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Die in Hamburg ansässige See-Berufsgenossenschaft (kurz: See-BG) ist ein Teil der See-Sozialversicherung und primär Träger der Unfallversicherung für die in der Seefahrt beschäftigten Arbeitnehmer.
Die See-Berufsgenossenschaft soll spätestens bis Ende 2011 mit einer anderen Berufsgenossenschaft verschmolzen werden. [1]
Inhaltsverzeichnis
Seefahrtsunternehmen
Folgende Unternehmen tragen die See-BG:
- Fracht- und Passagierschiffe unter deutscher Flagge
- Fischereifahrzeuge der Großen Hochseefischerei/Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei unter deutscher Flagge
- Bergung und Taucherei
- Reederverbände
- Schiffsmakler und ihre Verbände
- Landbetriebe der Reedereien
- Lotsenbrüderschaften und Lotsenbetriebsvereine
- Unternehmen zur Berufsausbildung in der Seefahrt
- Verein der Kanalsteuerer
- selbständige Gewerbetreibende, wie z. B. Kantinenpächter, Friseure und Buchhändler, die an Bord deutscher Schiffe Arbeitnehmer beschäftigen
Zusätzliche Aufgaben
Die See-BG ist jedoch nicht nur Träger der Unfallversicherung, sondern hat weitere spezifische Aufgaben übernommen:
Schiffssicherheit
Als Schiffssicherheitsbehörde des Bundes überwacht die See-BG größtenteils die internationalen Abkommen und Vereinbarungen (der Bundesrepublik Deutschland) mit anderen Staaten im Bereich der Schiffssicherheit und des Meeresumweltschutzes. Juristisch gesehen wird die See-BG durch das Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt zu einer obersten Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeordnet wird.
Die See-BG erarbeitet die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), überwacht die Einhaltung der UVV sowie anderer Vorschriften, wie Schiffsbesetzungs- und Ausbildungs-Verordnung (STCW 95), Bemannungsrichtlinien, Freibordvorschriften und dergleichen. Für technische Belange bedient sie sich der deutschen Klassifikationsgesellschaft des Germanischen Lloyds (GL). Nach Kontrolle des Schiffes in Zusammenarbeit mit den Hafenbehörden und der Wasserschutzpolizei erteilt sie den Fahrterlaubnisschein für das Schiff.
Meeresumweltschutz
Im Rahmen des Meeresumweltschutzes werden durch die See-BG Schutzmaßnahmen durchgeführt, die verhindern sollen, dass die Meere und der Luftraum über den Meeren durch Abgase, Chemikalien, Müll, Öl usw. verschmutzt werden.
Hafenstaatkontrolle
Im Rahmen des Paris Memorandum of Understanding on Port State Control übernimmt die See-BG auch die Hafenstaatkontrolle. Dies bedeutet, dass ein gewisser Prozentsatz der unter ausländischer Flagge fahrenden Schiffe bei einer Einfahrt in einen deutschen Hafen geprüft werden. Kontrolliert werden nicht nur die amtlichen Dokumente und die Personen an Bord des Schiffes, sondern auch die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Standards im Bereich des Umweltschutzes.
Zusätzlich sind noch der Seeärztliche Dienst und die Seemannskasse (§ 143 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) der See-BG zugeordnet.
Weblinks
- http://www.see-bg.de/seeberufsgenossenschaft/ Website der See-Berufsgenossenschaft
- http://www.parismou.org/ Website des Paris Memorandum of Understanding on Port State Control
Quellen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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