- Secure Digital Music Initiative
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Die Secure Digital Music Initiative (SDMI) ist im Dezember 1998 aus einem Zusammenschluss der RIAA mit ihrem japanischen Pendant RIAJ und der IFPI entstanden. Der Industrieverband umfasst heute auch Computer-, HiFi- sowie Hard- und Software-Hersteller, die Rechteindustrie und ISPs. Ziel der SDMI ist es, Digitale-Rechteverwaltungs-Systeme zu entwickeln und flächendeckend durchzusetzen, u.a. durch Beeinflussung von Hard- und Softwareherstellern, den Gesetzgebern und der Öffentlichkeit. Heute nehmen etwa 200 Unternehmen an dem Industriekonsortium teil.
Während sich die SDMI einerseits mit der Entwicklung von technischen Schutzsystemen für MP3 und anderen Datenformaten beschäftigt – das Fraunhofer IIS spielt hierbei eine führende Rolle –, betreibt sie andererseits eine beispiellose Kampagne, um MP3 pauschal zu verdammen, da es zu nichts anderem als dem »Raub« von geschützter Musik tauge. All die Musiker, die ihre eigenen Stücke im MP3-Format verschenken, um zum Beispiel ein neues Album zu bewerben oder weil sie darin eine Chance sehen, die Gatekeeper-Funktion der Musikindustrie zu umgehen, werden geflissentlich ignoriert.
Inhaltsverzeichnis
Der SDMI-Wettbewerb
2000 lud die SDMI (Secure Digital Music Initiative) als Teil eines Wettbewerbs, Forscher ein sich daran zu versuchen, die von ihr erdachten Wasserzeichen Technologien für Digitalaudio zu brechen. Nacheinander wurden den Teilnehmern in einzelnen Teilwettbewerben verschiedene Audio-Ausschnitte vorgelegt, die mit unterschiedlichen Markierungs-Verfahren versehen waren. Jene Teilnehmer, denen es gelang eine Version des Ausschnitts ohne Wasserzeichen zurückzusenden (und dabei die Größe des Signal-Verlustes möglichst gering zu halten, obwohl diese Forderung von der SDMI nicht explizit genannt wurde), würden als Gewinner aus dem entsprechenden Wettbewerb hervorgehen.
Edward Felten war von Anfang an bei diesem Wettbewerb dabei. Er hatte sich entschlossen, die Vertraulichkeitsvereinbarung, die seinem Team den Erhalt von Geld-Preisen erlaubt hätte nicht zu unterzeichnen. Obwohl den Teilnehmern, bis auf die Ausschnitte selbst, nur wenige bis keine Informationen über die Markierungs-Technologien gegeben wurden und der Zeitraum für den Wettbewerb mit 3 Wochen recht eng bemessen war (Viele sehen in diesen Voraussetzungen einen Versuch, den Teilnehmern die Sache möglichst zu erschweren), gelang es Felten und seinem Team, die Dateien so zu verändern, dass das Bewertungsprogramm der SDMI das Nichtvorhandensein von Wasserzeichen feststellte.
Die SDMI erklärte dann Felten hätte die Wasserzeichen nicht so entfernt, wie die Regeln es vorschrieben, da es Bedingung sei dass die Dateien nichts an Qualität einbüssen sollten. Sie behauptete, dass das Ergebnis ihres Testprogramms ungültig seien, weil man durch das vollkommen Entfernen des Dateiinhaltes auch das Wasserzeichen entfernen könnte, dies wäre jedoch durch die Bedingung der Qualität unzulässig.
Anklage durch SDMI
Feltens Team entwickelte dann ein wissenschaftliches Papier[1], in welchem die Methoden beschrieben wurden, die er und sein Team angewendet hatten, um die Wasserzeichen der SDMI zu entfernen. Es war geplant, dieses Papier auf dem International Information Hiding Workshop 2001 in Pittsburgh zu präsentieren. Aus diesem Grund wurde Felten von der SDMI, der Recording Industry Association of America, und die Verance Corporation mit rechtlichen Schritten gedroht[2]. Dabei beriefen sie sich auf die Bedingungen des Digital Millennium Copyright Act, und argumentierten damit, dass die Technologien, die sein Team geknackt hatte, zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Markt verwenden würden. Felten zog seine Präsentation von der Veranstaltung zurück und verlas stattdessen eine kurze Stellungnahme zu diesen Androhungen. Die SDMI und andere Copyright-Inhaber bestritten, Felton jemals mit einer Klage gedroht zu haben. Es scheint jedoch so, dass zumindest die SDMI sehr wohl rechtliche Schritte angekündigt hat, wie aus einem Brief des Sprechers Matthew Oppenheim an Felten hervorgeht: „Jede Offenlegung, der Informationen, die bei dem öffentlichen Wettbewerb gewonnen wurden, könnte für sie und ihr Team aufgrund des DMCA Folgen haben.“[3]
Felten verklagte diese Gruppe (unterstützt durch die Electronic Frontier Foundation) und forderte ein Declaratory Judgement, das die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung ihrer Papiers bestätigen würde. Der Fall wurde wegen eines lack of standings abgelehnt, wobei der Richter anmerkte, dass: „Die Ironie ist, dass die Angeklagten sagten, dass sie niemanden verklagen würden und die Angeklagten diese Handlungen erst dadurch auslöste, dass sie selbst Klage einreichten.“
- Die Kläger vergleichen sich selbst mit Galileos unserer Zeit, welche von der Obrigkeit verfolgt werden, Ich fürchte, eine passendere Analogie wären neuzeitliche Don Quixotes die sich durch Windmühlen-Flügel bedroht fühlen, welche ihnen wie Riesen erscheinen. Es gibt hier gar keine wirkliche Kontroverse.[4]
Felten präsentierte sein Papier 2001 auf der Sicherheitskonferenz USENIX. Das Justizministerium hat Felten und anderen Wissenschaftlern zugesichert der DMCA ihre Arbeit nicht beeinflussen würde und sagte, die Androhung rechtlicher Schritte sei unrechtmäßig gewesen
Quellen
- ↑ http://www.usenix.org/publications/library/proceedings/sec01/craver.pdf
- ↑ RIAA Letter to Edward Felten, The Register, 9 April 2001
- ↑ Quelle: SDMI cracks revealed, The Register, 23. April, 2001
- ↑ http://www.eff.org/IP/DMCA/Felten_v_RIAA/20011128_hearing_transcript.html
Literatur
- Volker Grassmuck: Freie Software. Zwischen Privat- und Gemeineigentum. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002, ISBN 3-89331-432-6
Weblinks
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