- Schweizer Parlament
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Die Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, besteht aus zwei Kammern: dem 200 Mitglieder zählenden Nationalrat und dem 46-köpfigen Ständerat. National- und Ständerat bilden zusammen die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Als Vereinigte Bundesversammlung werden die gemeinsamen Sitzungen von National- und Ständerat bezeichnet, insbesondere für die Wahl von Bundesräten und Bundesrichtern.
Inhaltsverzeichnis
Versammlung
Der Tagungsort der Bundesversammlung ist seit Gründung des Bundesstaates 1848 Bern. Ab 1858 tagten National- und Ständerat im damals Bundesrathaus und heute Bundeshaus West genannten Teil des Bundeshauses. Seit 1902 versammeln sie sich im damals neu gebauten, zentralen Kuppelbau, der heute meist als Bundeshaus bezeichnet wird.
Dreimal tagte die Bundesversammlung wegen Renovationsarbeiten am Bundeshaus in anderen Orten der Schweiz, nämlich in Genf (Herbstsession 1993), Lugano (Frühjahrssession 2001) und in Flims (Herbstsession 2006).
Im Nationalrat sind die Sitze gemäss dem Bevölkerungsanteil der einzelnen Kantone verteilt, wobei jeder Kanton mindestens einen Vertreter entsenden kann; im Ständerat hat jeder Kanton zwei Sitze (sechs davon, die „Halbkantone“, aus historischen Gründen allerdings nur einen).
Der Präsident des Nationalrates hat den Vorsitz in der Vereinigten Bundesversammlung und wird daher häufig als „höchster Schweizer“ bezeichnet. Gemäss dem protokollarischen Reglement der Schweiz rangiert er jedoch erst an achter respektive neunter Stelle.
Die Wortprotokolle werden im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung veröffentlicht (in der Papierversion jeweils hinten in den Bänden des Nationalrates). Seit der Wintersession 1995 sind sie auf der Website des Parlamentes verfügbar.
Wichtige Aufgaben
- Die Vereinigte Bundesversammlung aus Nationalrat und Ständerat wählt die Bundesräte (Bundesratswahlen), den Bundespräsidenten, die Bundesrichter, den Bundeskanzler und den General, wenn eine Mobilmachung der Armee zur Diskussion steht.
- Wer vom Bundesgericht verurteilt wurde, kann ein Begnadigungsgesuch einreichen, welches von den Räten beurteilt werden muss.
- Sind sich die drei Bundesgewalten (Parlament, Bundesrat und Bundesgericht) nicht über ihre Zuständigkeiten einig, entscheidet die Bundesversammlung als vom Volk legitimierte Legislative darüber.
Legislaturperioden
Siehe auch
- Bundesgesetz (Schweiz)
- Politisches System der Schweiz, Portal:Politik
- Bundesversammlung (Deutschland), Bundesversammlung (Österreich)
Weblinks
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