Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege. Die BGW gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Inhaltsverzeichnis

Mitgliedsbetriebe der BGW und Versicherte

Folgende private und kirchliche Einrichtungen gehören zu den Mitgliedsbetrieben der BGW:

  • Apotheken
  • Human- und Veterinärmedizin
  • Alten- und Krankenpflege
  • Friseurhandwerk
  • Beauty und Wellness
  • Schädlingsbekämpfung
  • Berufsbildungseinrichtungen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und für Menschen in besonderen sozialen Situationen
  • Berufsbetreuer und Betreuungsvereine.

Insgesamt sind bei der BGW gut 5 Millionen Menschen in mehr als einer halben Million Betrieben gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Außerdem übernimmt die BGW den Versicherungsschutz für die in diesen Branchen ehrenamtlich oder in Arbeitsgelegenheiten tätigen Personen.

Organisation

Neben der Hauptverwaltung und der Niederlassung als Bezirksstelle in Hamburg unterhält die BGW in Deutschland Niederlassungen an elf weiteren Standorten. In der Hauptverwaltung werden überregionale Aufgaben der Prävention und Rehabilitation wahrgenommen; ferner erfolgt dort die Beitragsberechung.

In den zwölf Bezirksstellen werden die Versicherungsfälle der regionalen Mitgliedsbetriebe betreut. Außerdem gibt es dort den Präventionsdienst, der mit den Mitgliedsbetrieben bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zusammenarbeitet. Sie nehmen neben den acht Schulungs- und Beratungszentren mit den regionalen Seminarangeboten die Aufklärung vor Ort wahr.

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im deutschen Sozialversicherungssystem ist die BGW eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgaben führt sie eigenverantwortlich unter staatlicher Aufsicht durch.

Die Selbstverwaltungsorgane Vorstand und Vertreterversammlung nehmen die Ihnen nach der Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr.

In der Satzung werden Zuständigkeiten und Aufgaben, die Beitragserhebung sowie die Versicherungsgrundlagen einschließlich der Entschädigungsleistungen geregelt.

Die Leistungen

Siehe dazu auch im Artikel über die Berufsgenossenschaften allgemein

  1. Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die vorrangige Aufgabe. Dies geschieht auf vielen Wegen: Zum einen überwachen Aufsichtspersonen die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften in den Unternehmen, zum anderen gibt es ein umfangreiches Seminarangebot; als Besonderheit ist es für Mitgliedsunternehmen möglich sich die Zertifizierung eines Qualitätsmanagements mit integriertem Arbeitsschutz (Qu.int.as) prämieren zu lassen.
  2. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Dazu gibt es das System aus Durchgangsarzt und BG Unfalllklinik bzw. Reha-Einrichtungen.
  3. Die Berufsgenossenschaft unterstützt den Unternehmer in der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Im Jahr 2004 wurden bei der BGW 2.300 berufsbedingte Infektionskrankheiten gemeldet, etwa die Hälfte durch Nadelstichverletzungen.[1]

Geschichte

Die BGW wurde 1929 in Berlin gegründet. Sie ist die jüngste Berufsgenossenschaft Deutschlands. Im Dritten Reich entwickelte sich die Nationale Volkswohlfahrt (NSV) zum größten Verband innerhalb der BGW.

1945 wurde durch Einführung der Einheitsversicherung in der sowjetisch besetzten Zone die Verwaltung in Berlin geschlossen. 1946 wurde die BGW in Hamburg neu gegründet und war ab 1950 in Westdeutschland als eigene Berufsgenossenschaft wieder verfügbar.

In den 1970ern versäumt die BGW aktuelle Entwicklungen, arbeitet mit zu wenig Personal und veralteter Ausstattung, daraus ergeben sich lange Bearbeitungszeiten und Rückstände. Dies gipfelt 1982 in einer Sonderprüfung durch das Bundesversicherungsamt, welches die BGW scharf kritisiert.

In den Folgejahren wird die BGW mit Erfolg reformiert und dezentralisiert, schrittweise entstehen die Bezirksverwaltungen denen die Bezirksstellen des ebenfalls erweiterten Präventionsdienstes zugeordnet werden.

Aktuelle Aktionen

  • 2006: Die BGW startet in Berlin offiziell die Kampagne „Aufbruch Pflege“, die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, sowie der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, Dr. Martina Bunge, begrüßt wird. Ziel ist eine konzertierte Aktion von Politik, Verbänden, Pflegeeinrichtungen und Sozialversicherungsträgern. Mit Hilfe gemeinsamer moderner Lösungskonzepte sollen Altenpflegekräfte so lange wie möglich gesund in ihrem Beruf bleiben können.

Literatur

  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Hrsg.): Für ein gesundes Berufsleben – Seit 75 Jahren Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Hamburg 2004, ISBN 3-00-013443-3

Einzelnachweise

  1. Deutsches Ärzteblatt, Heft 10, 9. März 2007, S. A624

Weblinks


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