Schwarzburg-Arnstadt

Schwarzburg-Arnstadt
Schwarzburg-Sondershausen
Wappen Flagge
Wappen von Schwarzburg-Sondershausen Flagge von Schwarzburg-Sondershausen
Lage im Deutschen Reich
Lage Schwarzburg-Sondershausens im Deutschen Kaiserreich
 
Landeshauptstadt Sondershausen
Regierungsform Monarchie, Republik
Staatsoberhaupt Fürst (bis 1918)
Dynastie Haus Schwarzburg
Bestehen 1599 - 1920
Fläche 862 km² (1910)
Einwohner 89.917 (1910)
Bevölkerungsdichte 104 Einwohner/km²
Entstanden aus Grafschaft Schwarzburg
Aufgegangen in Freistaat Schwarzburg-Sondershausen
Stimmen im Bundesrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen SS
Karte
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen

Schwarzburg-Sondershausen ist der Name eines Fürstentums in Thüringen, das 1599 zunächst als Grafschaft Schwarzburg-Arnstadt gebildet wurde, seit 1697 ein Fürstentum war und von 1716 bis 1918 die Bezeichnung Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen trug.

Die Gesamtfläche des Fürstentums betrug 862,1 km². Das Territorium war zerstückelt und gliederte sich in eine so genannte Oberherrschaft, bestehend aus den räumlich getrennten Bezirken Arnstadt und Gehren mit den beiden Enklaven Geschwenda und Rockhausen, sowie in eine Unterherrschaft mit den Bezirken Sondershausen, wo sich auch das Stammschloss Schloss Sondershausen befindet, und Ebeleben. Weitere wichtige Orte in der Oberherrschaft waren Masserberg, Großbreitenbach und Plaue sowie in der Unterherrschaft Greußen und Clingen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Geschichte des Fürstentums geht auf das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg zurück, die erstmals im 11. Jahrhundert erwähnt wurden. Durch Erbteilungen und Erwerbungen veränderte die Grafschaft Schwarzburg bis zum 16. Jahrhundert häufig ihre Gestalt. Nach dem Tod von Graf Günther XLI. im Jahre 1583 teilten seine beiden Brüder die Grafschaft Schwarzburg und bildeten ab 1584 die beiden Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt und Schwarzburg-Rudolstadt. Mit dem Stadtilmer Vertrag vom 21. November 1599 wurden die schwarzburgischen Territorien neu aufgeteilt. Die beiden Grafschaften und späteren Fürstentümer erhielten ihre Gestalt, wie sie bis 1920 im Wesentlichen unverändert blieben.

In den Jahrzehnten nach 1599 gab es weiter Erbstreitigkeiten. So teilten im Jahre 1681 die Grafen Christian Wilhelm und Anton Günther II., die bis dahin gemeinsam regiert hatten, das Land in eine Sondershäuser und eine Arnstädter Linie. 1713 schlossen beide schwarzburgische Hauptlinien einen Familienvertrag, durch welchen die Primogenitur eingeführt und weitere Teilungen des Landes untersagt wurden.

Zuvor waren beide Grafen in den Reichsfürstenstand erhoben und ihr Land zu einem unmittelbaren Reichsfürstentum erklärt worden. Kursachsen, das die Oberhoheit über Schwarzburg für sich in Anspruch nahm, gab in den Verträgen von 1699 und 1702 seine landesherrlichen Rechte gegen Geldentschädigung auf. Doch musste sich Schwarzburg 1719 zu einer jährlichen Zahlung von 7000 Talern verpflichten. Für Arnstadt wurde 1731 dem Herzog von Sachsen-Weimar eine jährliche Entschädigung von 3500 Thalern zugesichert.

1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei, nachdem es 1807 Mitglied des Rheinbunds geworden war und damit bis 1813 unter der Protektion Napoleons gestanden hatte. Ab 1816 gab es eine Verfassung des Landes und sollte 1830 durch eine ständische Verfassung abgelöst werden. Diese von Fürst Günther Friedrich Carl I. erlassene Verfassung erhielt aber keine Zustimmung im Land, und er musste sie 1831 wieder aufheben. Der junge Fürst Günther Friedrich Carl II. gab dem Land 1841 eine Verfassung, auf Grund derer am 7. September 1843 die Eröffnung des ersten Landtages stattfand. Unter Günther Friedrich Carl II. fand 1835 der Beitritt des Landes zum Deutschen Zollverein statt.

Trotz verschiedener Reformen gab es 1848 auch in Schwarzburg-Sondershausen Unruhen, welche zur Folge hatten, dass im Herbst 1848 die Oberherrschaft von sächsischen, die Unterherrschaft von preußischen Truppen besetzt wurde. Am 12. Dezember 1849 wurde eine freisinnige Verfassung verkündet. Durch Gesetz vom 18. März 1850 übernahm der Staat die Verwaltung der Kammergüter und der Fürst eine jährliche Zivilliste von 120.000 Talern erhielt. Am 8. Juli 1857 wurde die Verfassung konservativ umgestaltet und somit waren die zuvor beschnittenen fürstlichen Rechte im Wesentlichen wieder hergestellt.

Als 1866 Schwarzburg-Sondershausen gegen die von Österreich, im Bundestag des Deutschen Bundes beantragte Mobilmachung gegen Preußen gestimmt hatte, trat das Fürstentum dem neuen Norddeutschen Bund bei, wodurch 1867 die Militärhoheit an Preußen überging. Ab dem 18. Januar 1871 gehörte das Land dem Deutschen Reich an. Im Jahr 1909 starb Fürst Karl Günther von Schwarzburg-Sondershausen kinderlos und die Sondershäuser Linie erlosch im Mannesstamm. Gemäß dem Hausvertrag von 1713 übernahm Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt die Herrschaft. Bemühungen, einen Schwarzburger Gesamtstaat zu schaffen, scheiterten an den konservativen Kräften in Sondershausen. Lediglich einige gemeinsame Behörden und Einrichtungen wurden in Arnstadt gegründet. Der Erste Weltkrieg und die weitere historische Entwicklung beendeten diese Bemühungen.

Mit Ende des Ersten Weltkriegs dankte am 25. November 1918 Fürst Günther Victor als letzter deutscher Monarch ab und dem Fürstentum folgte der Freistaat Schwarzburg-Sondershausen. An Stelle der fürstlichen Regierung trat provisorisch ein Ministerium und ein Landesrat mit dem Landtagspräsidenten an die Spitze.

Der letzte Fürst verstarb 1925 in Sondershausen, seine Gemahlin Anna-Luise von Schwarzburg verstarb 1951 ebenda. Sie war neben dem Herzog Ernst II. von Sachsen-Altenburg die einzige Fürstin, die in der DDR blieb.

Die Grafen und Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen 1571 bis 1909

Mit der Erhebung der Grafen Christian Wilhelm und Anton Günther II. in den Fürstenstand im Jahre 1697 durch Kaiser Leopold I. beginnt die Linie der Fürsten in Schwarzburg-Sondershausen. Die Grafen und Fürsten waren:

  1. 1571–1586: Graf Johann Günther I. (1532–1586), Sohn Günthers XL.
  2. 1586–1593: vormundschaftlich Johann und Anton von Oldenburg
  3. 1593–1642: Graf Christian Günther I. (1578–1642) (regiert gemeinsam mit seinen Brüdern Günther XLII., Anton Heinrich und Johann Günther II.)
  4. 1593–1642: Graf Günther XLII. (1570–1643)
  5. 1593–1642: Graf Anton Heinrich (1571–1638)
  6. 1593–1642: Graf Johann Günther II. (1577–1631)
  7. 1642–1666: Graf Anton Günther I. (1620–1666)
  8. 1666–1720: Graf Anton Günther II. (1653–1716) (regiert gemeinsam mit Christian Wilhelm)
  9. 1666–1720: Graf Christian Wilhelm (1647–1721), 1697 Erhebung Schwarzburgs in den Reichsfürstenstand
  10. 1720–1740: Fürst Günther I. (1678–1740), der bis zu seiner Ernennung zum Fürsten den Namen Graf Günther XLIII. (der Dreiundvierzigste) trug
  11. 1740–1758: Fürst Heinrich (1689–1758)
  12. 1758–1794: Fürst Christian Günther III. (1736–1794)
  13. 1794–1835: Fürst Günther Friedrich Carl I. (1760–1837)
  14. 1835–1880: Fürst Günther Friedrich Carl II. (1801–1889)
  15. 1880–1909: Fürst Karl Günther (1830–1909)

Nachdem Karl Günther 1909 kinderlos verstarb, wurde Schwarzburg-Sondershausen von Fürst Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt in Personalunion geführt. Es besteht eine morganatische Seitenlinie der Familie von Schwarzburg-Sondershausen mit mehreren Namensträgern in Österreich und Ungarn.

Bevölkerungsentwicklung 1871 bis 1919

Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 kam es auch im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen zu einer verstärkten Industrialisierung und damit einhergehend zu einem starken Bevölkerungswachstum, was sich wie folgt darstellt:

  • 1871: 67.191 Einwohner
  • 1880: 71.107 Einwohner
  • 1900: 80.898 Einwohner
  • 1910: 89.917 Einwohner
  • 1919: 92.692 Einwohner

Die Bevölkerung verteilte sich zu etwa gleichen Teilen auf die Ober- und Unterherrschaft. Etwa 98 % bekannten sich zur evangelischen Konfession.

Orte mit über 2000 Einwohnern

Ort Einwohner
1. Dez. 1910
Arnstadt 17.841
Sondershausen 7759
Langewiesen 3814
Greußen 3348
Großbreitenbach 3255
Gehren 2917
Geschwenda 2291

Wirtschaft

Neben der traditionellen Landwirtschaft und der im waldreichen Bezirk Gehren betriebenen Forstwirtschaft entwickelten sich vor allem im 19. Jahrhundert auch einige Industriebereiche im Fürstentum. Dazu zählen mehrere Kalibergwerke in der Unterherrschaft, die Herstellung von Textilwaren und Handschuhen (in Arnstadt) sowie die Steingut- und Porzellanindustrie vor allem in der Oberherrschaft.

Literatur

  • Christa Hirschler, Ulrich Hahnemann: Das Fürstliche Haus Schwarzburg-Sondershausen. Deutsche Fürstenhäuser, Heft 10. Börde-Verlag, Werl 2004, ISBN 3-9809107-0-9
  • Ulrich Hahnemann: Von Berg- und Salzordnungen. Zum schwarzburgischen Bergrecht vor dem Einsetzen des Kalibergbaus im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 1892. Sondershäuser Hefte zur Geschichte der deutschen Kali-Industrie, Heft 12. Stadtverwaltung Sondershausen, Sondershausen 2005, ISBN 3-9808465-7-1
  • Jochen Lengemann et al.: Landtag und Gebietsvertretung von Schwarzburg-Sondershausen 1843–1923. Biographisches Handbuch. Parlamente in Thüringen 1809–1952, Teil 3. G. Fischer, Jena, Stuttgart, Lübeck und Ulm 1998, ISBN 3-437-35368-3
  • Hendrik Bärnighausen: Der Architekt Carl Scheppig (1803–1885), seine Entwicklung vom Mitarbeiter Schinkels zum Hofbaurat im Fürstentum Schwarzenburg-Sondershausen unter besonderer Berücksichtigung des spätklassizistischen Umbaus des Sonderhäusers Residenzschlosses. Könitz, Bärnighausen 2002, ISBN 3-00-009928-X
  • Kurt Lindner: Beiträge zur Jagdgeschichte Schwarzburg-Sondershausens. F. A. Eupel, Sondershausens 1924

Weblinks


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