Verschulden

Verschulden
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Das zivilrechtliche Verschulden (auch Verschuldung, früher: culpa) bestimmt die subjektive Vorwerfbarkeit eines Erfolges. Die Verschuldensformen sind Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276 Abs. 1 S. 1 BGB). Außerhalb des Deliktsrechts spricht man meist von Vertretenmüssen. Im Strafrecht dagegen heißt die entsprechende Wertungsstufe Schuld (u.a. § 46 Abs. 1 S. 1 StGB).

Das Deliktsrecht (vgl. etwa § 823 BGB) ist „zivilrechtgewordenes Strafrecht“, freilich auf dem Stand der Strafrechtswissenschaft, den diese bei Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches erreicht hatte. Die Prüfungsreihenfolge entspricht daher dem damals im Strafrecht herrschenden Verständnis: Vorsatz und Fahrlässigkeit gelten als Schuldformen, nicht wie im heutigen Strafrecht als Bestandteile des subjektiven Tatbestands.

Das Verschulden setzt Verschuldens- beziehungsweise Deliktsfähigkeit voraus. Altersmäßig wird in Deutschland bei der Deliktsfähigkeit nach § 828 BGB differenziert: Für unerlaubte Handlungen muss der Schädiger bereits das 7. Lebensjahr, bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen oder Schienen- oder Schwebebahnen mindestens das 10. Lebensjahr vollendet haben. Die Verschuldensfähigkeit ist für Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre sind, im Strafrecht stets ausgeschlossen (§ 19 StGB). Für besondere Fälle kann auch Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) vorliegen.

Für eigenes, freilich vermutetes Verschulden haftet, wer einen Verrichtungsgehilfen bestellt, der einem anderen einen Schaden verursacht. Das Verschulden anderer kann aber auch zugerechnet werden: So sieht das Bürgerliche Recht in § 278 BGB vor, dass das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen dem Geschäftsherrn zugerechnet wird. Juristische Personen haften gegebenenfalls über § 31, § 89 BGB für das Verschulden ihrer Organe.

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  • Verschulden — Verschulden, verb. regul. act. 1. Mit Schulden, d.i. andern schuldigen Geldsummen, beladen. Cajus hat seine Güter sehr verschuldet. Am üblichsten ist es in dieser Bedeutung in dem Mittelworte. Verschuldet seyn, viele Schulden haben. Ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Verschulden — Verschulden, schuld sein an etwas, etwas verursacht haben. In Verschulden und infolgedessen regelmäßig haftbar ist, wer mit Willen (vorsätzlich) oder aus Fahrlässigkeit rechtswidrig handelt. Fahrlässig handelt nach § 276 des Bürgerlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • verschulden — V. (Mittelstufe) die Schuld an einem Vorfall tragen Beispiele: Wer hat den Unfall verschuldet? Der Torwart hat das Tor verschuldet. verschulden V. (Aufbaustufe) Verbindlichkeiten eingehen Synonym: Schulden machen Beispiel: Er verschuldete sich… …   Extremes Deutsch

  • Verschulden — ↑Culpa …   Das große Fremdwörterbuch

  • verschulden — ver|schul|den [fɛɐ̯ ʃʊldn̩], verschuldete, verschuldet: 1. <tr.; hat in schuldhafter Weise bewirken, die Schuld für etwas tragen: den Unfall hatte er verschuldet; sie hat ihr Unglück selbst verschuldet. Syn.: schuld sein an, schuldig sein an,… …   Universal-Lexikon

  • verschulden — anrichten, anstiften, auf dem Gewissen haben, auslösen, bedingen, bewirken, die Schuld tragen, heraufbeschwören, herbeiführen, hervorbringen, hervorrufen, Schuld haben, schuldig sein, sorgen für, veranlassen, verantwortlich sein, verursachen;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verschulden — anrichten, anstiften, auf dem Gewissen haben, auslösen, bedingen, bewirken, die Schuld tragen, heraufbeschwören, herbeiführen, hervorbringen, hervorrufen, Schuld haben, schuldig sein, sorgen für, veranlassen, verantwortlich sein, verursachen;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • verschulden — ver·schụl·den1; verschuldete, hat verschuldet; [Vt] etwas verschulden an einem Unglück o.Ä. schuld sein: Er hat den Unfall selbst verschuldet ver·schụl·den, sich2; verschuldete sich, hat sich verschuldet; [Vr] sich verschulden Schulden machen:… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verschulden — 1. Es mags einer leicht verschulden, dass er den Leuten ins Maul kompt. – Petri, II, 287. 2. Was wir verschulden, müssen wir erdulden. 3. Wer am wenigsten verschuldet hat, der muss die Buss erlegen. – Petri, II, 681; Henisch, 572, 32. 4. Wer es… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Verschulden — Ver|schụl|den, das; s; ohne [sein] Verschulden …   Die deutsche Rechtschreibung

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