- Seemannsamt
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Das Seemannsamt ist als staatliche Behörde zuständig für die Anliegen von Seeleuten auf Kauffahrteischiffen unter Deutscher Flagge sowie von deutschen Seeleuten auf Kauffahrteischiffen unter ausländischer Flagge im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Es stellt dem Seemann ein Seefahrtsbuch aus, in dem seine Fahrtzeiten als Sozialversicherungsnachweis eingetragen werden. Es überprüft die Erfüllung der Schiffsbesetzungsverordnung, die Zahl und Qualifikation der Schiffsbesatzung vorschreibt, und überprüft die Musterrolle, in der alle an Bord beschäftigten Seeleute einzutragen sind (An- und Abmusterung).
Das Seemannsamt überprüft Beschwerden von Seeleuten und leitet gegebenenfalls entsprechende Verfahren ein, nimmt Beweise auf und fällt Urteile. Themen sind: Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Kapitän und Mannschaft, Krankenfürsorgepflicht des Reeders, fristlose Kündigung, Heimschaffung von Seeleuten, Austausch von Kapitänen, Seetüchtigkeit von Schiffen, Qualität der Verpflegung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten usw.
Im Ausland übernimmt der Deutsche Konsul die Aufgaben des Seemannsamtes.
Weblinks
- Seemannsamtsverordnung (PDF-Datei; 137 kB)
Kategorien:- Seeschifffahrt
- Schifffahrtsbehörde (Deutschland)
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