- Versicherungsvertrag
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Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat. Dabei treten beim gegenseitigen Vertrag der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält und die Prämie leistet, und der Versicherer, der ihn gewährt, als Vertragsparteien auf. Demnach regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.[1]
Rechtslage in einzelnen Staaten
- Deutschland: Versicherungsvertrag (Deutschland)
- Österreich: Versicherungsvertrag (Österreich)
- Schweiz: Versicherungsvertrag (Schweiz)
Literatur
- Johanna Miettinen: Die vorvertraglichen Pflichten des Versicherers: Wege zu einer bedarfsgerechten Versicherung durch eine rechtsvergleichende Arbeit im finnischen und deutschen Recht. Karlsruhe 2005, ISBN 3-89952-185-4.
- Gregor Saremba: Die Gefahrerhöhung im deutschen und US-amerikanischen Versicherungsvertragsrecht. Karlsruhe 2010, ISBN 978-3-89952-515-1.
- Limin Xie: Versicherungsrecht der VR China: Eine deutsch-chinesische Rechtsvergleichung mit besonderem Schwerpunkt auf Versicherungsvertragsrecht. Karlsruhe 2010, ISBN 978-3-89952-543-4.
Einzelnachweise
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