural> das Verantwortlichsein für einen unheilvollen, strafwürdigen, bestimmten Geboten o. Ä. zuwiderlaufenden Vorgang, Tatbestand: er trägt die Schuld am wirtschaftlichen Zusammenbruch; sie fühlt sich frei von… … Universal-Lexikon
Schuld — an etwas tragen: etwas Negatives, eine falsche Entwicklung, einen Unfall, ein Unglück verursacht haben. Die Schuld bei sich selbst suchen müssen: für etwas die Verantwortung übernehmen müssen, vor sich selbst ehrlich sein und sich etwas… … Das Wörterbuch der Idiome
Schuld — Schuld: Als altgerm. Substantivbildung zu dem unter ↑ sollen behandelten Verb bezeichnet mhd. schulde, schult, ahd. sculd‹a›, niederl. schuld, aengl. scyld, schwed. skuld zunächst die rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung (Abgabe, Dienst,… … Das Herkunftswörterbuch
Schuld — Sf std. (8. Jh.), mhd. schulde, schult, ahd. sculd(a), as. skuld Stammwort. Aus g. * skuldi f. Schuld , auch in anord. skyld, ae. scyld, afr. skelde. Verbalabstraktum zu dem in sollen vorliegenden Verb. Dessen Ausgangsbedeutung ist schulden , so… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
schuld — Adj std. (15. Jh.) Stammwort. Aus dem Substantiv in prädikativer Stellung hervorgegangen. Dabei ist schwz. tschuld wohl nicht Rest des Artikels oder falsche Ablösung aus ist schuld, sondern Rest der Präposition ze zu . deutsch io … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Schuld — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Auch: • Schulden • Fehler Bsp.: • Ich konnte meine Schulden nicht bezahlen. • Es war nicht seine Schuld … Deutsch Wörterbuch
schuld — Adv. (Grundstufe) für etw. verantwortlich Beispiel: Wer ist schuld daran? … Extremes Deutsch
Schuld — Schuld, 1) die Urheberschaft eines Übels, insofern damit zugleich die Verpflichtung entweder zum Ersatz od. zur Erduldung eines vergeltenden Übels (einer Strafe) verbunden ist. Es liegen dabei immer entweder stillschweigend od. ausdrücklich… … Pierer's Universal-Lexikon