- Schutzgemeinschaft
-
Als Schutzgemeinschaft oder Schutzgenossenschaft bezeichnet man Verbindungen von Gewerbetreibenden und Kaufleuten, die den Zweck verfolgen, sich gegenseitig vor leichtsinnigen und böswilligen Schuldnern zu warnen und zu schützen.
Die erste derartige Gemeinschaft wurde in Deutschland 1864 in Dresden gegründet. Dieselbe führte später zu einem Verband der an verschiedenen Orten bestehenden Schutzgemeinschaft für Handel und Gewerbe, welcher später in Sachsen etwa 7000 Mitglieder zählte.
Die Schutzgemeinschaften teilen ihren Mitgliedern durch so genannte schwarze Listen, welche den Vereinsberichten als vertrauliche Beilagen beigefügt werden, die faulen Zahler zur Warnung mit.
Seit 1867 wurde auch ein Mahnverfahren eingeführt, indem jeder Schuldner, dessen Name von einem Mitglied zur Aufnahme in die Liste angemeldet ist, hiervon benachrichtigt und aufgefordert wird, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Die heute bedeutendste Schutzgemeinschaft ist die Schufa Holding AG, eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei.
Wikimedia Foundation.