- Seefrachtbrief
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Ein Seefrachtbrief (Sea Waybill) ist ein Transportdokument und besitzt keinerlei Wertpapiercharakter. Der Seefrachtbrief weist den "An Bord"-Verlader der Ware aus.
Bei der Entgegennahme der Ware ist die Vorlage des Seefrachtbriefs durch den darin genannten Empfänger nicht notwendig, was die Abfertigung am Bestimmungshafen beschleunigen kann. Jedoch darf der Verfrachter (Carrier) die Ladung nur an den im Seefrachtbrief genannten Empfänger ausliefern.
Durch das Ausstellen eines Seefrachtbriefs im Ladehafen ist die Ware bereits im Löschhafen für den Empfänger freigestellt und dieser muss nur noch ausstehende Posten wie die Seefracht und lokale Kosten wie THC (Terminal Handling Charge) & ISPS (International Security Port Surcharge) zahlen. Nach Zahlung dieser Kosten kann er sofort über die Ware verfügen.
Im Seefrachtbrief müssen folgende Daten enthalten sein:
- Name des Schiffes
- Verlade- und Empfangshafen
- Ausstellungsdatum
- Frachtführer oder Kapitän
Ein Seefrachtbrief muss nicht unterschrieben werden. Durch den nicht vorhandenen Wertpapiercharakter ist er nicht handelbar und kann daher auch nicht für ein Akkreditiv (Letter of Credit) genutzt werden.
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